Zu der Assetklasse Wohnimmobilien zählen Ein- und Zweifamilienhäuser (freistehend, Reihenhäuser, Doppelhäuser/Doppelhaushälften), Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten sowie Wohnungseigentum. Darrüberhinaus werden der Assetklasse auch Sonderformen wie Mikro- und Studentenapartments, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie altengerechtes (barrierefreies) Wohnen zugeordnet.
Gewerbeimmobilien sind Immobilien für das nichtproduzierende Gewerbe und für die Verwaltung des produzierenden Gewerbes, wie zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen sowie Gewerbe- und Technologieparks.
Konzeption, Umsetzung und das Management von Gewerbeimmobilien setzen oftmals fundierte Fachkenntnisse voraus. Wir verfügen über entsprechende Fachkenntnisse und setzen diese gekonnt für Sie ein.
Gleichbedeutend zu Spezialimmobilien werden Sonderimmobilien grob als Immobilien definiert, die auf eine spezielle Nutzung mit geringer objektiver Drittverwendungsfähigkeit (Alternativnutzung) ausgerichtet sind. Diese Tatsache stellt jedoch nicht unbedingt eine Einschränkung der Drittverwendung im Sinne von “Teilnahme am Marktgeschehen” dar. Derartige Immobilien “genügen” sich selbst und werden bestenfalls häufig branchenintern gehandelt. In die Kategorie Sonderimmobilie fallen alle Nutzungsarten, die weder dem Wohnen noch dem Gewerbe zuzurechnen sind. Sonderimmobilien haben eine besondere gewerbliche Nutzung. Betreiberimmobilien (auch Managementimmobilien genannt) fallen in die Kategorie Sonderimmobilie. Wir kennen uns bestens mit Betreiberimmobilien aus und stehen ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.
Der Beleihungswert eines Grundstücks nach §3 Beleihungswertermittlungs-verordnung – BelWertV
ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.
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Der Beleihungswert eines Grundstücks nach §3 Beleihungswertermittlungs-verordnung – BelWertV
ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.
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