Objektbesichtigung

Bei einem Besichtigungstermin wird die Immobilie von Interessenten genauer unter die Lupe genommen. Welche rechtlichen Aspekte Verkäufer bei einem Besichtigungstermin beachten müssen und was sonst noch wichtig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

Ohne schriftliche Anmeldung drei Tage im Voraus darf der Verkäufer keinen Besichtigungstermin durchführen, wenn Mieter in der betreffenden Immobilie wohnen.
Ein Besichtigungstermin muss zwingend an einem Werktag erfolgen, also von Montag bis Freitag.

Ein Besichtigungstermin kann auch ohne den Immobilieneigentümer stattfinden, jedoch muss die Vertretung (in der Regel ein Makler) über eine Originalvollmacht verfügen.
Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.