Gastronomie

Die Gastronomie ist ein Segment des Gastgewerbes, das sich auf die Bewirtung (Verköstigung und Ausschank) zahlender Gäste konzentriert.

Diese Tätigkeit wird von einem Gastronomen ausgeübt, einem Gastwirt mit besonderen Kenntnissen in Kochkunst und Gaststättenwesen, in einem Gastronomiebetrieb (in der Schweiz auch als Gastrobetrieb bekannt, für einen Betrieb im Gaststättengewerbe). Häufig wird der Begriff “gastronomisch” verwendet, um auf etwas Bezug zu nehmen, das mit der Gastronomie zu tun hat oder darauf basiert.

Die Kriterien für das Gaststättengewerbe werden durch § 1 Abs. 1 und 2 des Gaststättengesetzes (GastG) festgelegt. Ein solches Gewerbe liegt vor, wenn jemand
– Getränke zum Verzehr vor Ort ausschenkt (Schankwirtschaft) oder
– zubereitete Speisen zum Verzehr vor Ort anbietet (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb für jedermann oder für bestimmte Personengruppen zugänglich ist.

Zusätzlich betreibt jemand ein Gaststättengewerbe, wenn er als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer ortsfesten Betriebsstätte aus Getränken oder zubereitete Speisen zum Verzehr vor Ort anbietet, sofern der Betrieb für jedermann oder für bestimmte Personengruppen zugänglich ist.

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