Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)
Der Feststellungsbescheid Grundbesitzwert spielt eine zentrale Rolle für die Erbschaftssteuer auf geerbte Immobilien. Erben sollten den Bescheid kritisch prüfen. Wenn der vom Finanzamt ermittelte Wert offensichtlich zu hoch ist, lohnt sich ein Einspruch. Mit einem professionellen Gegengutachten lässt sich häufig ein niedrigerer gemeiner Wert nachweisen und der steuerliche Wert nach unten korrigieren. Dadurch sinkt die Erbschaftssteuer entsprechend. Es stehen verschiedene Bewertungsverfahren zur Verfügung, um den realen Verkehrswert zu ermitteln – alle zielen darauf ab, einen marktgerechten Wert zu erhalten, der notfalls vor Behörden und Gerichten Bestand hat.
Ein rechtzeitig eingelegter, gut begründeter Einspruch gegen den Feststellungsbescheid kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Sie zahlen am Ende nur die Erbschaftssteuer, die auf Basis des tatsächlichen Immobilienwerts anfällt – und nicht einen überhöhten Betrag aufgrund eines zu hoch angesetzten Steuerwerts. Kurz gesagt: Wehren Sie sich, wenn der Grundbesitzwert vom Finanzamt zu hoch festgesetzt wurde – es kann sich finanziell sehr auszahlen.
An dem Erbe einer Immobilie ist auch das Finanzamt interessiert. Wenn Sie eine Immobilie erben, wird vom Finanzamt der Grundbesitzwert der Immobilie ermittelt – und zwar auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG). Das Ergebnis teilt das Finanzamt in einem Feststellungsbescheid mit. Dieser steuerliche Wert einer Immobilie dient anschließend als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer.
Oft liegt der festgestellte Wert über dem tatsächlichen Marktwert. Die Folge: Eine zu hohe Erbschaftssteuer wird festgesetzt. Doch Erben und Erbengemeinschaften müssen das nicht einfach hinnehmen. Es gibt Möglichkeiten, die Steuerschuld zu mindern – insbesondere durch einen Einspruch gegen den Bescheid und den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mittels Gutachten. Im Folgenden erfahren Sie, wann ein Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert zu hoch ausfällt, wie Sie erfolgreich Einspruch gegen den Feststellungsbescheid Grundbesitzwert einlegen und welche Rolle ein Gegengutachten dabei spielt.
Der Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert legt verbindlich den steuerlichen Wert einer geerbten Immobilie fest. Dieser Bescheid ist entscheidend für die Erbschaftssteuer: Das Finanzamt zieht den festgestellten Grundbesitzwert heran, um die Steuerhöhe zu berechnen. Liegt der Wert hoch, fällt auch die Steuerlast entsprechend hoch aus. Oft erlässt das Finanzamt diesen Bescheid getrennt vom eigentlichen Erbschaftssteuerbescheid, da zunächst der Wert ermittelt werden muss. Für Erben bedeutet dies: Ohne korrekten Grundbesitzwert kein korrekter Steuerbescheid.
Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben? In der Regel sind Erben oder Erbengemeinschaften verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen. In dieser Erklärung werden alle relevanten Daten zur Immobilie angegeben – z.B. Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, ggf. Mieteinnahmen. Auf Basis dieser Angaben ermittelt das Finanzamt den Grundbesitzwert und erlässt anschließend den Feststellungsbescheid. Kommen Erben dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, schätzt das Finanzamt den Wert, was häufig zum Nachteil der Steuerpflichtigen ausfällt.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei geerbten Immobilien? Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von drei Faktoren ab: dem Grundbesitzwert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser (Steuerklasse) und den persönlichen Freibeträgen. Je höher der Grundbesitzwert, desto höher ist – bei gleicher Steuerklasse – die Steuerbelastung. Durch Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder) bleibt ein Teil des Wertes steuerfrei; alles darüber wird nach dem jeweiligen Steuersatz besteuert. Wichtig: Jeder Euro, um den der Grundbesitzwert niedriger angesetzt wird, kann zu einer spürbaren Steuerersparnis führen. Daher lohnt es sich, den Bescheid kritisch zu prüfen.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 14 Bewertungen Manuel Bachert2024-11-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Herrn Pauly für die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die fachliche Kompetenz und die professionelle Herangehensweise von Herrn Pauly machen jedes gemeinsame Projekt zu einem Erfolg. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächsten spannenden Projekte und schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit sehr! Gottfried Peter2024-11-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr angenehme und zuverlässige Zusammenarbeit, das umfangreiche Verkehrswertgutachten wurde im vereinbarten Zeitrahmen fertiggestellt. Benjamin Hilling2024-10-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Absolute Top Abwicklung, super netter Kontakt und absolut super Service! Joschy Beber2024-10-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly ist ein äußerst freundlicher und vor allem kompetenter Gutachter, der eine detaillierte Bewertung der Immobilie durchgeführt hat. Für die Besichtigung hat er sich sehr viel Zeit genommen. Aus meiner Sicht kann ich sein Unternehmen, ESTIMADO Immobilienbewertungen, uneingeschränkt weiterempfehlen. Tim2024-10-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die hier angefertigte Bewertung für das Finanzamt ist wirklich tadellos und zuverlässig erstellt worden. Ich bin wirklich sehr zufrieden mit dem gesamten Ablauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur fertigen Bewertung. Danke und viele Grüße Marcel Rübesam2024-10-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe einen unabhängigen Sachverständigen für ein gerichtsverwertbares Gutachten benötigt. Die Kontaktaufnahme erfolgte über das Telefon und ich wurde von einem Sachverständigen zu meinem Sachverhalt umfassend beraten (mir war nun klar, dass ich einen DIN 17024 zertifizierten Gutachter benötige) und ich habe ein schriftliches Angebot zugeschickt bekommen. Nachdem ich das Angebot bestätigt hatte wurde ich vom Gutachter innerhalb von 4 Stunden kontaktiert und wir haben den Besichtigungstermin 3 Tage später vereinbart an einem Wochenende. Meine Fragen bei der Begehung waren umfangreich und wurden vom Gutachter direkt vor Ort sehr kompetent beantwortet. Der Preis war fair und die Qualität war auch dementsprechend hoch und insbesondere die gute Nachbetreuung haben dies völlig gerechtfertigt. Mein Anwalt hat mir auch nochmal die Qualität des Gutachtens bestätigt. Melina Schultz2024-09-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als jemand, der vor Kurzem die Dienstleistungen von ESTIMADO genutzt hat, würde ich gerne meine außerordentlich positive Erfahrung mitteilen. Herr Pauly erhielt in geschäftlichen Angelegenheiten die Aufgabe, unterschiedliche Immobiliengutachten zu erstellen, die sich hauptsächlich auf den Bereich der Wohnwirtschaft bezogen. Die Kommunikation mit Herrn Pauly verlief von Beginn an ausgezeichnet. Er zeigte große Reaktionsfähigkeit und war bereit, sämtliche Fragen zu beantworten und unsere individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wir fühlten uns während des gesamten Prozesses gut aufgehoben und hatten deutlich spürbare Fachkenntnisse und Erfahrungen. Die Gutachten werden sorgfältig recherchiert, sind gut organisiert und bieten solide Bewertungen. Dadurch haben wir ein großes Vertrauen in ihre Tätigkeit und unsere Entscheidungen. Außerdem war der gesamte Ablauf sehr professionell und effektiv. Herr Pauly hat alle vereinbarten Termine eingehalten. Patrick Lemm2024-08-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat mir Feedback zu einem bestehenden Gutachten gegeben und dieses auf mögliche Unstimmigkeiten überprüft. Es wurde sich direkt fachmännisch, professionell und schnell um mein Anliegen gekümmert und das Ergebnis wurde verständlich und ausführlich erklärt.
Viele Erben stellen fest, dass der vom Finanzamt festgesetzte Grundbesitzwert deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie liegt. Das liegt daran, dass das Finanzamt bei der Bewertung pauschale Verfahren nach dem Bewertungsgesetz anwendet. Diese Standard-Bewertungsverfahren (für alle Immobilien gleichermaßen) können Besonderheiten der einzelnen Immobilie oft nicht vollständig berücksichtigen.
Beispielsweise fließen individuelle Faktoren wie ein renovierungsbedürftiger Zustand, eine ungünstige Lage oder besondere objektspezifische Merkmale in der amtlichen Berechnung nur begrenzt ein. Die Finanzbehörde ermittelt den Wert meist vom Schreibtisch aus auf Basis von Tabellen, Vergleichswerten des Gutachterausschusses und festgelegten Parametern – ohne die Immobilie vor Ort zu besichtigen. Dies führt häufig dazu, dass der steuerliche Wert über dem realen Verkaufspreis liegen würde, den man am Markt erzielen könnte. Das Ergebnis ist eine überhöhte Erbschaftssteuer, weil zu viel Wert besteuert wird.
Kurz gesagt: Die gesetzliche Bewertungsmethode liefert oft einen höheren Wert als der aktuelle Marktwert. Für Erben kann das finanziell nachteilig sein. Zum Glück sieht das Gesetz aber vor, dass man einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen darf, wenn die amtliche Bewertung zu hoch ausfällt. Genau hier setzt der Einspruch an.
Prüfen Sie den Bescheid genau. Wenn Ihnen der Feststellungsbescheid ins Haus flattert, vergleichen Sie den darin genannten Grundbesitzwert mit Ihrer Einschätzung des Marktwerts der Immobilie. Fragen Sie sich: Könnte ich die Immobilie tatsächlich für diesen Wert verkaufen? Wenn der festgesetzte Wert offensichtlich zu hoch gegriffen ist, sollten Sie handeln. In einem solchen Fall hilft nur eines: Einspruch gegen den Feststellungsbescheid einlegen.
Einspruch einlegen und Beweise sammeln. Der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid Grundbesitzwert muss fristgerecht erfolgen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Der Einspruch ist schriftlich beim Finanzamt einzureichen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben, doch es sollte gut begründet sein. Viele Erben greifen dabei auf Vorlagen zurück (Stichwort „Einspruch Feststellungsbescheid Grundbesitzwert Muster“), um ihr Schreiben aufzusetzen. Solche Muster können hilfreich sein, ersetzen aber nicht die individuelle Begründung im konkreten Fall. Beschreiben Sie, warum Sie den Wert für zu hoch halten (z.B. Bauschäden, schlechte Lage, geringer Ertrag aus Vermietung etc.).
Nachweis durch ein Gegengutachten. Am wichtigsten ist, dass Sie dem Finanzamt einen stichhaltigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts liefern. Das bedeutet: Sie müssen belegen, dass der tatsächliche Marktwert der Immobilie geringer ist als der festgesetzte Wert. In der Praxis geschieht dies durch ein professionelles Gutachten (Gegengutachten), das den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt. Ein solches Gutachten können z.B. zertifizierte Immobiliensachverständige oder öffentlich bestellte Gutachter erstellen. Das Gutachten sollten Sie dem Einspruch beifügen oder zeitnah nachreichen. Damit untermauern Sie Ihren Einspruch sachlich – oft lässt sich das Finanzamt durch eine fundierte Wertermittlung überzeugen und korrigiert den Bescheid.
Tipp: Warten Sie mit kostspieligen Renovierungen bis nach der Bewertung oder dokumentieren Sie den ursprünglichen Zustand. Fotos und Unterlagen über Mängel können zusätzlich helfen, den niedrigen Wert zu begründen.
Ein Gegengutachten ist der Schlüssel, um den niedrigeren gemeinen Wert Ihrer geerbten Immobilie nachzuweisen. Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten Öffnungsparagrafen (§ 198 BewG) ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, einen abweichenden gemeinen Wert geltend zu machen. Dieser gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert, also dem Marktwert der Immobilie. Er gibt an, welchen Preis die Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen würde.
Wie wird der Verkehrswert ermittelt? Ein unabhängiger Sachverständiger bestimmt den Verkehrswert zum Stichtag (meist Zeitpunkt des Erbfalls) anhand von Lage, Zustand der Immobilie und aktuellen Marktdaten. Dabei kommen anerkannte Bewertungsverfahren zum Einsatz, zum Beispiel:
Der Sachverständige wählt das passende Verfahren (oder eine Kombination) und berücksichtigt Besonderheiten der Immobilie. Am Ende steht ein Verkehrswertgutachten, das einen realitätsnahen Immobilienwert ausweist – oft deutlich niedriger als der Wert vom Finanzamt. Wichtig: Das Gutachten sollte nachvollziehbar und umfassend sein, damit es vor dem Finanzamt und notfalls vor Gericht Bestand hat. Ein solide ermittelter Verkehrswert wird von den Behörden in der Regel anerkannt, wenn er methodisch korrekt und plausibel begründet ist. Damit haben Sie den besten Beweis in der Hand, um den Grundbesitzwert korrigieren zu lassen.
In manchen Fällen kann ein Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert so fehlerhaft sein, dass er rechtlich unwirksam (nichtig) ist. Das ist allerdings selten der Fall. Nichtig wäre ein Bescheid bei schwerwiegenden formellen oder inhaltlichen Mängeln, zum Beispiel:
In der Praxis kommt es häufiger vor, dass ein Bescheid einfach nur zu hoch bewertet ist, ohne gleich nichtig zu sein. Dann ist der normale Weg der Anfechtung per Einspruch einzuschlagen. Stellt sich jedoch heraus, dass der Bescheid nichtig ist, sollten Sie ebenfalls umgehend Einspruch einlegen und die Nichtigkeit geltend machen. Ein nichtiger Bescheid hat keine Rechtswirkung – im Zweifel sollte hierzu rechtlicher Rat eingeholt werden.
Ja. Zum Grundbesitz zählen Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude. Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts werden daher sowohl das Grundstück (Bodenwert) als auch das darauf stehende Haus bzw. Gebäude berücksichtigt. Selbstverständlich fließen auch Nebengebäude oder bestimmte Außenanlagen (z.B. Garage, Gartenhäuschen) mit in die Bewertung ein, soweit sie Teil des Grundstücks sind. Der Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert umfasst also stets den Gesamtwert von Grundstück und Gebäude** zum Stichtag.
(Hinweis: Nicht zum Grundbesitzwert zählen allerdings Hausrat oder persönliche Gegenstände im Haus – diese werden ggf. separat bewertet.)
Der Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftssteuer. Ist der festgesetzte Wert zu hoch, kann dies zu einer übermäßigen Steuerbelastung führen. Da das Finanzamt häufig pauschale Bewertungsverfahren anwendet, kann der ermittelte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegen.
Erben müssen diese Berechnung jedoch nicht einfach hinnehmen. Durch einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid Grundbesitzwert und den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann eine Steuerersparnis erzielt werden. Ein fundiertes Gegengutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen kann den tatsächlichen Verkehrswert nachweisen und so eine Korrektur des Bescheids bewirken.
Wichtig: Der Einspruch muss fristgerecht erfolgen, meist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Eine gut begründete Einspruchsbegründung und ein stichhaltiges Verkehrswertgutachten erhöhen die Erfolgschancen erheblich.
Fazit: Wer sich rechtzeitig mit dem Grundbesitzwert seiner geerbten Immobilie auseinandersetzt und aktiv gegen eine überhöhte Bewertung vorgeht, kann viel Geld sparen. Ein gut vorbereiteter Einspruch kann zu einer fairen Steuerberechnung führen und finanzielle Nachteile vermeiden.
Der Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert ist ein Steuerbescheid des Finanzamts, der den Wert einer Immobilie für steuerliche Zwecke – insbesondere für die Erbschafts- und Schenkungssteuer – festlegt. Der festgestellte Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Steuerhöhe.
Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert anhand pauschaler Bewertungsmethoden nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Dabei werden individuelle Faktoren wie Modernisierungsbedarf, Sanierungsstau oder Marktentwicklungen oft nicht ausreichend berücksichtigt. Dadurch kann der festgestellte Wert deutlich über dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegen.
Die neuesten Werte veröffentlicht das Statistische Bundesamt auf seiner Webseite als Baupreisindex-Tabelle. Auch das Baukosteninformationszentrum (BKI) bietet den BKI Baupreisindex mit detaillierten Daten für verschiedene Baugewerke an.
Ja, gegen den Feststellungsbescheid Grundbesitzwert kann Einspruch eingelegt werden. Wenn der Wert zu hoch angesetzt wurde, haben Erben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einen Einspruch beim Finanzamt einzureichen.
Der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid muss schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei sollte man begründen, warum der festgestellte Wert fehlerhaft ist und den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erbringen, zum Beispiel durch ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen.
Ja, es gibt zahlreiche Einspruch Feststellungsbescheid Grundbesitzwert Muster, die als Vorlage genutzt werden können. Allerdings sollte der Einspruch individuell angepasst und mit einer fundierten Begründung sowie einem Gutachten zum Verkehrswert ergänzt werden.
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Feststellungsbescheids. Innerhalb dieser Zeit muss der Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingehen.
Der niedrigere gemeine Wert bezeichnet den tatsächlichen Marktwert der Immobilie, also den Preis, der bei einem Verkauf am freien Markt erzielt werden könnte. Das Bewertungsgesetz erlaubt es Erben, diesen Wert mit einem Gutachten nachzuweisen und dadurch einen zu hohen Grundbesitzwert anzufechten.
Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erfolgt durch ein Gegengutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen. Geeignete Verfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren, je nach Art der Immobilie.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten variieren je nach Immobilienart, Region und Gutachter. In der Regel beginnen die Honorare der Gutachterr für ein Einfamilienhaus bei 2.950 Euro, können sich aber durch die Einsparung von Erbschaftssteuer oft lohnen.
Das Finanzamt nutzt drei Standardverfahren:
Diese Verfahren basieren auf Durchschnittswerten und führen daher oft zu einer zu hohen Bewertung.
Ein Feststellungsbescheid ist nichtig, wenn er schwerwiegende Fehler enthält, z. B.:
Ja, neben der Erbschaftssteuer kann der Grundbesitzwert auch für andere steuerliche Berechnungen relevant sein, z. B. für die Grundsteuer oder Schenkungssteuer. Ein zu hoher Wert kann also langfristig zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Ja, ein Einspruch kann sich finanziell lohnen, insbesondere wenn ein deutlich zu hoher Grundbesitzwert festgestellt wurde. Durch einen erfolgreichen Einspruch und den Nachweis eines niedrigeren Marktwerts kann die Erbschaftssteuer deutlich gesenkt werden.
Wir als ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH verfügen über ein Team von Experten, das eine objektive Bewertung des Marktwerts einer Immobilie durch umfangreiche Daten und Analysen sicherstellt.
Durch die Zusammenarbeit mit uns, können Kunden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen identifizieren und minimieren, da das Unternehmen über fundierte Marktkenntnisse verfügt.
Kunden profitieren von fundierten Informationen und Analysen, die von uns bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien zu treffen
Wir als das ESTIMADO-Team bieten maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, die Investoren dabei helfen, ihr Portfolio entsprechend ihren Anlagezielen und Risikotoleranzen zu optimieren.
Durch die Expertise von uns können Kunden potenzielle Wachstumschancen auf dem Immobilienmarkt erkennen und nutzen, um ihre Investitionen zu erweitern und Renditen zu steigern.
Kunden von uns können in Verhandlungen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien eine stärkere Position einnehmen, da sie auf fundierte Marktanalysen und Expertenwissen zurückgreifen können.
Mit Unterstützung durch unser ESTIMADO Team können Investoren zukünftige Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt vorhersehen und ihre Strategien entsprechend anpassen, um auf dem Markt erfolgreich zu sein.
Unsere Dienstleistungen helfen Investoren, rentablere Investitionsentscheidungen zu treffen und ihre Rendite zu maximieren, indem sie eine genaue Bewertung des Immobilienmarktes bieten.
Unsere Kunden können sich auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der getroffenen Annahmen und Bewertungen verlassen, da das Unternehmen über eine renommierte Expertise in der Immobilienbewertung verfügt.
Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, die individuellen Anforderungen und Ziele der Kunden zu erfüllen, um eine langfristige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.