Nebenkosten, auch als Betriebskosten bekannt, umfassen sämtliche Gebühren, die zusätzlich zur regulären Miete für Immobilien anfallen. Diese werden vom Vermieter auf den Mieter übertragen und schliessen Elemente wie Grundsteuer, Warmwasser- und Heizkosten sowie Aufwendungen für externe Dienstleistungen ein – hierzu zählen Müllabfuhr, Strassenreinigung, Hausmeister- und Gartendienste sowie die Inanspruchnahme von Schornsteinfegern. Zudem gehören diverse Versicherungen für das Objekt zu den Nebenkosten, ebenso wie Wartungsgebühren für möglicherweise vorhandene Schwimmbäder oder Aufzüge.
Gemäss der aktuellen Betriebskostenverordnung ist es Aufgabe der Vermieter, einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Alternativ können sie diesen bürokratischen Aufwand mithilfe einer sogenannten Nebenkostenpauschale umgehen: Dabei wird ein festgelegter Betrag vereinbart, der gemeinsam mit der Miete vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird. Bei dieser Variante sind spätere Rückerstattungen oder nachträgliche Zahlungen ausgeschlossen.