Ertragswert

Der Ertragswert einer Immobilie entspringt den zukünftig erwarteten Einnahmen und wird durch das Ertragswertverfahren ermittelt. Die rechtlichen Vorgaben hierfür finden sich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Die Berechnung des Ertragswerts erfolgt durch die Bestimmung des Werts der baulichen Anlage und die Hinzufügung des Bodenwerts der entsprechenden Immobilie. Der Wert der baulichen Anlage basiert auf dem erzielbaren Reinertrag auf dem Markt. Dieser setzt sich aus Mieteinnahmen und anderen Einkünften zusammen, abzüglich der Bewirtschaftungskosten, und wird auf die verbleibende Nutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.

Der Bodenwert wird entweder durch das Vergleichswertverfahren ermittelt oder aus den Bodenrichtwerten abgeleitet, die von Gutachterausschüssen bereitgestellt werden. Im Ertragswertverfahren wird auf den ermittelten Grundstückswert der Liegenschaftszins erhoben. Dieser repräsentiert die Verzinsung von Immobilienvermögen, das im Gegensatz zum Gebäude nicht abgenutzt wird.

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