Beratungen zum An- und Verkaufsprozess
Hilfe beim Ankauf (technische und wirtschaftliche Due Diligence)
im Erbfall,
bei der Scheidung
Betreuungsangelegenheiten
unter anderem zur Feststellung von Schadensersatzansprüchen
im Erbfall,
bei der Scheidung
Betreuungsangelegenheiten
Grundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer
Aufteilung nach Boden- und Gebäudewert
Nutzungsdauergutachten zur Erhöhung der jährlichen AfA
Ausübung Vorkaufsrechte
Einflüsse auf den Wert einer Immobilie durch Rechte am Grundstück
Für die Bewertung bebauter Grundstücke im Rahmen der Erbschaftsteuer müssen das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren verwendet werden. Ein geringerer Marktwert ist durch ein Gutachten eines Sachverständigen oder durch einen kürzlich erfolgten Verkauf nachzuweisen.
Für die Bewertung bebauter Grundstücke im Rahmen der Erbschaftsteuer stehen dem Steuerpflichtigen drei unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Verfügung: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Die Bewertung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung durch die Finanzverwaltung basiert auf einem vereinfachten Bewertungsverfahren, welches oft zu Ergebnissen führt, die nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilien widerspiegeln.
Dieses Verfahren gruppiert gleichartige Objekte und bewertet sie mehr oder minder einheitlich, was zu einer streitanfälligen und oft überhöhten Festsetzung der Bemessungsgrundlage führt.
Als Steuerpflichtiger haben Sie jedoch das Recht, durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten einen niedrigeren Marktwert nachzuweisen und somit Ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Hierbei ist es entscheidend, dass das Gutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert Gutachter oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wird, um die Plausibilität und Korrektheit sicherzustellen und die Anerkennung durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg musste über die separate Feststellung des Grundstückswertes eines Anwesens entscheiden, das im Gesellschaftsvermögen einer GbR lag und dessen Anteile im Jahr 2015 aufgrund eines Todesfalls übertragen wurden.
In seinem Urteil vom 25. Mai 2022 (Az. 3 K 324718, veröffentlicht in ErbStB 2023 S. 8) erklärte das Gericht, dass der Steuerpflichtige die Wahl hat, den niedrigeren gemeinen Wert entweder durch ein Sachverständigengutachten oder durch die Angabe eines Verkaufspreises innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag nachzuweisen, wobei der Verkaufspreis im Streitfall deutlich über dem Gutachtenwert lag.
Sollte der Steuerpflichtige den Nachweis durch ein Sachverständigengutachten erbringen, müsse bei der Beweiswürdigung auch ein späterer Grundstücksverkauf berücksichtigt werden – in diesem Fall fand der Verkauf 18 bzw. 20 Monate nach dem steuerrechtlichen Entstehungszeitpunkt statt und erzielte einen deutlich höheren Preis.
Ein Verkauf außerhalb der Jahresfrist würde daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht berücksichtigt, sofern die maßgeblichen Bewertungsbedingungen unverändert blieben. Ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter fremden Dritten erzielter Kaufpreis gilt grundsätzlich als der beste Nachweis für den gemeinen Wert.
Die Regelung zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts wurde für Bewertungsstichtage nach dem 22. Juli 2021 gesetzlich neu gefasst (§198 Abs. 2 und 3 BewG). Die Formulierung klärt, dass der Steuerpflichtige wählen kann, ob er den niedrigeren Wert durch einen innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag erzielten Kaufpreis oder ein Sachverständigengutachten nachweist. In den Erlassen vom 7. Dezember 2022 (BStBl. I 2022 S. 1671 Rz. 11) betont die Finanzverwaltung jedoch, dass dem Kaufpreis als sicherstem Hinweis für den gemeinen Wert Vorrang einzuräumen ist, wenn beide Nachweise konkurrieren.
Ob dies auch für einen außerhalb der Jahresfrist erzielten Kaufpreis gilt, wird in den Erlassen nicht weiter ausgeführt. Die Finanzverwaltung äußerte sich jedoch bereits in R B 198 Abs. 4 ErbStR 2019 dahingehend, dass auch ein außerhalb der Jahresfrist erzielter Kaufpreis bei unveränderten Verhältnissen als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen kann.
Unsere langjährige Erfahrung und umfassende Marktkenntnis ermöglicht es uns, Ihnen dabei zu helfen, den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
Ein durch uns erstelltes Verkehrswertgutachten kann oft signifikant niedrigere Werte nachweisen als die Berechnungen der Finanzverwaltung und so zu einer spürbaren Reduzierung Ihrer Erbschafts- oder Schenkungssteuer beitragen.
Unser von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Gutachter arbeitet stets mit höchster Präzision und Aktualität, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Sollten Sie Zweifel an der Höhe der durch das Finanzamt festgesetzten Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Unsere Expertise ermöglicht es uns, die vom Finanzamt ermittelten Werte kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerlegen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuerlast auf einer fairen und marktgerechten Bewertung basiert. Kontaktieren Sie uns, um ein marktgerechtes Wertermittlungsgutachten für Ihre Immobilien zu erstellen und denken Sie bitte daran, die Fristen für den Einspruch gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts zu wahren.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und darauf, Ihnen zu helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren.
Die Aufteilung des Kaufpreises auf Immobilie und Grund und Boden darf nicht willkürlich und zu Gunsten einer Steuerersparnis sein.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die in einem Kaufvertrag vorgenommene Kaufpreisaufteilung auf das Gebäude einerseits und den dazugehörenden Grund und Boden andererseits grundsätzlich auch für die Besteuerung zugrunde zu legen.
Bestehen jedoch Anhaltspunkte, dass die Aufteilung willkürlich vorgenommen wurde, um eine höhere Abschreibung zu erlangen, ist diese Bindung an den Kaufvertrag nicht mehr gegeben. Das Finanzgericht konkretisiert diese Prüfung dahingehend, dass der vereinbarte Wert für den Grund und Boden keine wesentliche Diskrepanz zu den Bodenrichtwerten haben darf.
Dies ist ein entscheidender Punkt, den Steuerpflichtige bei der Kaufpreisaufteilung beachten müssen. Im Urteilsfall betrug diese Abweichung mehr als 60 Prozent, da der Bodenrichtwert bei circa 1,1 Millionen Euro und der Kaufpreiswert für den Grund und Boden bei lediglich 400.000 Euro lag. Eine derartige Diskrepanz weckte berechtigte Zweifel und führte zu einer Überprüfung durch das Finanzgericht. Da der Steuerpflichtige den aus seiner Sicht gegebenen erhöhten Gebäudewert nicht durch andere Indizien wie besondere Ausstattungsmerkmale nachweisen konnte, setzte das Finanzgericht basierend auf einem Gutachten die geringere Abschreibung an.
Wenn Sie Ihre jährliche Steuerersparnis und Rendite maximieren möchten, dann kommen Sie nicht um eine sorgfältige Kaufpreisaufteilung herum. Je höher der Anteil des Gebäudes in Ihrer Aufteilung, desto höher ist der jährliche Abschreibungsbetrag, den Sie geltend machen können. Jeder einzelne Prozentpunkt macht hier einen erheblichen Unterschied, denn über die Jahre hinweg summieren sich die Beträge zu vielen tausend Euro, die in Ihrer eigenen Tasche bleiben können.
Unser von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Sachverständigen bietet Ihnen ein professionelles Aufteilungs-Gutachten, das eine marktgerechte Trennung zwischen Grundstück und Gebäude sicherstellt. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihren potenziellen Steuervorteil zu ermitteln und somit die Weichen für eine profitable Zukunft zu stellen.
Die Kaufpreisaufteilung ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie Abschreibungen für eine vermietete Immobilie in Anspruch nehmen möchten. Da sich Grund und Boden nicht abnutzen, können Abschreibungen nur auf den Gebäudewertanteil angewendet werden. Die Finanzverwaltung hat zur Aufteilung der Anschaffungskosten eine Arbeitshilfe im Internet veröffentlicht. Diese Arbeitshilfe ist jedoch standardisiert und berücksichtigt keine besonderen objektspezifischen Gebäudemerkmale. Daher kann es sich in Einzelfällen lohnen, ein Verkehrswertgutachten einzuholen. Ein solches Gutachten kann dazu beitragen, eine objektive und fundierte Aufteilung des Kaufpreises zu gewährleisten, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch vor möglichen Beanstandungen durch das Finanzamt schützt.
Um den maximalen Steuervorteil für Ihre Immobilie zu erzielen, sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch machen und eine Aufteilungsmethode wählen, die die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie berücksichtigt. Gerichte haben bestätigt, dass Eigentümer das Verfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung frei wählen dürfen. Ein individuelles Gutachten berücksichtigt verschiedenste Aspekte, die den Wert des Gebäudes beeinflussen – von der Lage über die Bodengüte und Bauweise bis hin zu Ausstattungen und durchgeführten Sanierungen.
Hier bietet sich eine wertvolle Chance für Steuerpflichtige: Durch die Einholung eines Verkehrswertgutachtens lassen sich mögliche Unstimmigkeiten schon im Vorfeld klären und unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung vermeiden. Dies ist nicht nur eine vorausschauende Maßnahme, sondern auch eine sichere Investition in die Zukunft, um finanzielle Risiken zu minimieren und den steuerlichen Gestaltungsspielraum optimal zu nutzen.
Ein Kaufpreisaufteilungs-Gutachten ist die einzige Methode, die nicht auf einer starren Berechnung beruht, sondern eine fundierte fachliche Argumentation darstellt. Daher können Finanzbehörden eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung in den allermeisten Fällen nicht rechtswirksam ablehnen. Überlassen Sie die Kaufpreisaufteilung nicht dem Finanzamt, sondern beauftragen Sie einen qualifizierten Gutachter. So sichern Sie sich die maximalen Steuervorteile und optimieren Ihre Rendite nachhaltig.
Die vom Finanzamt festgelegte Restnutzungsdauer einer Immobilie weicht oft erheblich von der tatsächlichen Restnutzungsdauer ab. Glauben Sie, dass Ihre Immobilie eine wesentlich kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer hat? Möchten Sie Ihr Gebäude schneller abschreiben können?
Ein Restnutzungsdauergutachten, auch bekannt als Nutzungsdauergutachten, kann Ihnen erhebliche Steuerersparnisse einbringen. Der Bundesfinanzhof hat dazu ein wegweisendes Urteil gefällt, und das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, solche Gutachten, unter bestimmten Bedingungen, anzuerkennen.
Die Bewertung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung durch die Finanzverwaltung basiert auf einem vereinfachten Bewertungsverfahren, welches oft zu Ergebnissen führt, die nicht den tatsächlichen Marktwert der Immobilien widerspiegeln.
Dieses Verfahren gruppiert gleichartige Objekte und bewertet sie mehr oder minder einheitlich, was zu einer streitanfälligen und oft überhöhten Festsetzung der Bemessungsgrundlage führt.
Als Steuerpflichtiger haben Sie jedoch das Recht, durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten einen niedrigeren Marktwert nachzuweisen und somit Ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Hierbei ist es entscheidend, dass das Gutachten von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert Gutachter oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wird, um die Plausibilität und Korrektheit sicherzustellen und die Anerkennung durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg musste über die separate Feststellung des Grundstückswertes eines Anwesens entscheiden, das im Gesellschaftsvermögen einer GbR lag und dessen Anteile im Jahr 2015 aufgrund eines Todesfalls übertragen wurden.
In seinem Urteil vom 25. Mai 2022 (Az. 3 K 324718, veröffentlicht in ErbStB 2023 S. 8) erklärte das Gericht, dass der Steuerpflichtige die Wahl hat, den niedrigeren gemeinen Wert entweder durch ein Sachverständigengutachten oder durch die Angabe eines Verkaufspreises innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag nachzuweisen, wobei der Verkaufspreis im Streitfall deutlich über dem Gutachtenwert lag.
Sollte der Steuerpflichtige den Nachweis durch ein Sachverständigengutachten erbringen, müsse bei der Beweiswürdigung auch ein späterer Grundstücksverkauf berücksichtigt werden – in diesem Fall fand der Verkauf 18 bzw. 20 Monate nach dem steuerrechtlichen Entstehungszeitpunkt statt und erzielte einen deutlich höheren Preis.
Ein Verkauf außerhalb der Jahresfrist würde daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht berücksichtigt, sofern die maßgeblichen Bewertungsbedingungen unverändert blieben. Ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter fremden Dritten erzielter Kaufpreis gilt grundsätzlich als der beste Nachweis für den gemeinen Wert.
Die Regelung zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts wurde für Bewertungsstichtage nach dem 22. Juli 2021 gesetzlich neu gefasst (§ 198 Abs. 2 und 3 BewG). Die Formulierung klärt, dass der Steuerpflichtige wählen kann, ob er den niedrigeren Wert durch einen innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag erzielten Kaufpreis oder ein Sachverständigengutachten nachweist.
In den Erlassen vom 7. Dezember 2022 (BStBl. I 2022 S. 1671 Rz. 11) betont die Finanzverwaltung jedoch, dass dem Kaufpreis als sicherstem Hinweis für den gemeinen Wert Vorrang einzuräumen ist, wenn beide Nachweise konkurrieren. Ob dies auch für einen außerhalb der Jahresfrist erzielten Kaufpreis gilt, wird in den Erlassen nicht weiter ausgeführt.
Die Finanzverwaltung äußerte sich jedoch bereits in R B 198 Abs. 4 ErbStR 2019 dahingehend, dass auch ein außerhalb der Jahresfrist erzielter Kaufpreis bei unveränderten Verhältnissen als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen kann.
Unsere langjährige Erfahrung und umfassende Marktkenntnis ermöglicht es uns, Ihnen dabei zu helfen, den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Ein durch uns erstelltes Verkehrswertgutachten kann oft signifikant niedrigere Werte nachweisen als die Berechnungen der Finanzverwaltung und so zu einer spürbaren Reduzierung Ihrer Erbschafts- oder Schenkungssteuer beitragen.
Unser von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Gutachter arbeitet stets mit höchster Präzision und Aktualität, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Sollten Sie Zweifel an der Höhe der durch das Finanzamt festgesetzten Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Expertise ermöglicht es uns, die vom Finanzamt ermittelten Werte kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerlegen.
So können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuerlast auf einer fairen und marktgerechten Bewertung basiert. Kontaktieren Sie uns, um ein marktgerechtes Wertermittlungsgutachten für Ihre Immobilien zu erstellen und denken Sie bitte daran, die Fristen für den Einspruch gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts zu wahren. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und darauf, Ihnen zu helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren.
Diese Gutachten basieren auf den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes. Laut § 7 Abs. 4 S. 2 EStG heißt es: Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer als die ursprünglich angesetzte, können Abschreibungen entsprechend der realen Nutzungsdauer vorgenommen werden.
Steuerpflichtige können selbst eine kürzere Nutzungsdauer beim Finanzamt nachweisen. Wenn jedoch ein von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Gutachter oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ein Restnutzungsdauergutachten erstellt, wird es für die Finanzbeamten schwierig, dieses abzulehnen.
Gemäß der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (§ 11c Abs. 1 S. 1 EStDV) wird die Nutzungsdauer als der Zeitraum definiert, in dem ein Gebäude seiner Bestimmung entsprechend genutzt wird.
Wenn ein Gebäude tatsächlich kürzer genutzt wird als in der Immobilienwertermittlungsverordnung oder Beleihungswertermittlungsverordnung vorgesehen, kann die Abschreibung für Abnutzung (AfA) laut Einkommensteuergesetz (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) entsprechend angepasst werden.
Für eine verkürzte AfA muss das Gebäude bestimmte Kriterien erfüllen. Das Bundesfinanzministerium hat dies in seinem Schreiben vom 22. Februar 2023 ausführlich dargelegt. Für Betriebsvermögen-Immobilien, deren Bauantrag zwischen dem 1. April 1985 und dem 31. Dezember 2000 gestellt wurde, muss die Restnutzungsdauer unter 25 Jahren liegen. Bei neueren Betriebsimmobilien gilt eine Grenze von 33,33 Jahren.
Bei Wohngebäuden müssen folgende Maßstäbe erfüllt sein: Wurde das Haus vor 1925 fertiggestellt, muss die Restnutzungsdauer weniger als 40 Jahre betragen, um eine verkürzte Abschreibungsdauer zu beantragen. Für Gebäude, die zwischen 1925 und 2022 errichtet wurden, muss die Restnutzungsdauer unter 50 Jahren liegen.
Entscheidende Faktoren für die Verkürzung der Restnutzungsdauer sind gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung: technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungsbeschränkungen. Diese Punkte spiegeln sich im Schreiben des Bundesfinanzministeriums wider.
Der Gutachter stellt glaubhaft dar, dass die rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten des Gebäudes vom Normalfall abweichen. Ein konkretes Beispiel ist der sich ständig ändernde Brandschutz, der oft kostspielige Umbauten erfordert und somit die Nutzungsdauer verkürzt.
Eine verkürzte Restnutzungsdauer gilt auch für Teile eines Gebäudes, die als selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter betrachtet werden, wie Einbauten in Läden, Freizeiteinrichtungen und Gaststätten.
Eine kürzere Abschreibungsdauer ist jedoch nur möglich, wenn diese nicht wesentliche Betriebsvorrichtungen sind. Auch Ein- und Umbauten von Mietern können eine verkürzte Abschreibungsperiode nach sich ziehen, insbesondere bei kürzeren Mietdauern.
Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben an die Finanzämter erläutert, welche Anforderungen an den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer gestellt werden.
Ein Gutachten genügt, wenn der Zustand des Gebäudes in seinen wesentlichen Elementen dargestellt und begründet wird, warum am Ende der geltend gemachten Nutzungsdauer keine wirtschaftlich sinnvolle Nachfolgenutzung mehr möglich ist. Der Gutachter muss öffentlich bestellt und vereidigt sein oder von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sein.
Die unser Gutacher ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert und umfassend qualifiziert, um ein Restnutzungsdauergutachten zu erstellen. Sie können Ihnen dabei helfen, die Abschreibung Ihrer vermieteten, nicht wesentlich modernisierten Immobilie deutlich zu verkürzen.
Viele Finanzämter akzeptieren Restnutzungsdauergutachten nur, wenn der Gutachter das zu bewertende Grundstück persönlich besichtigt hat. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige die Immobilie tatsächlich in Augenschein nimmt und die Bausubstanz detailliert beschreibt.
Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte der Sachverständige auf anerkannte Bewertungsgrundlagen zurückgreifen. Geben Sie Ihrem Gutachten einen verständlichen und anerkannten Namen, damit das Finanzamt es problemlos akzeptiert.
Gutachten über den Mietwert sind essenziell für Entscheidungen in Bezug auf Mietsteigerungen, Vertragsverlängerungen und Mietkostendiskussionen. Lassen Sie uns die faszinierende Welt der Mietwertgutachten erkunden und sehen, wie sie das Mietrecht sowie den Immobilienmarkt beeinflussen können.
Ein Mietwertgutachten wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierten Gutachter oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt, um den aktuellen oder angemessenen Mietzins für eine bestimmte Immobilie festzulegen.
Es basiert auf einer detaillierten Analyse verschiedener Faktoren, die den Mietwert beeinflussen, und bietet eine objektive Einschätzung des Marktwerts der Immobilie. Dies dient sowohl Vermietern als auch Mietern als zuverlässige Grundlage zur Festlegung fairer und angemessener Mietpreise.
Das Hauptanliegen eines Mietwertgutachtens besteht darin, eine objektive Bewertung des Mietwerts einer Immobilie bereitzustellen. Vermieter können somit faire Mietpreise festlegen, die sowohl ihren Renditeerwartungen entsprechen als auch marktgerecht sind.
Für Mieter bietet das Gutachten eine transparente Basis, um die Angemessenheit der geforderten Mietpreise zu überprüfen und gegebenenfalls Verhandlungen zu führen.
Ein Mietwertgutachten ist in verschiedenen Situationen notwendig, in denen eine fundierte Bewertung des Mietwerts einer Immobilie gebraucht wird.
Für Vermieter ist es entscheidend, wenn sie den Mietzins bestimmen möchten, um sicherzustellen, dass der Preis marktkonform ist und weder Vermieter noch Mieter benachteiligt. Das Gutachten hilft auch dabei, die Rendite zu maximieren und potenzielle Mieter anzulocken, indem eine transparente Bewertung der Immobilie bereitgestellt wird.
Auch für Mieter ist ein Mietwertgutachten von großer Bedeutung. Es befähigt sie, den angemessenen Mietpreis für eine bestimmte Immobilie zu ermitteln und sich gegen überhöhte Mietforderungen zu wehren. Zudem spielt es bei Verhandlungen über Vertragsverlängerungen oder bei Streitigkeiten über Mietkosten eine wesentliche Rolle, indem es eine objektive Basis für Diskussionen bietet.
Neben Vermietern und Mietern können auch andere Parteien von Mietwertgutachten profitieren. Banken und Finanzinstitute nutzen sie zur Bewertung von Immobilien als Sicherheiten für Kredite. Auch in Gerichtsverfahren wie bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten kann ein Mietwertgutachten erforderlich sein, um den Wert von Immobilien festzustellen.
Vermietung einer Immobilie: Vor der Vermietung ist es ratsam, ein Mietwertgutachten durchzuführen, um den angemessenen Mietpreis zu bestimmen und eine faire Rendite zu erzielen.
Mieterhöhung: Bei der Planung einer Mieterhöhung ist ein Mietwertgutachten unverzichtbar, um sicherzustellen, dass die Erhöhung rechtlich gerechtfertigt ist und der Mietpreis marktkonform bleibt.
Mietvertragsverlängerung: Sowohl Vermieter als auch Mieter können von einem Mietwertgutachten profitieren, um den Mietpreis für eine Vertragsverlängerung zu verhandeln.
Streitigkeiten über Mietkosten: Bei Konflikten zwischen Vermieter und Mieter über Mietkosten kann ein Mietwertgutachten als objektive Grundlage dienen, um eine faire Lösung zu finden.
Gerichtliche Verfahren: Bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie Scheidungen oder Erbstreitigkeiten kann ein Mietwertgutachten erforderlich sein, um den Wert von Immobilien zu bestimmen und faire Entscheidungen zu treffen.
Diese Situationen verdeutlichen die vielfältigen Anwendungen und die Notwendigkeit von Mietwertgutachten in verschiedenen Aspekten des Immobilienmarktes und des Mietrechts.
Eine Mieterhöhung ist ein komplexer Prozess, der auf rechtlichen Grundlagen beruht und sowohl für Vermieter als auch für Mieter von großer Bedeutung ist. Um eine Mieterhöhung durchzuführen, müssen Vermieter bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten und den Mietpreis angemessen begründen.
Erklärung der rechtlichen Grundlagen für Mieterhöhungen: Mieterhöhungen unterliegen in vielen Ländern spezifischen rechtlichen Bestimmungen. Diese Regeln variieren je nach Gesetzgebung, beinhalten aber typischerweise Faktoren wie Mietpreisbindung, maximale Mieterhöhungsraten pro Jahr und die Notwendigkeit einer Begründung für die Mieterhöhung.
Vermieter müssen sich mit den lokalen Gesetzen vertraut machen, um eine rechtmäßige Mieterhöhung durchzuführen und mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Rolle eines Mietwertgutachtens bei Mieterhöhungen: Ein Mietwertgutachten spielt eine entscheidende Rolle bei der Begründung einer Mieterhöhung zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Es liefert eine objektive Bewertung des Mietwerts einer Immobilie auf der Grundlage verschiedener Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Zustand. Vermieter können sich auf ein Mietwertgutachten stützen, um die Angemessenheit einer Mieterhöhung gegenüber den Mietern zu rechtfertigen.
Ein fundiertes Gutachten kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zwischen Vermietern und Mietern zu minimieren und eine transparente Kommunikation zu gewährleisten.
Bei der Bestimmung des Mietwerts einer Immobilie spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Hier sind die wichtigsten Einflussfaktoren:
Lage: Eine zentrale Lage in einer attraktiven Nachbarschaft mit guter Infrastruktur und Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln kann zu höheren Mietpreisen führen.
Zustand der Immobilie: Gut gepflegte und modernisierte Immobilien können in der Regel höhere Mieten erzielen als solche mit Renovierungsbedarf oder Instandhaltungsmängeln.
Ausstattung: Moderne Annehmlichkeiten wie eine hochwertige Küche, ein modernes Badezimmer, Parkmöglichkeiten oder ein Balkon können den Mietwert erhöhen.
Größe und Zuschnitt: Größere Wohnungen oder Häuser mit einem praktischen Grundriss und gut aufgeteilten Zimmern können in der Regel höhere Mieten erzielen.
Marktnachfrage: In Regionen mit hoher Nachfrage und geringem Angebot können die Mietpreise tendenziell höher sein.
Heizkosten: Wenn die Heizkosten niedrig sind, kann dies die Attraktivität der Immobilie erhöhen und somit den Mietpreis beeinflussen.
Infrastruktur: Die Qualität der Infrastruktur in der Umgebung, einschließlich Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und medizinischer Versorgung, kann den Mietwert beeinflussen.
Wohnungstyp: Der Typ der Immobilie, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus, ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung handelt, kann den Mietwert beeinflussen.
Wohnfläche: Größere Wohnungen oder Häuser haben in der Regel einen höheren Mietpreis pro Quadratmeter als kleinere Einheiten.
Besondere Merkmale: Besondere Merkmale oder Extras wie ein Garten, ein Swimmingpool, eine Sauna oder ein Wintergarten können den Mietwert einer Immobilie erhöhen.
Es ist wichtig, all diese Faktoren sorgfältig zu berücksichtigen, um den Mietwert einer Immobilie möglichst präzise zu bestimmen. Ein professionelles Mietwertgutachten wird in der Regel all diese Aspekte gründlich analysieren, um einen realistischen Mietpreis zu ermitteln.
In Gebieten, in denen kein Mietspiegel verfügbar ist, stellt sich die Frage, wie ein Mietwertgutachten dennoch erstellt werden kann. Hierbei kommen alternative Methoden und Vorgehensweisen zum Einsatz, um eine fundierte Wertermittlung vorzunehmen.
Eine Möglichkeit besteht darin, Vergleichsobjekte heranzuziehen. Dabei werden ähnliche Immobilien in der Umgebung herangezogen, um einen Vergleichsmaßstab für den Mietpreis zu erhalten. Hierbei werden Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Immobilie berücksichtigt, um eine möglichst genaue Einschätzung zu ermöglichen.
Eine weitere Methode ist die Einnahmenwertmethode, bei der die erwarteten Mieteinnahmen der Immobilie in Relation zu den Investitionskosten gesetzt werden. Hierbei werden die zu erwartenden Mieteinnahmen sowie die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Finanzierung berücksichtigt, um den Mietwert zu bestimmen.
Zudem können auch Gutachter auf ihre Expertise und Erfahrung zurückgreifen, um den Mietwert auf Basis von Marktanalysen und dem Immobilienwert zu ermitteln. Durch eine gründliche Analyse des lokalen Immobilienmarktes und eine Bewertung der spezifischen Merkmale der Immobilie können sie auch ohne Mietspiegel zuverlässige Mietwertgutachten erstellen.
Insgesamt bieten Mietwertgutachten auch ohne Mietspiegel eine solide Grundlage für die Bestimmung des angemessenen Mietpreises einer Immobilie. Durch alternative Methoden und sorgfältige Analyse können Vermieter und Mieter weiterhin auf verlässliche Informationen zurückgreifen, um faire Mietpreise festzulegen.
gesetzeskonform
zertifiziert
anerkannt
Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Gutachten benötigen Sie zum Beispiel für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS.
Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung.
Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.
Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.
Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.
Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.
Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.