Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind einzigartige Eigenschaften eines Grundstücks, die es von anderen unterscheiden. Diese können natürliche Elemente wie Lage, Bodenbeschaffenheit oder Vegetation sowie von Menschen geschaffene Merkmale wie Bauwerke oder Begrünung umfassen. Im Kontext der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) können solche Merkmale beispielsweise erheblich von den üblichen Erträgen abweichende Erträge (Underrent / Overrent), Leerstände, Unterhaltungsrückstände, Baumängel und Bauschäden sein.