Seit 01.12.2025 ist das restriktive BMF-Schreiben zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer aufgehoben. Was das für Restnutzungsdauergutachten bedeutet – und wie ein belastbarer Nachweis heute aussehen sollte.
Wenn ein Gebäude zur Einkünfteerzielung genutzt wird (z. B. Vermietung), erfolgt die Gebäude-AfA grundsätzlich nach typisierten Sätzen. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eröffnet aber die Möglichkeit, statt der typisierten Nutzungsdauer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzusetzen – wenn diese nachgewiesen wird.
In der Praxis läuft der Nachweis häufig über ein Nutzungsdauergutachten bzw. Restnutzungsdauergutachten (RND-Gutachten). Wichtig: Steuerlich geht es nicht um „Wert“, sondern um die voraussichtliche verbleibende Nutzbarkeit (technisch, wirtschaftlich oder rechtlich).
AUSGEZEICHNET Basierend auf 24 Bewertungen Gepostet auf martin wilitzkiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Pauly bei einer Besichtigung eines Mehrfamilienhauses mitgenommen, um mir eine Einschätzung, wie gewisse Auffälligkeiten zu bewerten sind, zu geben. Diese Einschätzung war sehr professionell und hilfreich. Ich konnte aufgrund seines Feedbacks ein klares Bild gewinnen. Ich werde weiterhin sehr gerne mit Herrn Paul zusammenarbeiten.Gepostet auf Tobias KrostTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Terminvereinbarung war total unkompliziert und schnell. Knut Pauly kam persönlich vorbei, war sehr freundlich und hat alles zügig erledigt. Besonders beeindruckt hat mich, dass er das Gutachten sogar übers Wochenende fertiggestellt hat, damit ich es rechtzeitig beim Finanzamt einreichen konnte – obwohl die Abgabefrist schon sehr knapp war. Das Gutachten selbst ist äußerst professionell, detailliert und umfangreich. Absolut empfehlenswert – jederzeit wieder!Gepostet auf Susan WegnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super schnelle und kompetente Ausführung - von ESTIMADO, Herrn Pauly- unseres eiligen Immobilien-Gutachtens & zudem netter und sehr freundlicher Kontakt. Herzlichen Dank dafür! Wir empfehlen ESTIMADO uneingeschränkt weiter.Gepostet auf Vira paulyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben eine sehr professionelle Immobilienbewertung von Herrn Pauly erhalten! Der Sachverständige Herr Pauly hat sich viel Zeit genommen, die Immobilie gründlich zu besichtigen und alle relevanten Unterlagen in die Marktwertermittlung einzubeziehen. Das Gutachten war verständlich aufbereitet und hilft uns sehr eine gütliche Einigung in unserer Erbschaftsangelegenheit zu finden. Besonders überzeugt hat mich die transparente Kommunikation und die fachliche Kompetenz. Absolute Empfehlung für alle, die eine verlässliche Immobilienbewertung suchen!“Gepostet auf Stefan EisenacherTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann diesen Gutachter voll empfehlen, endlich mal ein Mensch, der nicht nur an seine eigene Vorteile denkt Und dazu noch sehr nett und menschlich ist Er hat mich sehr gut beraten und volle Fachkompetenz Wenn ich könnte, würde ich sechs Sterne geben Es ging um ein Wertgutachten für ein Dreifamilienhaus Grüße, Stefan EisenacherGepostet auf Alex ManakasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr schnelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Kann ich nur weiterempfehlen!Gepostet auf M BiegTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat uns mit der Erstellung einer Stellungnahme zum Mietwert sehr kompetent, zügig und zuverlässig unterstützt. Wir schätzten besonders die schnelle Reaktionszeit, die transparente Beratung und seine sehr gute Erreichbarkeit. Die Einschätzung war eine große Hilfe für unser weiteres Vorgehen. Wir können ESTIMADO uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Lars GerlachTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dank des Gutachtens von Herrn Pauly spare ich nun jährlich viel Steuern. Die Zusammenarbeit wir sehr freundlich, professionell und sympathisch. Kann ich zu 100 % empfehlen.Gepostet auf Engin RöperTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat für mich ein Restwertgutachten für ein Mehrfamilienhaus erstellt und ich bin rundum zufrieden. Die Abwicklung war professionell, schnell und absolut zuverlässig. Das Gutachten war detailliert und nachvollziehbar, und alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet. Ich kann diesen Service nur weiterempfehlen – hier ist man in besten Händen!”Gepostet auf Little Lord DunphyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe die Dienste von Herrn Pauly in Anspruch genommen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Kontakt an war er äußerst professionell, kompetent und sehr zuverlässig. Die Immobilienbewertung wurde detailliert und präzise durchgeführt, und alle relevanten Faktoren wurden umfassend berücksichtigt. Die erstellte Gutachten war klar strukturiert und wurde zeitnah geliefert. Ich fühlte mich während des gesamten Prozesses bestens beraten und betreut.
Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde damals als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung veröffentlicht und legte fest, wie die Finanzverwaltung sich den Nachweis vorstellt – mit teils hohen formalen Hürden (Stichworte: Anforderungen an Gutachteninhalt, Methodik, Qualifikation/Einbindung von Sachverständigen, strenge Plausibilisierung).
Gleichzeitig hatte der BFH aber bereits 2021 betont, dass Steuerpflichtige „jede“ sachverständige Methode nutzen dürfen, sofern sie im Einzelfall geeignet ist, die maßgeblichen Determinanten nachvollziehbar abzubilden. Und 2024 hat der BFH diese Linie nochmals bestätigt – ausdrücklich auch mit Blick auf modellhafte Herleitungen nach der ImmoWertV.
Konfliktbild 2023–2025: Praxis und Rechtsprechung wurden tendenziell „offener“, das Verwaltungsschreiben war dagegen eher „restriktiv“.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 24 Bewertungen Gepostet auf martin wilitzkiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Pauly bei einer Besichtigung eines Mehrfamilienhauses mitgenommen, um mir eine Einschätzung, wie gewisse Auffälligkeiten zu bewerten sind, zu geben. Diese Einschätzung war sehr professionell und hilfreich. Ich konnte aufgrund seines Feedbacks ein klares Bild gewinnen. Ich werde weiterhin sehr gerne mit Herrn Paul zusammenarbeiten.Gepostet auf Tobias KrostTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Terminvereinbarung war total unkompliziert und schnell. Knut Pauly kam persönlich vorbei, war sehr freundlich und hat alles zügig erledigt. Besonders beeindruckt hat mich, dass er das Gutachten sogar übers Wochenende fertiggestellt hat, damit ich es rechtzeitig beim Finanzamt einreichen konnte – obwohl die Abgabefrist schon sehr knapp war. Das Gutachten selbst ist äußerst professionell, detailliert und umfangreich. Absolut empfehlenswert – jederzeit wieder!Gepostet auf Susan WegnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super schnelle und kompetente Ausführung - von ESTIMADO, Herrn Pauly- unseres eiligen Immobilien-Gutachtens & zudem netter und sehr freundlicher Kontakt. Herzlichen Dank dafür! Wir empfehlen ESTIMADO uneingeschränkt weiter.Gepostet auf Vira paulyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben eine sehr professionelle Immobilienbewertung von Herrn Pauly erhalten! Der Sachverständige Herr Pauly hat sich viel Zeit genommen, die Immobilie gründlich zu besichtigen und alle relevanten Unterlagen in die Marktwertermittlung einzubeziehen. Das Gutachten war verständlich aufbereitet und hilft uns sehr eine gütliche Einigung in unserer Erbschaftsangelegenheit zu finden. Besonders überzeugt hat mich die transparente Kommunikation und die fachliche Kompetenz. Absolute Empfehlung für alle, die eine verlässliche Immobilienbewertung suchen!“Gepostet auf Stefan EisenacherTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann diesen Gutachter voll empfehlen, endlich mal ein Mensch, der nicht nur an seine eigene Vorteile denkt Und dazu noch sehr nett und menschlich ist Er hat mich sehr gut beraten und volle Fachkompetenz Wenn ich könnte, würde ich sechs Sterne geben Es ging um ein Wertgutachten für ein Dreifamilienhaus Grüße, Stefan EisenacherGepostet auf Alex ManakasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr schnelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Kann ich nur weiterempfehlen!Gepostet auf M BiegTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat uns mit der Erstellung einer Stellungnahme zum Mietwert sehr kompetent, zügig und zuverlässig unterstützt. Wir schätzten besonders die schnelle Reaktionszeit, die transparente Beratung und seine sehr gute Erreichbarkeit. Die Einschätzung war eine große Hilfe für unser weiteres Vorgehen. Wir können ESTIMADO uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Lars GerlachTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dank des Gutachtens von Herrn Pauly spare ich nun jährlich viel Steuern. Die Zusammenarbeit wir sehr freundlich, professionell und sympathisch. Kann ich zu 100 % empfehlen.Gepostet auf Engin RöperTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat für mich ein Restwertgutachten für ein Mehrfamilienhaus erstellt und ich bin rundum zufrieden. Die Abwicklung war professionell, schnell und absolut zuverlässig. Das Gutachten war detailliert und nachvollziehbar, und alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet. Ich kann diesen Service nur weiterempfehlen – hier ist man in besten Händen!”Gepostet auf Little Lord DunphyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe die Dienste von Herrn Pauly in Anspruch genommen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Kontakt an war er äußerst professionell, kompetent und sehr zuverlässig. Die Immobilienbewertung wurde detailliert und präzise durchgeführt, und alle relevanten Faktoren wurden umfassend berücksichtigt. Die erstellte Gutachten war klar strukturiert und wurde zeitnah geliefert. Ich fühlte mich während des gesamten Prozesses bestens beraten und betreut.
Mit Schreiben vom 01.12.2025 hebt das BMF das Schreiben vom 22.02.2023 vollständig auf.
Folge in der Praxis: Die im aufgehobenen Schreiben formulierten Sonderanforderungen sind nicht mehr die maßgebliche Messlatte der Finanzverwaltung. Stattdessen zählen wieder:
Gesetz (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 11c EStDV als Begriffsrahmen) und
BFH-Rechtsprechung als Leitplanke.
Viele Verbände/Kommentierungen fassen das so zusammen: Maßgeblich ist wieder der Gesetzeswortlaut plus höchstrichterliche Rechtsprechung
Eine starre Anforderung an bestimmte Zertifizierungen lässt sich ohne klare gesetzliche Grundlage schwer „gerichtsfest“ machen. Nach der Aufhebung ist jedenfalls klar: Das alte BMF-Pflichtenheft gilt nicht mehr.
In der Sache bleibt aber: Je nachvollziehbarer und sachverständiger das Gutachten, desto höher die Akzeptanz – gerade in streitigen Fällen.
ESTIMADO-Positionierung (ohne „Pflicht“-Behauptung): Zertifizierte Gutachter, strukturierte Methodik, saubere Dokumentation – das erhöht die Tragfähigkeit, auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Der BFH sagt klar: Jede sachverständige Methode ist möglich, wenn sie geeignet ist, die maßgeblichen Determinanten zu tragen.
Das ist die gute Nachricht für seriöse Anbieter, die sauber arbeiten (und nicht nur „Tool rein, PDF raus“).
Es ist regelmäßig nicht erforderlich, „alles“ gleichzeitig maximal tief zu prüfen, wenn der geltend gemachte Verkürzungsgrund z. B. wirtschaftlicher Natur ist. So formulieren es auch Finanzgerichte: Wird die kürzere Nutzungsdauer auf wirtschaftliche oder rechtliche Faktoren gestützt, muss sich das Gutachten nicht zwingend zu sämtlichen Determinanten in gleicher Tiefe verhalten.
Wichtig: „Wirtschaftlich“ funktioniert nur, wenn es objektiv und prognostisch sauber begründet ist (Nutzungs- und Standortkonzept, Marktfähigkeit, Drittverwendungsfähigkeit, Restriktionen, etc.) – nicht als bloßes Bauchgefühl.
Aktuell gilt: Aus dem Aufhebungs-Schreiben selbst ergibt sich keine neue Detailpflicht (es hebt nur auf).
Aber: Spannend ist der Blick in die Gesetzgebungs-/Verordnungsentwürfe. Im Referentenentwurf zur „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ (Stand 04.08.2025) war tatsächlich vorgesehen, den Nachweis zur kürzeren Nutzungsdauer in § 11c EStDV zu konkretisieren – inklusive Gutachten nach persönlicher Vorortbesichtigung.
In der späteren Bundesrat-Drucksache (05.11.2025) findet sich diese §-11c-Ergänzung dann nicht mehr.
Unsere klare Empfehlung (auch für Streitfälle): Ortsbesichtigung + Fotodokumentation + Zustandsbeschreibung bleiben das stärkste Fundament, weil es Angriffsflächen reduziert (Plausibilität, Objektbezug, Nachvollziehbarkeit).
Im Referentenentwurf 08/2025 wurde außerdem eine Normierung zur Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV) angekündigt.
Gerade hier ist die Verzahnung zur Restnutzungsdauer praktisch relevant (Bemessungsgrundlage Gebäude-AfA). Die bekannte „Stichtags-/Parameter“-Diskussion bleibt – aber der Trend zu klareren Spielregeln ist erkennbar.
A. Formal & Stichtag
Klare Bezeichnung: „Gutachten zur Ermittlung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG“
Bewertungs-/Prognosestichtag eindeutig
Objektadresse, Gebäudeart, Nutzungsart, wirtschaftliche Einheit, ggf. Aufteilungslogik
B. Objektbezug & Tatsachenbasis
Ortsbesichtigung (Datum, Umfang, wer war vor Ort)
Fotodokumentation, Baubeschreibung, Modernisierungen, Schadensbild, Wartungs-/Instandhaltungszustand
Unterlagenliste (Pläne, Baubeschreibung, Teilungserklärung, Mietverträge, etc.)
C. Herleitung der (Rest-)Nutzungsdauer
Transparente Methode (z. B. ImmoWertV-orientiert / modellhaft / sachverständige Ableitung)
Klare Abgrenzung: Gesamtnutzungsdauer vs. Restnutzungsdauer vs. steuerliche tatsächliche Nutzungsdauer
Determinanten sauber adressieren:
technischer Verschleiß
wirtschaftliche Entwertung (Markt, Drittverwendung, Nutzungskonzept)
rechtliche Nutzungsbeschränkungen
D. Plausibilisierung
Warum ist die Nutzungsdauer objektiv kürzer als typisiert?
Sensitivitäten: Was passiert bei geänderten Annahmen?
Schlussfolgerung als Prognose (keine „Garantie“)
E. Ergebnis & Umsetzung
Ergebnis klar in Jahren, ggf. Bandbreite + Begründung der Punktlandung
Hinweis: Umsetzung und Kommunikation mit Finanzamt i. d. R. mit Steuerberatung abstimmen
Nach der Aufhebung braucht es in der Verwaltungspraxis eine Linie, sonst drohen sehr unterschiedliche Anforderungen je Finanzamt.
Realistisch wirken (ohne Gewähr):
EStG-Änderung: politisch/zeitlich eher unwahrscheinlich kurzfristig.
Neues BMF-Schreiben: deutlich wahrscheinlicher – dann aber nur mit Regelungsgehalt, der sich an BFH/FG-Linien orientiert, sonst ist das nächste Finanzgerichts-„Ping-Pong“ vorprogrammiert.
Was als „gutes Paket“ denkbar ist (als Prognose, nicht als Fakt):
Wirtschaftliche RND kann genügen, wenn sauber begründet (ggf. Eingrenzung der Methodik auf anerkannte, nachvollziehbare Verfahren)
Persönliche Ortsbesichtigung
Bessere Verzahnung AfA-Bemessungsgrundlage/Kaufpreisaufteilung/Restnutzungsdauer (Stichtagsfragen bleiben ein Praxis-Thema)
Für Anbieter wie ESTIMADO, die nicht vollautomatisiert arbeiten, kann es tatsächlich eher besser werden – weil Qualität, Objektbezug und Plausibilität wieder stärker zählen als „formale Verwaltungshäkchen“.
In der Praxis ist ein Hauptproblem, wenn keine Vor-Ort-Besichtigung erfolgt – solche Gutachten werden „in der Regel“ abgelehnt
Nein. Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer muss weiterhin objektiv und nachvollziehbar nachgewiesen werden – nur eben ohne das aufgehobene Sonderregelwerk.
Der BFH lässt grundsätzlich jede geeignete sachverständige Methode zu.
ImmoWertV-orientierte Verfahren sind oft gut erklär- und plausibilisierbar, aber nicht die einzige Option.
Im Einzelfall ja – wenn der Vortrag/Gutachten logisch zeigt, warum die Nutzung objektiv früher endet (ohne zwingend alle Determinanten gleich tief abzuhandeln).
Aktuell ergibt sich aus dem Aufhebungs-Schreiben keine neue Pflicht. Für die Tragfähigkeit ist sie aber fast immer empfehlenswert.

Wir als ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH verfügen über ein Team von Experten, das eine objektive Bewertung des Marktwerts einer Immobilie durch umfangreiche Daten und Analysen sicherstellt.

Durch die Zusammenarbeit mit uns, können Kunden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen identifizieren und minimieren, da das Unternehmen über fundierte Marktkenntnisse verfügt.

Kunden profitieren von fundierten Informationen und Analysen, die von uns bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien zu treffen

Wir als das ESTIMADO-Team bieten maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, die Investoren dabei helfen, ihr Portfolio entsprechend ihren Anlagezielen und Risikotoleranzen zu optimieren.

Durch die Expertise von uns können Kunden potenzielle Wachstumschancen auf dem Immobilienmarkt erkennen und nutzen, um ihre Investitionen zu erweitern und Renditen zu steigern.

Kunden von uns können in Verhandlungen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien eine stärkere Position einnehmen, da sie auf fundierte Marktanalysen und Expertenwissen zurückgreifen können.

Mit Unterstützung durch unser ESTIMADO Team können Investoren zukünftige Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt vorhersehen und ihre Strategien entsprechend anpassen, um auf dem Markt erfolgreich zu sein.

Unsere Dienstleistungen helfen Investoren, rentablere Investitionsentscheidungen zu treffen und ihre Rendite zu maximieren, indem sie eine genaue Bewertung des Immobilienmarktes bieten.

Unsere Kunden können sich auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der getroffenen Annahmen und Bewertungen verlassen, da das Unternehmen über eine renommierte Expertise in der Immobilienbewertung verfügt.

Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, die individuellen Anforderungen und Ziele der Kunden zu erfüllen, um eine langfristige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.