Immobilien für nicht-produzierendes Gewerbe und zur Verwaltung des produzierenden Gewerbes umfassen Büro- und Verwaltungsgebäude, Beherbergungseinrichtungen, Senioreneinrichtungen, Handels- und Freizeitimmobilien sowie Gewerbe- und Technologieparks. In der Bewertung werden auch Mehrfamilienhäuser mit einem gewerblichen Nutzungsanteil von mehr als 50 Prozent als Gewerbeimmobilien betrachtet. Wenn Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien als Sicherheit für Kredite dienen, ist der Wert der belasteten Gewerbeimmobilie gemäss §20a VI KWG in regelmässigen Abständen, jedoch nicht länger als einmal pro Jahr, zu überwachen.