Ein selbständiges Beweisverfahren gemäss §§ 485 ZPO ff. ist eine gerichtliche Beweissicherung, die vor einer separaten Klage (z.B., Leistung, Erfüllung, Nacherfüllung, Mängelbeseitigung, Zahlung, Vorschuss, Schadensersatz) stattfindet. Das zuständige Gericht ist dabei jenes, das auch einen potenziellen Hauptprozess führen würde. Dieses Verfahren wird hauptsächlich in baurechtlichen und werkvertraglichen Angelegenheiten angewendet, wobei es oft um die vermeintlich mangelhafte Leistung des Auftragnehmers geht. Obwohl noch kein Rechtsstreit besteht, kann eine schriftliche Begutachtung des Zustands einer Sache, der Ursache eines Mangels/Schadens und/oder des Aufwands für die Beseitigung beim Gericht durch einen bestellten Sachverständigen beantragt werden.