Nutzungsdauergutachten für alle Immobilienarten
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Nachweis einer kürzeren tatsächliche Nutzungsdauer der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime).
Ein Nutzungsdauergutachten für Immobilien ist ein essenzielles Werkzeug für Investoren im Immobilienbereich und private Vermieter, um dem Finanzamt eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen, was zu einem erhöhten AfA-Satz führt.
Unser von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Immobiliengutachter erstellt dieses Gutachten basierend auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Ortsbesichtigung.
Unser zertifizierter Sachverständiger entspricht den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums und ist berechtigt Nutzungsdauergutachten für Wohnimmobilien sowie gewerblich und gemischt genutzte Objekte, einschließlich Betreiberimmobilien, Hotelimmobilien, Lagerhallen, Produktionshallen, Wohn- und Geschäftshäusern, sowie Einzelhandelsimmobilie zu erstellen.
Um die tatsächliche Nutzungsspanne einer Immobilie zu bestimmen, bedienen wir uns der in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verankerten Methode, die weithin als Standard in der Immobilienbewertung gilt.
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Differenz zwischen der normgerechten Gesamtnutzungsdauer des Objekts und seiner bisherigen Nutzungszeit. Renovierungen, Modernisierungen oder umfassende Sanierungen können die verbleibende Nutzungsdauer verlängern und müssen bei der Feststellung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt werden.
Laut einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023) ist es unangemessen, die Modelle oder Ansätze der ImmoWertV beziehungsweise deren Anhänge isoliert zu verwenden, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nachzuweisen.
Unser durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Stelle anerkannter Immobiliengutachter berücksichtigt daher auch wesentliche Faktoren wie technischen Verschleiß, wirtschaftliche Wertminderung und rechtliche Nutzungseinschränkungen der zu beurteilenden Immobilie.
Gemäß dem Urteil IX R 14/23 des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 2024 ist die sachverständige Bestimmung der Restnutzungsdauer nach § 6 Abs. 6 ImmoWertV 2010 (nun § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021) eine anerkannte Schätzmethode, die für steuerrechtliche Einschätzungen nicht ohne gesetzliche Grundlage ausgeschlossen werden kann (siehe Absatz 24 des Urteils IX R 14/23 des Bundesfinanzhofs).
erste Einschätzung der Nutzungsdauer im Rahmen unserer telefonischen Beratung
markt- und steuergerechte Einschätzung statt “worst case” des Finanzamtes
durch ein marktgerechtes Nutzungsdauergutachten für Immobilien
Unser Gutachten hebt sich durch eine Vielzahl von herausragenden Produktmerkmalen hervor, die es zu einer unverzichtbaren Wahl für all jene machen, die ein fundiertes Nutzungsdauergutachten ihrer Immobilien benötigen.
Erstens erfüllt unser Gutachten in vollem Umfang sämtliche Anforderungen des Bundesfinanzministeriums, wie sie im Rundschreiben vom 22.02.2023 detailliert festgelegt sind. Diese Konformität gewährleistet nicht nur höchste Zuverlässigkeit, sondern auch Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien.
Die vom BFH geforderten spezifischen und individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie werden in den meisten Gutachten unserer Mitbewerber kaum berücksichtigt. So kommt es vor, dass die zuständige Finanzbehörde die Gutachten von unseren Mitbewerbern mit folgender Begründung ablehnt:
“auf 45 Seiten wurde lediglich auf 7 Seiten überhaupt die betreffende Immobilie genannt. Der übrige Teil des Gutachtens enthält allgemeine Erklärungen zu Bewertungsmethoden ohne Bezug zum spezifischen Objekt. Es fehlen jegliche Begründungen, warum das Objekt wirtschaftlich bereits nach 15 Jahren wirtschaftlich abgenutzt ist.”
Betrachtet man die Anforderungen des BFH, wird kein Finanzgericht im Land solche Gutachten akzeptieren. Da es sich hier um eine Tatsachenfrage (Ist das Gutachten ausreichend?) handelt und nicht um eine Rechtsfrage, wird wahrscheinlich nicht einmal die Revision zugelassen. Selbst wenn dies geschieht, wird der BFH kaum sagen, dass sogenannte Internetgutachten hinreichend sind. Es fehlt die vom BFH geforderte Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der Immobilie.
Die Erstellung eines validen Nutzungsdauergutachtens erfordert Fachkenntnisse und Sorgfalt, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen des Finanzamtes entspricht und rechtlich anerkannt wird.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 14 Bewertungen Manuel Bachert2024-11-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Herrn Pauly für die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die fachliche Kompetenz und die professionelle Herangehensweise von Herrn Pauly machen jedes gemeinsame Projekt zu einem Erfolg. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächsten spannenden Projekte und schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit sehr! Gottfried Peter2024-11-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr angenehme und zuverlässige Zusammenarbeit, das umfangreiche Verkehrswertgutachten wurde im vereinbarten Zeitrahmen fertiggestellt. Benjamin Hilling2024-10-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Absolute Top Abwicklung, super netter Kontakt und absolut super Service! Joschy Beber2024-10-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly ist ein äußerst freundlicher und vor allem kompetenter Gutachter, der eine detaillierte Bewertung der Immobilie durchgeführt hat. Für die Besichtigung hat er sich sehr viel Zeit genommen. Aus meiner Sicht kann ich sein Unternehmen, ESTIMADO Immobilienbewertungen, uneingeschränkt weiterempfehlen. Tim2024-10-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die hier angefertigte Bewertung für das Finanzamt ist wirklich tadellos und zuverlässig erstellt worden. Ich bin wirklich sehr zufrieden mit dem gesamten Ablauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur fertigen Bewertung. Danke und viele Grüße Marcel Rübesam2024-10-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe einen unabhängigen Sachverständigen für ein gerichtsverwertbares Gutachten benötigt. Die Kontaktaufnahme erfolgte über das Telefon und ich wurde von einem Sachverständigen zu meinem Sachverhalt umfassend beraten (mir war nun klar, dass ich einen DIN 17024 zertifizierten Gutachter benötige) und ich habe ein schriftliches Angebot zugeschickt bekommen. Nachdem ich das Angebot bestätigt hatte wurde ich vom Gutachter innerhalb von 4 Stunden kontaktiert und wir haben den Besichtigungstermin 3 Tage später vereinbart an einem Wochenende. Meine Fragen bei der Begehung waren umfangreich und wurden vom Gutachter direkt vor Ort sehr kompetent beantwortet. Der Preis war fair und die Qualität war auch dementsprechend hoch und insbesondere die gute Nachbetreuung haben dies völlig gerechtfertigt. Mein Anwalt hat mir auch nochmal die Qualität des Gutachtens bestätigt. Melina Schultz2024-09-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als jemand, der vor Kurzem die Dienstleistungen von ESTIMADO genutzt hat, würde ich gerne meine außerordentlich positive Erfahrung mitteilen. Herr Pauly erhielt in geschäftlichen Angelegenheiten die Aufgabe, unterschiedliche Immobiliengutachten zu erstellen, die sich hauptsächlich auf den Bereich der Wohnwirtschaft bezogen. Die Kommunikation mit Herrn Pauly verlief von Beginn an ausgezeichnet. Er zeigte große Reaktionsfähigkeit und war bereit, sämtliche Fragen zu beantworten und unsere individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wir fühlten uns während des gesamten Prozesses gut aufgehoben und hatten deutlich spürbare Fachkenntnisse und Erfahrungen. Die Gutachten werden sorgfältig recherchiert, sind gut organisiert und bieten solide Bewertungen. Dadurch haben wir ein großes Vertrauen in ihre Tätigkeit und unsere Entscheidungen. Außerdem war der gesamte Ablauf sehr professionell und effektiv. Herr Pauly hat alle vereinbarten Termine eingehalten. Patrick Lemm2024-08-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat mir Feedback zu einem bestehenden Gutachten gegeben und dieses auf mögliche Unstimmigkeiten überprüft. Es wurde sich direkt fachmännisch, professionell und schnell um mein Anliegen gekümmert und das Ergebnis wurde verständlich und ausführlich erklärt.
Durch diesen steuerlichen Ansatz wird es ermöglicht, die Steuerbelastung zu mindern, ohne dass tatsächliche Ausgaben anfallen, was folglich den Netto-Cashflow unter gleichbleibenden Bedingungen verbessert.
Diese Wertminderung erlaubt Investoren, den theoretischen Wertverlust durch die Abnutzung eines Gebäudes über dessen Lebensdauer steuerlich geltend zu machen. Ein Nutzungsdauergutachten für Immobilien, sei es für Wohnimmobilien sowie gewerblich und gemischt genutzte Objekte, ist wichtig, um den Wertverlust genau zu bestimmen.
Eine Ortsbesichtigung ist bei Nutzungsdauergutachten für Immobilien von entscheidender Bedeutung, da sie eine Vielzahl von Faktoren offenbart, die durch bloße Dokumentenanalyse nicht erfasst werden können.
Erstens ermöglicht sie einen umfassenden Eindruck von der Lage der Immobilie, einschließlich der unmittelbaren Nachbarschaft, der Infrastruktur und der Zugänglichkeit zu wesentlichen Dienstleistungen wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Diese Aspekte können entscheidend für die Nutzungsdauer einer Immobilie sein, da sie die Attraktivität für potenzielle Käufer oder Mieter erheblich beeinflussen.
Darüber hinaus kann eine Ortsbesichtigung eventuelle Mängel oder Besonderheiten der Immobilie aufdecken, die in schriftlichen Berichten oft nicht berücksichtigt werden, wie zum Beispiel der Zustand von Dach und Fassade, Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schimmel sowie die Qualität von Innenausbau und Materialien.
Ein erfahrener Gutachter kann während der Besichtigung auch den Einfluss von Umgebungsgeräuschen oder Umweltfaktoren wie Luftqualität und Sonnenlichteinfall beurteilen.
All diese Faktoren sind entscheidend, um eine realistische und marktgerechte Ermittlung der Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Deshalb ist es aus Sicht unseres professionellen Immobiliengutachters unerlässlich, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um ein fundiertes und genaues Nutzungsdauergutachten zu erstellen.
Wir haben insbesondere beobachtet, dass die Erwähnung eines Besichtigungstermins im Bericht dazu beitragen kann, Nachfragen von den Steuerbehörden zu minimieren und die Akzeptanz des Gutachtens zu erleichtern.
Es ist zwar richtig, dass in diesem Fall die Wohnimmobilie oder auch gewerblich und gemischt genutzte Objekte, wie Hotelimmobilien, Lagerhallen oder Produktionshallen, früher (z. B. nach 30 Jahren Nutzungsdauer) schon vollständig abgeschrieben sind.
Allerdings haben Sie in diesen 30 Jahren ein entsprechend höheres Netto-Einkommen gehabt, aus dem zum Beispiel Rücklagen für weitere Investitionen oder Immobilienkäufe entstehen können, etwa in Einzelhandelsimmobilien oder Wohn- und Geschäftshäusern.
Der umgekehrte Fall ist viel ärgerlicher: Sollten Sie wider Erwarten die Eigentumswohnung, das Mehrfamilienhaus oder die Gewerbehalle doch schon nach zehn Jahren verkaufen, wurde ein Großteil des Abschreibungspotenzials „verschenkt“.
Auch menschliche Faktoren, wie die Abnutzung durch regelmäßigen Gebrauch, sind entscheidend. Beziehungen zwischen Baukomponenten sind ebenfalls wichtig, beispielsweise durch schützende Farbanstriche auf Holz können positive Effekte erzielt werden, während Kontaktkorrosion zwischen verschiedenen Metallen negative Folgen haben kann.
Die regelmäßige Pflege und Wartung, wie Reinigung, Konservierung, Schmierung oder Reparaturen, sind unerlässlich.
Im Gegensatz dazu beschreibt die wirtschaftliche Lebensdauer den Zeitraum, in dem das Gebäude finanziell vorteilhaft genutzt werden kann. Obwohl die technische Lebensdauer meist länger als die wirtschaftliche ist, wird letztere durch verschiedene Einflüsse beeinträchtigt: Schwankungen der Marktnachfrage und -lage, Fortschritte und Neuerungen in der Technologie, gesetzliche und regulative Auflagen, sowie physische Abnutzung und alterungsbedingter Verschleiß.
Eine umfassende Bewertung der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes verlangt die sorgfältige Beachtung dieser beiden Dimensionen, um ein Gutachten zu erstellen, das nicht nur die technische Lebensdauer, sondern auch die ökonomische Tragfähigkeit des Bauwerks integriert.
Gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG kann ein Steuerpflichtiger eine höhere Abschreibung geltend machen, sofern er nachweisen kann, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesetzliche Nutzungsdauer.
Diese Regelung ist besonders relevant für Nutzungsdauergutachten für Immobilien, die sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich und gemischt genutzte Objekte umfassen, darunter Betreiberimmobilien, Hotelimmobilien und Lagerhallen.
Lange Zeit wurde angenommen, dass für diesen Nachweis ein aufwändiges und kostspieliges Bausubstanzgutachten erforderlich sei. Bereits 1971 entschied der Bundesfinanzhof (Urteil v. 28.09.1971 – VIII R 7368), dass eine absolute Sicherheit bei der Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nicht gewährleistet werden kann. Es wurde festgestellt, dass nur die größtmögliche Wahrscheinlichkeit und nicht die absolute Gewissheit gefordert werden kann.
Das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, hat in seinem Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 2519) entschieden, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer einer vermieteten Immobilie, wie beispielsweise Wohn- und Geschäftshäusern, auch mit einfacheren und kostengünstigeren Methoden nachgewiesen werden kann. Dabei kann sich der Steuerpflichtige jeder geeigneten Darlegungsmethode bedienen, um den notwendigen Nachweis zu erbringen.
Ein Bausubstanzgutachten ist in diesem Urteil ausdrücklich als nicht erforderlich bezeichnet worden. Seit diesem Urteil ist klar, dass ein Gutachten mit standardisierten Merkmalen als Nachweis für eine kürzere Restnutzungsdauer ausreicht.
In einem späteren Urteil vom 23.03.2022 (Az. 6 K 29320) hat das Finanzgericht Köln weiter ausgeführt, dass der Nachweis über die maßgeblichen Faktoren wie technischen Verschleiß, wirtschaftliche Verwertung oder rechtliche Nutzungsbeschränkungen Aufschluss geben muss. Eine ähnliche Entscheidung traf das Finanzgericht Münster am 27.01.2022 (Az. 1 K 174118 E).
Im BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurden die Urteile der verschiedenen Gerichte zur Anwendung für die Finanzverwaltung zusammengefasst. Wichtige Punkte sind dabei, wer die Gutachten erstellen darf und welche Art von Gutachten erforderlich ist. Künftig werden Restnutzungsdauergutachten nur noch anerkannt, wenn sie von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter für die Wertermittlung von Grundstücken erstellt werden. Dies betrifft insbesondere Einzelhandelsimmobilien und Produktionshallen.
Zudem darf die ermittelte Restnutzungsdauer nicht lediglich aus einem Verkehrswertgutachten übernommen werden. Der Hauptzweck des Gutachtens muss klar auf den Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer des Objektes ausgerichtet sein.
Zuletzt hat der Bundesfinanzhof im Urteil IX R 14/23 vom 23.01.2024 folgende höchstrichterliche Entscheidungen getroffen:
Nutzungsdauergutachten
gesetzeskonform
zertifiziert
anerkannt
inkl. Aufteilung Kaufpreis
Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung zur Nutzungsdauer Ihrer Immobilie.
Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.
Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.
Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.
Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.
Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.
Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.