Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäss unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am massgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräusserung voraussichtlich erzielt werden kann. Der Beleihungswert, der für die Kreditvergabe verwendet wird, repräsentiert den Immobilienwert, der voraussichtlich unabhängig von kurzfristigen Wertschwankungen, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am massgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschluss spekulativer Elemente während der gesamten Kreditlaufzeit bei einem Verkauf erzielt werden kann.