Sonderimmobilie

In der Immobilienwirtschaft bezeichnet man Spezialimmobilien im Bereich der Gewerbeimmobilien als Sonderimmobilien. Diese sind in der Regel als Single Tenant Immobilien konzipiert und werden ausschliesslich an einen einzigen Hauptmieter (Betreiber) vermietet.

Die Drittverwendungsfähigkeit von Sonderimmobilien ist meistens stark eingeschränkt, was nach Ablauf des Mietvertrages die Suche nach einem passenden Nachmieter erschweren kann. Leerstand kann bei Auszug oder Zahlungsunfähigkeit des Mieters daher in Sonderimmobilien auftreten, weshalb längere Mietvertragslaufzeiten von mehr als 20 Jahren in der Praxis üblich sind.

Der Vorteil von Sonderimmobilien liegt vor allem im geringen Verwaltungsaufwand für den einzelnen Mieter. Zudem fallen geringere Kosten für die Verwaltung von Sonderimmobilien an. Diese Immobilien dienen in der Regel nur einer spezifischen Nutzungsart, sind oft darauf angepasst und werden von spezialisierten Betreibern geführt.

Verschiedene Objekttypen fallen unter den Begriff Sonderimmobilien, darunter Industrieimmobilien wie Lagerräume und Produktionshallen, Logistikimmobilien, Handelsimmobilien (Einkaufszentren, Shopping Center, Supermärkte, Discounter, Fachmärkte, Fachmarktzentren, Nahversorger, Baumärkte, Gartenmärkte), Hotel- und Gastroimmobilien, Campingplätze, Freizeitimmobilien (Freizeitparks, Kinos, Sport- und Wellnessanlagen), HealthCare Immobilien und Pflegeimmobilien (Alten- und Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Ärztehäuser, Krankenhäuser, Kliniken), Parkhäuser und Tankstellen sowie historische Wohnimmobilien wie Burgen oder Schlösser.

ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH

Innovation und Expertise in der Immobilienbewertung
Kostenlose Erstberatung
0611 183 23 024