Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten:

Wohnimmobilien

Zu der Assetklasse Wohnimmobilien zählen Ein- und Zweifamilienhäuser (freistehend, Reihenhäuser, Doppelhäuser/Doppelhaushälften), Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten sowie Wohnungseigentum. Darrüberhinaus werden der Assetklasse auch Sonderformen wie Mikro- und Studentenapartments, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie altengerechtes (barrierefreies) Wohnen zugeordnet.

Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien sind Immobilien für das nichtproduzierende Gewerbe und für die Verwaltung des produzierenden Gewerbes, wie zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen sowie Gewerbe- und Technologieparks.

Konzeption, Umsetzung und das Management von Gewerbeimmobilien setzen oftmals fundierte Fachkenntnisse voraus. Wir verfügen über entsprechende Fachkenntnisse und setzen diese gekonnt für Sie ein.

Sonderimmobilien

Gleichbedeutend zu Spezialimmobilien werden Sonderimmobilien grob als Immobilien definiert, die auf eine spezielle Nutzung mit geringer objektiver Drittverwendungsfähigkeit (Alternativnutzung) ausgerichtet sind. Diese Tatsache stellt jedoch nicht unbedingt eine Einschränkung der Drittverwendung im Sinne von “Teilnahme am Marktgeschehen” dar. Derartige Immobilien “genügen” sich selbst und werden bestenfalls häufig branchenintern gehandelt. In die Kategorie Sonderimmobilie fallen alle Nutzungsarten, die weder dem Wohnen noch dem Gewerbe zuzurechnen sind. Sonderimmobilien haben eine besondere gewerbliche Nutzung. Betreiberimmobilien (auch Managementimmobilien genannt) fallen in die Kategorie Sonderimmobilie. Wir kennen uns bestens mit Betreiberimmobilien aus und stehen ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.

 
Services
Wir versprechen, jeder Kundin und jedem Kunden zu jeder Zeit die bestmögliche Beratung und den besten Service zukommen zu lassen.
Verkehrswertgutachten
Beleihungswertgutachten
Beleihungswert eines Grundstücks
Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Beleihungswert eines Grundstücks nach §3 Beleihungswertermittlungs-verordnung – BelWertV

ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.

Selbstverständlich bieten wir auch Wertindikationen, periodische Wertüberprüfungen sowie sonstige Stellungnahmen an.

Sprechen Sie uns an:

 Kostenlose Beratung

0611 183 23 024

service@estimado.de

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Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Verkehrswertgutachten
Beleihungswertgutachten

Der Beleihungswert eines Grundstücks nach §3 Beleihungswertermittlungs-verordnung – BelWertV

ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.

Selbstverständlich bieten wir auch Wertindikationen, periodische Wertüberprüfungen sowie sonstige Stellungnahmen an.

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