Der Bodenrichtwert repräsentiert den durchschnittlichen Lagewert für Boden und wird von Gutachterausschüssen gemäss § 196 BauGB auf Basis der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 BauGB i. V. m. § 195 BauGB) flächendeckend ermittelt. Dabei wird der unterschiedliche Entwicklungszustand berücksichtigt. In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut.
Für Bauland wird der Bodenrichtwert mindestens alle zwei Jahre gemäss den Rechtsvorschriften der Bundesländer ermittelt (§ 196 BauGB) und dient als Grundlage für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Bodenrichtwerte werden in der Immobilienbewertung verwendet, wenn der Bodenwert nicht durch das Vergleichswertverfahren ermittelt werden kann. Sie basieren auf amtlichen Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Da der Bodenrichtwert ein Durchschnittswert ist, erfordert die Schätzung des Verkehrswerts eines einzelnen Grundstücks unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten eine individuelle Einschätzung. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert können erheblich sein und hängen von Faktoren wie Grundstücksgrösse, Bebaubarkeit, Lage, Bepflanzung, Bodeneigenschaften und Erschliessungsgrad ab.