Es obliegt der Gemeinde, einen Bebauungsplan (B-Plan) zu erstellen, was rechtlich als eine Form der Satzung im Ortsrecht betrachtet wird. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan bezieht sich der B-Plan immer auf ein spezifisches Gemeindegebiet, das im Plan selbst genau festgelegt ist. Ziel des Plans ist es, die zulässige Bebauung in diesem Gebiet zu regulieren. Dies umfasst Aspekte wie Art und Umfang der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Flächen sowie die Grösse, Breite und Tiefe der Grundstücke. Der B-Plan besteht aus einem Textteil, der die Festlegungen detailliert beschreibt, und wird durch einen oder mehrere Pläne ergänzt, die die textlichen Festsetzungen grafisch darstellen.