Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bezeichnet die Verordnung über die Grundsätze zur Bestimmung der Verkehrswerte von Grundstücken vom vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805). Als Rechtsverordnung der Bundesregierung legt sie die Grundlage für Wertermittlungsverfahren zur Feststellung des Verkehrswerts, insbesondere bei Grundstücken, durch von Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch bestellte Stellen (§§ 192 ff. BauGB). Die ImmoWertV ist von Bedeutung bei der Beleihung von Grundstücken. Zur Ermittlung des Verkehrswerts sieht die Verordnung das Vergleichswertverfahren mit Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren vor; auch die Anwendung mehrerer dieser Verfahren ist gestattet.