Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertungen

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)

Ein von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Immobiliensachverständiger garantiert eine fundierte und professionelle Wertermittlung, welche von Behörden und Gerichten anerkannt wird.  

Die öffentlich bestellten Sachverständigen und die Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind, sind in allen neueren und novellierten Gesetzen (z.B. Bewertungsgesetz (BewG), Investmentgesetz (InvG), Pfandbriefgesetz (PfandBG)) und Verordnungen (Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)) und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 22.02.2023) gleichgestellt worden.

Vereinzelt z. B. in § 404 Zivilprozessordung ist eine Anpassung noch erforderlich, allerdings zeigt die Praxis, dass die Gerichte schon heute auf die Expertise der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierten Sachverständigen zurückgreifen.

Inhaltsübersicht

Kostenlose Ersteinschätzung

  • markt- und steuergerechte Einschätzung 

Immobiliengutachter von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert

zertifizierter Gutachter

  • unser Immobiliengutachter ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert
Wettbewerbsanalyse

innerhalb weniger Tage

  • durch moderne Software Lösungen, können wir Ihr Gutachten innerhalb weniger Tage erstellen

Welche Arten von Sachverständigen gibt es?
Bedauerlicherweise existiert kein konsistentes Erscheinungsbild für Sachverständige und Gutachter in der Immobilienbewertung. Die Welt der Gutachter ist insgesamt eher uneinheitlich. Dies vereinfacht die Situation für den Interessenten keineswegs. Im Wesentlichen lassen sich folgende Kategorien von Gutachtern und Sachverständigen unterscheiden:
  • selbst ernannte –sogenannte „freie“ Sachverständige
  • zertifizierte Sachverständige (nicht von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert)
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Sachverständige
 
Beleihungswertgutachten
Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten Restnutzungsdauergutachten

Knut Pauly

WAVO World Recognised Valuer
(WAVO WRV)

Immobiliengutachter
von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert

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0611 183 23 024
Innovation und Expertise in der Immobilienbewertung
Freie Sachverständige
In der heutigen komplexen und dynamischen Welt ist es von entscheidender Bedeutung, die richtige Expertise und den besten Rat einzuholen, insbesondere wenn es um Fragen geht, deren Folgen weitreichend sein können.
 
Wenn Sie über die Möglichkeit nachdenken, einen freien Sachverständigen oder Gutachter zu konsultieren, sollten Sie sorgfältig abwägen, welche Risiken und Vorteile damit verbunden sind.
 
Obwohl Personen, die sich als “freier Sachverständiger” oder “freier Gutachter” bezeichnen, oft über wertvolle praktische Erfahrungen und einschlägige Kenntnisse in ihrem Fachgebiet verfügen, ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass ihre Begutachtungen in der Regel nicht die gleiche rechtliche Gewichtung erhalten wie die Berichte von staatlich anerkannten oder zertifizierten Experten.
 
Dies bedeutet, dass die Anfertigungen dieser freien Experten oft nicht vor Gericht oder bei Behörden anerkannt werden können, was im entscheidenden Moment problematisch sein könnte, wenn es um die Verteidigung Ihrer Interessen oder die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Ansprüche geht.
 
Ungeachtet ihrer fachlichen Fähigkeit ist es daher notwendig, die Glaubwürdigkeit und die formelle Anerkennung dessen, der diese Gutachten erstellt, sorgfältig zu prüfen. Das Vertrauen in eine fundierte und offiziell anerkannte Expertise kann der entscheidende Unterschied sein, der Ihnen hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen sicher zu meistern. Deshalb sollten Sie stets darauf achten, in Situationen, in denen eine formelle Begutachtung von Bedeutung ist, auf Experten zurückzugreifen, deren Qualifikation und Autorität unmissverständlich anerkannt sind.
Zertifizierte Sachverständige (nicht von einer nach ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert)
Privat zertifizierte Gutachter (zum Beispiel DEKRA D1-D3 oder Sachverständige:r für Immobilienwertermittlung (TÜV)) die ihre Qualifikationen und Fachexpertise über eine private Zertifizierungsstelle erworben haben, leisten zweifellos wertvolle Beiträge in ihrem jeweiligen Fachgebiet. Sie werden durch ihre Prüfungsbehörde einem strengen Pflichtenkatalog unterzogen, der sicherstellt, dass sie kontinuierlich hohe Standards in ihrer Tätigkeit einhalten.
Dennoch, so beeindruckend und verdienstvoll ihre Leistungen auch sein mögen, bleibt die rechtliche Gewichtung ihrer Berichte hinter der von Sachverständigen zurück, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind.
Dies liegt in der Natur der weltweit anerkannten Normen, die durch die ISO/IEC 17024 Zertifizierung repräsentiert werden, welche nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die Struktur, Unparteilichkeit und Verlässlichkeit eines Gutachters garantiert. Eine solche Zertifizierung stellt sicher, dass eine objektive, standardisierte Überprüfung erfolgt, die von Behörden und Gerichten gleichermaßen anerkannt wird.
Daher ist es unerlässlich, dass Gutachter, die vom Markt als führende Experten wahrgenommen werden möchten, anstreben, entweder eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 oder eine öffentliche Bestellung zu erhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass ihre Gutachten die erforderliche Akzeptanz und rechtliche Gewichtung erhalten, um nicht nur das Vertrauen von Kunden, sondern auch die Anerkennung von Behörden und Institutionen zu gewinnen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung in Deutschland repräsentiert einen der anspruchsvollsten und rigorosesten Prozesse zur Anerkennung von Expertenkompetenz, der in seiner Strenge durchaus mit der Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle vergleichbar ist.
In Deutschland werden diese hochqualifizierten Sachverständigen mit überdurchschnittlichem Fachwissen von anerkannten Kammern, wie etwa der Industrie- und Handelskammer, ernannt und formal vereidigt, um höchste Professionalität und Integrität sicherzustellen. Die Ausbildung der Sachverständigen ist nicht nur umfassend – sie reicht von fundierten theoretischen Kenntnissen bis hin zu weitreichender praktischer Erfahrung –, sondern erfordert auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an die neuesten Entwicklungen in ihrem Spezialgebiet.

Kontakt

+49 611- 183 23 024

ESTIMADO Gesellschaft für
Immobilienbewertungen mbH
Rheingoldstraße 5
65203 Wiesbaden
Deutschland

von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Sachverständige
 

Die DIN EN ISO/IEC 17024 stellt einen bedeutenden Maßstab für die Personenzertifizierung dar und hat sich als unverzichtbares Instrument etabliert, um die Kompetenz von Sachverständigen transparent und verlässlich zu bewerten.

Diese Norm gewährleistet, dass die Qualifikationen eines Experten nicht nur national, sondern weltweit anerkannt und vergleichbar sind, was in einer zunehmend globalisierten Welt von unschätzbarem Wert ist.

In Deutschland gewinnt diese Form der Zertifizierung stetig an Relevanz, da sie durch ihre internationale Anerkennung Langfristigkeit verspricht und die öffentlichen Bestellungen allmählich ersetzen könnte. Die 2003 in das europäische und wenig später in das deutsche Normensystem integrierte ISO/IEC 17024 genießt weltweite Gültigkeit und stellt sicher, dass zertifizierte Sachverständige ihre Expertise auf einem aktuellen Stand halten und kontinuierlich weiterentwickeln. Dies geschieht durch fortlaufende Prüfungen und die Einreichung von Gutachten, die ihre fortbestehende Qualifikation belegen. So können Auftraggeber und Gerichte mit größtem Vertrauen auf das fundierte und aktuelle Fachwissen sowie die praktische Erfahrung eines ISO 17024-zertifizierten Sachverständigen bauen.

Diese Norm fördert nicht nur den Qualitätsstandard der Dienstleistungen, sondern etabliert auch ein Höchstmaß an Vertrauen und Verlässlichkeit in der Sachverständigentätigkeit.

Daher stellt die ISO/IEC 17024 einen entscheidenden Vorteil dar für alle, die auf der Suche nach qualifizierten und international anerkannten Experten sind.

Gleichstellung öffentlich bestellte und vereidigte sowie von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Sachverständige
Die von einer nach DIN EN ISOIEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierten Sachverständigen und die öffentlich bestellten Experten sind in den aktuellen und überarbeiteten Gesetzen, wie dem Bewertungsgesetz (BewG), Investmentgesetz (InvG), Pfandbriefgesetz (PfandBG) und den entsprechenden Verordnungen, beispielsweise der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), sowie in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2023, gleichgestellt. 
In einigen Bereichen, wie beispielsweise § 404 der Zivilprozessordnung, sind Anpassungen noch erforderlich. Dennoch zeigt die Praxis, dass Gerichte bereits die Expertise der nach DIN EN ISOIEC 17024 zertifizierten Sachverständigen in Anspruch nehmen. Ebenso wie die öffentlich bestellten Gutachter haben auch die zertifizierten Experten das Recht auf Einsicht in die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschussverordnungen der Länder. Dieser Wandel ist auf das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und die Einführung des § 36a Gewerbeordnung (GewO) zurückzuführen, wodurch das langjährige Monopol der Kammern zur Berufung und Überwachung von Sachverständigen beendet wurde.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und den nach DIN EN ISOIEC 17024 zertifizierten Experten liegt in der Qualifikationsmethode und der garantierten Dienstleistungsqualität. Öffentlich bestellte Sachverständige werden von Industrie- und Handelskammern (IHKs) oder Handwerkskammern (HWKs) formal bestellt und vereidigt, was einen umfangreichen Nachweis der fachlichen Expertise erfordert und regelmäßig überwacht wird. Diese Sachverständigen genießen hohes Ansehen und Vertrauen bei Gerichten und Behörden, jedoch kann der Bestellungsprozess langwierig sein und die Qualität variieren, da die Anforderungen nicht durchgängig einheitlich sind. 

Im Gegensatz dazu erfolgt die Zertifizierung nach DIN EN ISOIEC 17024 basierend auf internationalen Standards, die eine standardisierte, transparente und vergleichbare Qualifikation des Sachverständigen sicherstellen. Diese Zertifizierung wird von unabhängigen Organisationen durchgeführt, die nach strengen Kriterien arbeiten und regelmäßig geprüft werden, was eine gleichbleibend hohe Qualität und Professionalität der Dienstleistungen garantiert. Besonders im Bereich der Grundstücksbewertung ist diese Norm entscheidend, da sie sicherstellt, dass die Sachverständigen sowohl über fundiertes Fachwissen verfügen als auch in der Lage sind, dieses praxisorientiert anzuwenden.

Zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISOIEC 17024 sind oft überlegen, da sie einem kontinuierlichen Fortbildungs- und Überwachungsprozess unterliegen, der sicherstellt, dass ihre Kenntnisse und Fähigkeiten stets aktuell sind. Sie arbeiten nach klar definierten internationalen Standards, die hohe Zuverlässigkeit und Transparenz garantieren. Dies ist besonders bei komplexen und wertvollen Immobilien wichtig, da nur so eine präzise und verlässliche Wertermittlung gewährleistet werden kann. Darüber hinaus bietet die Standardisierung einen deutlichen Vorteil in Bezug auf Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Gutachten, was für Kreditinstitute, Gerichte und private Auftraggeber von großem Nutzen ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein nach DIN EN ISOIEC 17024 zertifizierter Sachverständiger nicht nur über hohe Fachkompetenz verfügt, sondern auch eine methodisch korrekte und nachvollziehbare Bewertung Ihrer Immobilie bietet. Besonders in einem dynamischen Markt mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen ist dies entscheidend. Die Wahl eines zertifizierten Sachverständigen gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Immobilienbewertung auf einer soliden, anerkannten und überprüfbaren Grundlage steht – ein entscheidender Vorteil für fundierte und sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie. Vertrauen Sie daher auf die zertifizierte Expertise, um den Wert Ihrer Immobilie präzise, objektiv und zuverlässig zu ermitteln.

Die verschiedenen Zertifizierungen von Immobiliensachverständigen im Überblick

In der heutigen komplexen Welt ist die Auswahl eines qualifizierten und vertrauenswürdigen Sachverständigen von entscheidender Bedeutung, insbesondere angesichts der Tatsache, dass nicht alle zertifizierten Sachverständigen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind. Diese Norm gilt als internationaler Standard für die Zertifizierung von Personen und stellt sicher, dass die betreffenden Fachleute die notwendigen Kompetenzen besitzen, um ihre Aufgaben effektiv und zuverlässig zu erfüllen.

Angesichts der Vielzahl von Zertifizierungen auf dem Markt kann es leicht passieren, dass man sich von wohlklingenden Titeln oder vermeintlichen Qualifikationen blenden lässt. Dabei ist es essenziell, sich bewusst zu machen, dass nur eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 die Gewissheit bietet, dass der Sachverständige nicht nur über das erforderliche Fachwissen verfügt, sondern auch regelmäßig überprüft und weitergebildet wird, um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

Investitionen in Projekte oder Entscheidungen, die auf den Einschätzungen solcher Experten basieren, können ohne die richtige Zertifizierung risikoreich und mit unerwarteten Konsequenzen verbunden sein. Daher ist es unerlässlich, dass Sie kritisch hinterfragen und sorgfältig prüfen, von welcher Stelle der Sachverständige zertifiziert wurde. Diese Vorsicht kann Ihnen und Ihrem Unternehmen nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch das Vertrauen stärken, dass Ihre Entscheidungen auf soliden, geprüften Grundlagen basieren. Vertrauen Sie deshalb nur auf Experten, die nachweislich den höchsten Standards gerecht werden und von einer anerkannten, nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind.

Zum besseren Überblick haben wir die marktüblichen Zertifizierungen in folgender Tabelle zusammen gefasst. Wie Sie der Tabelle entnehmen können verfügt unser Gutachter über eine der höchst dekorierten Zertifizierungen hier in Deutschland, die HypZert F.

HypZertDIASprengnetterDekraIQ ZERTEIPOSi-ZertTAS
nicht DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiertImmobiliengutachter DIAZert (LS)Sachverständige/r Immobilienbewertung D1 (Standard Einfamilien- und Zweifamilienhäuser)Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1 bis D3)
Sachverständige/r Immobilienbewertung D1Plus (Standard Einfamilien- und Zweifamilienhäuser)
Sachverständige/r Immobilienbewertung D2 (Wohn- und einfache, gewerbliche Objekte)
Sachverständige/r Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte SachverständigeImmobiliengutachter DIAZert (LS)
Die hierfür zertifizierten Gutachter sind insbesondere für die Bewertung von Standardimmobilien qualifiziert, wie z.B.: Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohnungs-/Teileigentum, gemischt genutzten Grundstücken, insbesondere Wohn- und Geschäftshäuser, gewerblich genutzten Grundstücken (keine Spezialimmobilien), unbebauten Grundstücken für vorgenannte Objektarten sowie Grundstücken mit Rechten und Belastungen.
Sachverständiger WohnimmobilienTASZERT / TAS e.V. zertifiziert nach ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung
HypZert S
Für Gutachter/innen mit Schwerpunkt auf wohnwirtschaftliche Immobilien und kleinere gewerbliche Standardobjekte (Markt- und Beleihungswertermittlung)
Sachverständige für Immobilienbewertung DIAZert (LS)
Die hierfür zertifizierten Gutachter sind insbesondere qualifiziert für die Bewertung von Standardimmobilien wie z.B.: Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohnungs-/Teileigentum, gemischt genutzten Grundstücken, insbesondere Wohn- und Geschäftshäuser, gewerblich genutzten Grundstücken (keine Spezialimmobilien), unbebauten Grundstücken für vorgenannte Objektarten sowie Grundstücken mit Rechten und Belastungen
ZIS Sprengnetter Zert (S)
Sachverständige mit diesem Abschluss sind für die am häufigsten vorkommenden Aufgabenstellungen in der Gutachtenpraxis qualifiziert. Dazu gehören insbesondere Markt- und Beleihungswertgutachten von Standardimmobilien (unbebaute Grundstücke, wohnwirtschaftliche Immobilien, Wohnungseigentume sowie kleinere, gemischt genutzte und gewerblich genutzte Immobilien).
A1: Sachverständige für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

A2: Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Sachverständiger StandardimmobilienZertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Standardimmobilien izert Hochschule Anhalt, KöR
ZIS Sprengnetter Zert (WG)
wendet sich an Sachverständige, die über die Zertifizierung für die Bewertung von Standardimmobilien hinaus auch eine Qualifikation für die Bewertung größerer Gewerbeimmobilien (z. B. Grundstücke mit Lager- und Produktionsgebäuden, Geschäftshäusern, Büro- und Praxisgebäuden etc.) benötigen. 
HypZert F
Für Gutachter/innen, die alle nationalen Standard-, Gewerbe- und Spezialimmobilien bewerten (Markt- und Beleihungswertermittlung)
Sachverständige für Immobilienbewertung DIAZert (LF)
Die hierfür zertifizierten Gutachter sind insbesondere qualifiziert für die Bewertung von Standardimmobilien wie z.B.: Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohnungs-/Teileigentum, gemischt genutzten Grundstücken, insbesondere Wohn- und Geschäftshäuser, gewerblich genutzten Grundstücken, unbebauten Grundstücken für vorgenannte Objektarten sowie Grundstücken mit Rechten und Belastungen und Spezialimmobilien.
ZIS Sprengnetter Zert (AI)
Mit dem Abschluss „ZIS Sprengnetter Zert (AI)“ führt der zertifizierte Sachverständige gegenüber seinen Auftraggebern den Nachweis, dass er für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten befähigt ist. Dazu zählen insbesondere die Spezialimmobilien (z. B. Logistikimmobilien, Handelsimmobilien, Gastronomieimmobilien, Freizeitimmobilien, Sozialimmobilien etc.).
B1: Sachverständige für die Marktwertermittlung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien

B2: Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn, Gewerbe- und Spezialimmobilien
Sachverständiger alle ImmobilienartenZertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken izert Hochschule Anhalt, KöR - ZIS izert HSA (G)
HypZert M
Immobiliengutachter/innen HypZert F, die auch im Ausland Immobilien bewerten
HypZert MLV
Deltaprüfung für Marktwertermittler/innen im Ausland, die für die deutsche Finanzwirtschaft neben den Marktwerten auch Beleihungswerte außerhalb Deutschlands ermitteln 
Unsere Leistungen
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
  • gesetzeskonform

  • zertifiziert

  • anerkannt

  • inkl. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Gutachten benötigen Sie zum Beispiel für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS.

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Wertindikation

Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.

Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.

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Bestandsaufnahme
Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.

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Gutachterliche Stellungnahme
  • analysiert individuelle Fragestellungen zur Aufteilung Kaufpreis

Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.

Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.

Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.

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