Wir für Sie
Private Immobilienbesitzer können immer in Situationen kommen, in denen sie den Wert ihrer Immobilie bewerten und begutachten lassen müssen. In solchen Situationen ist es wichtig eine Bewertung von qualifizierten Fachleuten zu bekommen. Wir helfen Ihnen bei verschiedenen Bewertungsanlässen:
Immobilienbewertung für Finanzamt

Kauf und Verkauf
von Immobilien

  • Beratungen zum An- und Verkaufsprozess

  • Hilfe beim Ankauf (technische und wirtschaftliche Due Diligence)

Vermögensregelungen

  • im Erbfall,

  • bei der Scheidung

  • Betreuungsangelegenheiten

Rechtliche
Auseinandersetzungen

  • unter anderem zur Feststellung von Schadensersatzansprüchen

Wertfeststellung von Immobilienbeständen

  • im Erbfall,

  • bei der Scheidung

  • Betreuungsangelegenheiten

Optimierung des Investitionsportfolios mit maßgeschneiderter Beratung

Steuerangelegenheiten

  • Grundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer

  • Aufteilung nach Boden- und Gebäudewert

Bessere Entscheidungsfindung mit fundierten Analysen

Sonstiges

  • ​Ausübung Vorkaufsrechte

  • Einflüsse auf den Wert einer Immobilie durch Rechte am Grundstück

Unsere Leistungen
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
  • gesetzeskonform

  • zertifiziert

  • anerkannt

Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Gutachten benötigen Sie zum Beispiel für das Finanzamt , für gerichtliche Auseinandersetzungen , für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und in vielen Fällen auch bei einer Erbschaft oder Scheidung.

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Wertindikation

Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung.

Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.

Bestandsaufnahme
Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.

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Gutachterliche Stellungnahme
  • ​​analysiert individuelle Fragestellungen​​

Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte , stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.

Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.

Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.