Fundierte Immobilienbewertungen innerhalb weniger Tage.

Knut Pauly

WAVO World Recognised Valuer
(WAVO WRV)

Immobiliengutachter
von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert

 

Immobiliensachverständiger HypZert F
Knut Pauly Immobiliengutachter

Knut Pauly

Immobiliengutachter
von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert

Immobiliensachverständiger HypZert F

 

Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter für Immobilienbewertungen

Analyse, Prognose & Wertermittlung

Unser vielfältiges Angebot als Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige für Immobilienbewertungen umfasst die präzise Wertermittlung sowohl für Gerichte, Privat- und Firmenkunden sowie für Kreditinstitute und Immobilienfonds bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs).

Unser Gutachter ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständiger bzw. Gutachter für Immobilienbewertungen von der Wohnimmobilie bis zur Managementimmobilie für alle Immobilienarten nach entsprechender Norm zertifiziert.

Mit einem besonderen Fokus auf Immobilienbewertungen im Rhein-Main-Gebiet – einschließlich WiesbadenMainzFrankfurt am MainOffenbach am MainHanauAschaffenburgDarmstadt und Rüsselsheim – sowie der Metropolregion Rhein-Neckar mit Städten wie MannheimHeidelberg und Ludwigshafen stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

Bei Investmentobjekten sind wir für Sie auch gerne weltweit tätig.

Unsere Expertise in der Immobilienbewertung, Begutachtung, Prüfung und Analyse von Immobilien und Kapitalanlageprodukten ist breit gefächert und fundiert. Unser Immobiliengutachter arbeitet seit über 20 Jahren in der Immobilienbranche und hat unzählige Immobilien aller Nutzungsarten analysiert und bewertet, stets mit einem hohen Maß an Professionalität und Unabhängigkeit.

Unser Ziel ist es, Ihnen mit unseren Immobilienbewertungen eine fundierte und objektive Basis für Ihre Entscheidungen zu bieten – ohne Beeinflussung durch Finanzierungs-, Transaktions- oder Vermittlungsinteressen. Wir sind weder als Vermittler noch als Investor tätig.

Dank unserer jahrelangen Praxiserfahrung und tiefen Marktkenntnisse im Raum Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Aschaffenburg, Darmstadt, Hanau, Offenbach und Rüsselsheim können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und fundierte Analysen liefern, die Ihren individuellen Ansprüchen gerecht werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den Wert Ihrer Immobilie ermitteln – für eine sichere und transparente Entscheidungsgrundlage.

Bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen für Ihre Immobilienbewertung spielen mehrere zentrale Faktoren eine entscheidende Rolle. Es ist essenziell, dass der Sachverständige über eine fachliche Qualifikation verfügt und idealerweise von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden ist, denn Immobilienbewertungen können im Prinzip von jedermann angeboten werden.

Ein zertifizierter Immobiliensachverständiger garantiert eine fundierte und professionelle Wertermittlung, welche im Folgenden von Behörden und Gerichten anerkannt werden. Darüber hinaus sollte der Sachverständige regionale Expertise aufweisen, da der Wert einer Immobilie stark von Standort, Lage und den regionalen Marktbedingungen abhängt. Ein Gutachter, der in Ihrer Region, beispielsweise im Rhein-Main-Gebiet, tätig ist und umfangreiche Erfahrung vor Ort besitzt, kann eine präzisere Bewertung vornehmen.

Die öffentlich bestellten Sachverständigen und die Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind, sind in allen neueren und novellierten Gesetzen (z.B. Bewertungsgesetz (BewG), Investmentgesetz (InvG), Pfandbriefgesetz (PfandBG)) und Verordnungen (Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)) und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 22.02.2023) gleichgestellt worden.

Vereinzelt z. B. in § 404 Zivilprozessordung ist eine Anpassung noch erforderlich, allerdings zeigt die Praxis, dass die Gerichte schon heute auf die Expertise der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierten Sachverständigen zurückgreifen.

Wie auch die öffentlich bestellten Sachverständigen haben die zertifizierten Sachverständigen Anspruch auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung in den Gutachterausschussverordnungen der Bundesländer.

Dies ist auf den Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) und die Einführung des § 36a Gewerbeordnung (GewO) zurückzuführen. Das langjährige Monopol der Kammern, Sachverständige zu berufen und zu überwachen, wurde aufgehoben.

Was ist der Unterschied zwischen einem öffentlich bestellten und vereidigten sowie einem zertifizierten Sachverständigen

Ein wichtiger Unterschied zwischen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und solchen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert wurden, liegt in der Art und Weise der Qualifikation und der garantierten Qualität der Dienstleistung. 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von Industrie- und Handelskammern (IHKs) oder Handwerkskammern (HWKs) förmlich bestellt und vereidigt. Diese Bestellung erfordert einen umfangreichen Nachweis der Fachkompetenz und wird regelmäßig überwacht. Sie genießen in der Regel hohes Ansehen und Vertrauen bei Gerichten und Behörden. Doch dieser Prozess ist oft langwierig und die Qualität der Sachverständigen kann variieren, da die Anforderungen nicht immer einheitlich sind.

Im Gegensatz dazu basiert die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 auf internationalen Standards und stellt sicher, dass der Sachverständige eine standardisierte, transparente und vergleichbare Qualifikation besitzt. Diese Zertifizierung wird durch unabhängige Stellen durchgeführt, die nach strengen Kriterien arbeiten und regelmäßig auditiert werden. Dies garantiert eine gleichbleibend hohe Qualität und Professionalität der Dienstleistungen. Besonders im Bereich der Wertermittlung von Grundstücken ist diese Norm von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass die Sachverständigen nicht nur über fundiertes Fachwissen verfügen, sondern auch in der Lage sind, dieses Wissen praxisorientiert anzuwenden.

Zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 sind oftmals besser, weil sie einem kontinuierlichen Fortbildungs- und Überwachungsprozess unterliegen, der sicherstellt, dass ihre Kenntnisse und Fähigkeiten stets auf dem neuesten Stand sind. Sie arbeiten nach klar definierten, internationalen Standards, was ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Transparenz garantiert. 

Dies ist insbesondere bei komplexen und wertvollen Immobilien von großer Bedeutung, da nur so eine exakte und verlässliche Wertermittlung gewährleistet werden kann. Darüber hinaus bietet die Standardisierung einen klaren Vorteil in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Gutachten, was für alle Beteiligten – sei es Kreditinstitute, Gerichte oder private Auftraggeber – von unschätzbarem Wert ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger Ihnen nicht nur eine hohe Fachkompetenz, sondern auch eine methodisch einwandfreie und nachvollziehbare Bewertung Ihrer Immobilie bietet. Dies ist besonders wichtig in einem Marktumfeld, das durch hohe Dynamik und komplexe rechtliche Rahmenbedingungen geprägt ist. 

Die Wahl eines zertifizierten Sachverständigen gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Immobilienbewertung auf einer soliden, anerkannten und überprüfbaren Basis steht – ein entscheidender Vorteil für fundierte und sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie. Vertrauen Sie daher auf die zertifizierte Expertise, um den Wert Ihrer Immobilie präzise, objektiv und zuverlässig zu ermitteln.

Die Art des benötigten Gutachtens ist ebenfalls von Bedeutung. Nicht jeder benötigt ein umfassendes Gutachten zum Verkehrswert; oft reicht auch eine Marktpreisermittlung (umgangssprachlich: Kurzgutachten) oder eine einfache Immobilienbeschau. 

Lassen Sie sich von Ihrem Sachverständigen beraten, welche Immobilienbewertungen für Ihren spezifischen Zweck am besten geeignet ist. Darüber hinaus sollte der Immobiliengutachter in der Lage sein, weiterführende Beratungen anzubieten, etwa bei der Beseitigung von Bauschäden oder anderen relevanten Themen. Transparenz in Bezug auf die Methodik und die anfallenden Kosten sind weitere wichtige Kriterien. 

Professionelle Gutachter informieren Sie vor der Beauftragung detailliert darüber, welche Methoden sie anwenden und welche Kosten auf Sie zukommen werden.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die persönliche Begutachtung der Immobilie vor Ort. Eine unpersönliche Online-Bewertung kann niemals den Wert einer ausführlichen Vor-Ort-Besichtigung ersetzen, bei der der Sachverständige alle relevanten Faktoren direkt begutachten kann. Der Ablauf von Immobilienbewertungen beginnt mit der Kontaktaufnahme, gefolgt von einer detaillierten Besichtigung der Immobilie. 

Anschließend werden alle Eigenschaften und Wertfaktoren genau ausgewertet und das Wertgutachten wird dem Eigentümer ausgehändigt.

Unsere wesentlichen Dienstleistungen umfassen verschiedene Arten von Immobilienbewertungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten. 

Ein zentrales Angebot ist das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, das eine detaillierte und rechtlich anerkannte Wertermittlung Ihrer Immobilie darstellt. Dieses Gutachten ist insbesondere dann erforderlich, wenn es um gerichtliche Auseinandersetzungen, Vorgänge bei Behörden (z.B. dem Finanzamt), bilanzielle Zwecke, Schenkungs- oder Erbschaftsangelegenheiten geht.

Unsere erfahrenen Sachverständigen führen eine umfassende Analyse durch, die sowohl den aktuellen Marktwert als auch die spezifischen Eigenschaften Ihrer Immobilie berücksichtigt.

Für diejenigen, die eine schnellere und weniger ausführliche Bewertung benötigen, bieten wir die Marktpreisermittlung, welche umgangssprachlich Kurzgutachten genannt wird, an. Diese verkürzte Ausarbeitung gibt Ihnen einen präzisen Überblick über den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie, basierend auf einer eingeschränkten Begutachtung und unter Berücksichtigung der relevanten Marktparameter. Es eignet sich hervorragend für Verkaufsentscheidungen oder interne Unternehmensbewertungen, bei denen eine schnelle und dennoch fundierte Preisbestimmung notwendig ist.

Ein weiteres essenzielles Angebot ist das Mietwertgutachten, das speziell auf die Bestimmung des marktgerechten Mietwertes einer Immobilie fokussiert ist. Dieses Gutachten ist besonders wichtig für Vermieter, die den optimalen Mietpreis für ihre Immobilie festlegen möchten, um sicherzustellen, dass sie eine angemessene Rendite erzielen, ohne potenzielle Mieter abzuschrecken. Es dient auch zur Feststellung der ortsüblichen Miete nach § 558 Abs. 2 BGB. 

Die Bestimmungen des § 558 Abs. 2 BGB ermöglichen es dem Vermieter, eine Zustimmung zur Erhöhung der Miete zu verlangen, solange diese das ortsübliche Entgelt für vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren nicht übersteigt. Unsere Experten analysieren hierbei vergleichbare Mietobjekte und die aktuelle Marktentwicklung, um Ihnen eine zuverlässige und marktgerechte Mietpreisempfehlung zu geben.

Schließlich bieten wir auch Nutzungsdauergutachten an, die die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie bestimmen. Dies ist besonders relevant, wenn die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalwerte. Durch ein von unseren zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten können Sie gegenüber den Finanzbehörden nachweisen, dass eine höhere Abschreibung gerechtfertigt ist. Dies kann erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringen, da Sie jährlich höhere Abschreibungsbeträge geltend machen können – und somit Ihre Steuerlast reduzieren.

Die Kosten und die Dauer der Gutachtenerstellung hängen von der Art des Gutachtens ab. Für eine einfache Immobilienbeschau beginnen die Preise ab 420 Euro, während ein Marktpreisermittlung (umgangssprachlich: Kurzgutachten) 1.190,00 Euro kostet. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten beginnt preislich bei 2.975 Euro für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser. 

Bei Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeimmobilien sowie Spezialimmobilien richtet sich unser Honorar nach unserer Honorarrichtlinie. Unserer Honorarrichtlinie richtet sich nach der BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024, wobei wir Ihnen gerne den Vorteil unserer effizienten und modernen Arbeitsweise (unterstützt von KI und Geoinformatik) weitergeben und etwas günstiger sind als vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. empfohlen. 

Für mehr Informationen siehe unserer Honorar- und Leistungsübersicht.

Die Zeitspanne für die Erstellung reicht von einer direkten Mitteilung bei einer Immobilienbeschau bis hin zu wenigen Tagen für eine Marktpreisermittlung (umgangssprachlich: Kurzgutachten) oder ca. 10 Arbeitstage für ein Verkehrswertgutachten. Die Zeitspanne richtet sich auch nach Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und dem Zeitpunkt der Ortsbesichtigung.

Die Wahl des Gutachtens hängt vom Verwendungszweck ab: Eine Immobilienbeschau eignet sich für eine schnelle, mündliche Einschätzung zum Zustand der Immobilie, während eine Marktpreisermittlung (umgangssprachlich: Kurzgutachten) oder ein Verkehrswertgutachten bei detaillierteren oder rechtlichen Anforderungen benötigt wird. Zur Vorlage bei Behörden (z.B. Finanzamt) oder bei Rechtsstreitigkeiten ist letztlich nur das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verwendbar.

Was ist der Unterschied zwischen Immobilienbewertungen vom Makler zu einem Gutachten des Immobiliensachverständigen?

Ein entscheidender Unterschied zwischen einer Immobilienbewertung, die von einem Immobilienmakler durchgeführt wird, und einem Verkehrswertgutachten durch einen qualifizierten Immobiliensachverständigen liegt in der Zweckbestimmung und der Methodik der Wertermittlung.

Während Maklerbewertungen oft als Verkaufsstrategie genutzt werden, um Immobilien für den Markt zu positionieren und potenziellen Käufern eine Vorstellung vom Preis zu geben, ist ein Verkehrswertgutachten eine umfassende, rechtlich bindende Bewertung, die den tatsächlichen Marktwert bzw. Verkehrswert einer Immobilie reflektiert. Dies ist besonders wichtig in rechtlichen Angelegenheiten wie Erbschaftsstreitigkeiten, Scheidungen oder bei Finanzierungen durch Banken, wo eine präzise und objektive Wertermittlung unabdingbar ist.

Ein Makler stützt seine Bewertung häufig auf vergleichbare Immobilienangebote und aktuelle Markttrends, ohne eine tiefgehende Analyse der spezifischen Immobilie und deren individuellen Faktoren. 

Im Gegensatz dazu führt ein zertifizierter Immobiliensachverständiger eine detaillierte Untersuchung der Immobilie durch, berücksichtigt hierbei diverse Einflussfaktoren wie bauliche Gegebenheiten, den Zustand der Immobilie, rechtliche Aspekte und die spezifischen Merkmale des Marktes, in dem sich die Immobilie befindet.

Dieser gründliche Bewertungsprozess stellt sicher, dass das Verkehrswertgutachten eine fundierte und neutrale Basis für weitreichende Entscheidungen bietet. Darüber hinaus genießt ein Verkehrswertgutachten eine höhere Akzeptanz bei Gerichten und Banken, da es den strengen Anforderungen der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) entspricht und von einem unabhängigen Experten erstellt wird. 

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sind zwar höher als für eine einfache Maklerbewertung, jedoch spiegeln sie den umfassenden und detaillierten Bewertungsprozess wider, der für präzise und verlässliche Ergebnisse sorgt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns fachkundig beraten, um die bestmögliche Grundlage für Ihre Immobilienentscheidungen zu schaffen.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten:
Bewertung der Logistik- und Industrieimmobilien

Logistik- und Industrieimmobilien

Handelsimmobilien Bewertung

Handelsimmobilien

Gewerbeimmobilien Bewertungen

Wohn- und Gewerbeimmobilien

Hotelimmobilien Bewertung

Hotelimmobilien

Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime) Bewertung

Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)

Ihre Mehrwerte auf einem Blick
Immobilienbewertung für bilanzielle Zwecke (HGB oder IFRS)

Erfahrung

Geballte Kompetenzen, und langjährig erfahrene Gutachter, die lösungsorientiert und nachhaltig arbeiten.

Immobilienbewertung für Finanzamt

Zertifiziert

Von der Standardimmobilie bis hin zur Managementimmobilie. Unser Gutachter ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Dienstleistungen zur Analyse des Immobilienmarktes

Digital & agil

Arbeiten Sie unkompliziert mit uns zusammen. Neben Empathie ist uns ein effizientes Vorgehen besonders wichtig.

Immobilienwerte

Integrität

Wir übernehmen Verantwortung und sind dort und für das tätig, wofür Sie unsere Unterstützung benötigen.

Verkehrswertermittlung ist und bleibt ein Produkt intellektuellen Bemühens auf Basis ökonomischen Denkens und wird nie Ergebnis einer normierten Kalkulation sein.
Services
Wir versprechen, jeder Kundin und jedem Kunden zu jeder Zeit die bestmögliche Beratung und den besten Service zukommen zu lassen.
Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Verkehrswertgutachten
Beleihungswertgutachten

Der Beleihungswert eines Grundstücks nach §3 Beleihungswertermittlungs-verordnung – BelWertV

ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.

Beleihungswert eines Grundstücks
Selbstverständlich bieten wir auch Wertindikationen, periodische Wertüberprüfungen sowie sonstige Stellungnahmen an.

Sprechen Sie uns an:

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Verkehrswertgutachten
Beleihungswertgutachten
Beleihungswert eines Grundstücks
Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Beleihungswert eines Grundstücks nach §3 Beleihungswertermittlungs-verordnung – BelWertV

ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.

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