Als Betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte, psychisch kranke oder seelisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen, Obdachlose oder Jugendliche. Die Betreuung wird durch Sozialarbeiter bzw. Psychologen, Heilerziehungspfleger, Familienpfleger, Heilpädagogen, Erzieher, Therapeuten oder Pflegekräfte gewährleistet. In verschiedenen Bundesländern wird die unterstützende Person auch als Sozialbeistand bezeichnet. Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die grösstmögliche Autonomie gewährleisten. Die rechtliche Betreuung ist beim „Betreuten Wohnen“ nicht miteingeschlossen.
Eine besondere Ausprägung ist das Betreute Wohnen für ältere Menschen, die nicht zwangsläufig einen ausgeprägten Hilfe-, Betreuungs- und/oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnanlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sogenannter niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet. Sie sollen das selbständige Leben im Alter zumindest erleichtern.