Unternehmen müssen insbesondere zur Bilanzierung nach HGB oder IFRS oder auch bei Fusionen und Übernahmen die Werte vorhandener Immobilienbestände feststellen. Zudem beraten wir gerne, wenn Mietvertragsverhandlungen oder An- und Verkäufe anstehen.
Kauf und Verkauf von Immobilien
Beratungen zum An- und Verkaufsprozess
Hilfe beim Ankauf (technische und wirtschaftliche Due Diligence)
Mietvertragsangelegenheiten
Ermittlung der marktüblichen Miete
Beratung beim Abschluss von Mietverträgen z.B. bei der Umlagefähigkeit von Bewirtschaftungskosten
Rechtliche Auseinandersetzungen
unter anderem zur Feststellung von Schadensersatzansprüchen
Wertfeststellung von Immobilienbeständen
bei Bilanzierung nach HGB oder IFRS
bei Fusionen oder Übernahmen
Steuerangelegenheiten
bei Übertragung von Immobilien
Aufteilung nach Boden- und Gebäudewert
Sonstiges
Ausübung Vorkaufsrechte
Einflüsse auf den Wert einer Immobilie durch Rechte am Grundstück
Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Gutachten benötigen Sie zum Beispiel für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zurBilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS.
1
Wertindikation
Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung.
Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.
2
Bestandsaufnahme
Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.
3
Gutachterliche Stellungnahme
analysiert individuelle Fragestellungen
Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.
Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.
Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.
Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.