Teileigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert das Teileigentum im Vergleich zum Wohnungseigentum eindeutig: „Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“ (§ 1 WEG, Abs. 3).

Kurz gesagt bezieht sich Teileigentum nach dem WEG auf Räume, die nicht als Wohnungen genutzt werden, sondern beispielsweise als Gewerbeflächen oder Büros. Die Begriffe Teileigentum und Wohnungseigentum sind somit Varianten des übergeordneten Begriffs „Sondereigentum“.

ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH

Innovation und Expertise in der Immobilienbewertung
Kostenlose Erstberatung
0611 183 23 024