Während einer Objektbesichtigung nimmt der Immobiliengutachter ggf. mit dem potenziellen Käufer oder Vertretern eines Kreditinstituts die Immobilie genauer unter die Lupe. Eigentümer sollten rechtliche Aspekte beachten, wenn Mieter in der betreffenden Immobilie leben. Ein Besichtigungstermin ohne schriftliche Anmeldung drei Tage im Voraus ist nicht erlaubt. Zudem muss die Besichtigung an einem Werktag (Montag bis Freitag) stattfinden. Auch wenn der Immobilieneigentümer nicht anwesend ist, darf eine bevollmächtigter Gutachter in Vertretung für den Eigentümer das Bewertungsobjekt besichtigen.