Wir sind Ihr zertifizierter Ansprechpartner bei der Immobilienbewertung der folgenden Objektarten:
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Wir versprechen, jeder Kundin und jedem Kunden zu jeder Zeit die bestmögliche Beratung und den besten Service zukommen zu lassen.
Verkehrswertgutachten
Beleihungswertgutachten
Beleihungswert eines Grundstücks

Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert eines Grundstücks anhand des Preises festgelegt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im regulären Geschäftsverkehr erzielt werden könnte, unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie der tatsächlichen Merkmale, Eigenschaften und Lage des Grundstücks, ohne dabei auf außergewöhnliche oder persönliche Umstände Rücksicht zu nehmen.

Der Beleihungswert einer Immobilie gemäß §3 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) repräsentiert einen beständigen Wert. Dieser Wert ist so bestimmt, dass er unter Ausschluss von spekulativen Faktoren und unabhängig von temporären oder konjunkturellen Schwankungen auf dem relevanten Immobilienmarkt erzielt werden kann. Dies stellt sicher, dass während der gesamten Beleihungsperiode bei einem möglichen Verkauf der Wert realistisch erreicht werden könnte.

Selbstverständlich bieten wir auch Wertindikationen, periodische Wertüberprüfungen sowie sonstige Stellungnahmen an.

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Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Verkehrswertgutachten
Beleihungswertgutachten

Der Beleihungswert eines Grundstücks nach §3 Beleihungswertermittlungs-verordnung – BelWertV

ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.

Selbstverständlich bieten wir auch Wertindikationen, periodische Wertüberprüfungen sowie sonstige Stellungnahmen an.

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