Büro- und Verwaltungsgebäude: Nichtwohngebäude, die überwiegend Büro- und Verwaltungszwecken dienen.
Dazu zählen u.a. die Büro- und Verwaltungsgebäude der gewerblichen Wirtschaft, darunter auch Bank- und Versicherungsgebäude, ferner Bürogebäude der öffentlichen Hand wie Ministerien, Stadtverwaltungen, Postämter, Bahnverwaltungen, ebenso Rundfunkhäuser, Verwaltungsgebäude der Kirchen, der Arbeiterwohlfahrt oder ähnlicher Organisationen.
Büro- und Verwaltungsgebäude sind nichtwohnliche Gebäude, die vorrangig für Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden. Das schliesst Gebäude der gewerblichen Wirtschaft, wie Banken und Versicherungen, sowie Bürogebäude der öffentlichen Hand wie Ministerien, Stadtverwaltungen, Postämter und Bahnverwaltungen ein. Ebenso gehören dazu Rundfunkhäuser, Verwaltungsgebäude von Kirchen, der Arbeiterwohlfahrt und ähnlichen Organisationen.