Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) für offene und geschlossene Investmentvermögen, Versicherungen, Portfolio- und Asset-Manager versorgen wir mit belastbaren Verkehrswertgutachten und Portfoliobewertungen.
Ankaufbewertungen von Immobilien
gemäߧ231 Absatz 2 Kapitalanlagegesetzbuch(KAGB)
Hilfe beim Ankauf (technische und wirtschaftliche Due Diligence)
Wertfeststellung von Immobilienbeständen
zum Zwecke derkapitalanlagegerechtenRechnungslegunggem. § 248 Abs. 1 Nr. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir auch für weitere immobilienwirtschaftliche Fragestellungen zur Verfügung.
Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Gutachten benötigen Sie zum Beispiel für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS.
1
Wertindikation
Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung.
Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.
2
Bestandsaufnahme
Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.
3
Gutachterliche Stellungnahme
analysiert individuelle Fragestellungen
Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.
Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.
Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.
Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.