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Wir für Sie
Unternehmen müssen insbesondere zur Bilanzierung nach HGB oder IFRS oder auch bei Fusionen und Übernahmen die Werte vorhandener Immobilienbestände feststellen. Zudem beraten wir gerne, wenn Mietvertragsverhandlungen oder An- und Verkäufe anstehen.
Immobilienbewertung für Finanzamt

Kauf und Verkauf
von Immobilien

  • Beratungen zum An- und Verkaufsprozess

  • Hilfe beim Ankauf (technische und wirtschaftliche Due Diligence)

Datensammlung und -analyse

Mietvertragsangelegenheiten

  • Ermittlung der marktüblichen Miete

  • Beratung beim Abschluss von Mietverträgen z.B. bei der Umlagefähigkeit von Bewirtschaftungskosten

Immobilienbewertung für Finanzamt

Rechtliche
Auseinandersetzungen

  • unter anderem zur Feststellung von Schadensersatzansprüchen

Wertfeststellung von Immobilienbeständen

  • bei Bilanzierung nach HGB oder IFRS

  • bei Fusionen oder Übernahmen

Steuerangelegenheiten

  • bei Übertragung von Immobilien

  • Aufteilung nach Boden- und Gebäudewert

Bessere Entscheidungsfindung mit fundierten Analysen

Sonstiges

  • ​Ausübung Vorkaufsrechte

  • ​Einflüsse auf den Wert einer Immobilie durch Rechte am Grundstück

Unsere Leistungen
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
  • gesetzeskonform

  • zertifiziert

  • anerkannt

Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Gutachten benötigen Sie zum Beispiel für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS.

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Wertindikation

Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung.

Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.

2

Bestandsaufnahme
Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.

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Gutachterliche Stellungnahme
  • ​​analysiert individuelle Fragestellungen​​

Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.

Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.

Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.

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