Teilungs­erklärung Wohnung: Was ist das? Muster, Kosten & Änderungen – Alles Wichtige zur Teilungs­erklärung nach WEG

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Teilungserklärung Wohnung

Kurzfassung

Eine Teilungserklärung ist ein notariell beglaubigtes Dokument, das eine Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt und die Eigentumsverhältnisse rechtlich festlegt. Sie bildet die Grundlage für die Erstellung von Wohnungsgrundbüchern, was den Verkauf von Eigentumswohnungen ermöglicht. Die Teilungserklärung umfasst drei Hauptbestandteile: den Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Gemeinschaftsordnung, die Rechte und Pflichten der Eigentümer regelt.

Miteigentumsanteile (MEA) bestimmen, welcher Anteil des Gemeinschaftseigentums einer Wohneinheit zugeordnet wird und beeinflussen Stimmrechte und Kostenverteilung. Die notarielle Beglaubigung ist zwingend erforderlich, damit die Teilungserklärung rechtlich wirksam ist und ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Die Kosten setzen sich aus Notarkosten, Gebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundbuchkosten zusammen und bewegen sich meist im vierstelligen Bereich. Änderungen der Teilungserklärung sind möglich, jedoch nur mit Zustimmung aller Eigentümer und einer notariellen Beurkundung.

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Interessenten die Teilungserklärung gründlich prüfen, insbesondere auf Sonderregelungen zur Kostenverteilung und Öffnungsklauseln, die nachträgliche Änderungen ermöglichen. Eine Muster-Teilungserklärung kann als Orientierungshilfe genutzt werden.

Knut Pauly Immobiliengutachter

Teilungserklärung Wohnung: Was Sie als Eigentümer und Käufer wissen müssen

Die Teilungserklärung ist für Eigentümer von zentraler Bedeutung und gehört zu den wichtigsten Dokumenten einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie regelt die Eigentumsverhältnisse, Rechte und Pflichten und dient als Regelwerk für das Zusammenleben innerhalb der WEG. Auch für Kaufinteressenten liefert sie entscheidende Informationen über die Immobilie.

Doch was ist eine Teilungserklärung genau? Wie wird sie erstellt und was kostet sie? In diesem umfassenden Ratgeber erhalten Sie alle Antworten und wertvolle Praxistipps. Außerdem steht Ihnen eine Muster-Teilungserklärung zum Download zur Verfügung.

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist in § 8 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt und kann als Regelwerk für das Zusammenleben der Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) gesehen werden. Sie legt fest, wie das Eigentum an einer Immobilie in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird und ermöglicht dadurch die Erstellung von Wohnungsgrundbüchern, die für den Verkauf von Eigentumswohnungen erforderlich sind.

Rechtliche Bedeutung und Verbindlichkeit

Die Teilungserklärung wird notariell beglaubigt und beim Grundbuchamt hinterlegt. Sie ist verbindlich für alle aktuellen und zukünftigen Eigentümer und kann nur durch Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Sie legt fest:

  • Eigentumsverhältnisse (Sonder- und Gemeinschaftseigentum)
  • Nutzungsrechte und Pflichten
  • Stimmrechte und Kostenverteilungen

Gut zu wissen: Die Teilungserklärung kann vom Wohnungseigentumsgesetz abweichen, insbesondere durch Öffnungsklauseln, die es der Eigentümergemeinschaft ermöglichen, Regelungen durch Mehrheitsbeschluss zu ändern.

Was beinhaltet eine Teilungserklärung?

Eine vollständige Teilungserklärung besteht aus drei wesentlichen Bestandteilen:

  1. Aufteilungsplan
  2. Abgeschlossenheitsbescheinigung
  3. Gemeinschaftsordnung

Vorgehens­weise Sachwer­tverfahren

1. Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan beschreibt detailliert die Aufteilung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und wird als Bauzeichnung im Maßstab 1:100 dargestellt. Er legt fest:

  • Welche Räume zum Sondereigentum (z. B. Wohnungen, Kellerräume) und welche zum Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Außenfassade) gehören.
  • Sondernutzungsrechte, wie z. B. die exklusive Nutzung eines Gartens oder Stellplatzes.
  • Grundrisse, Lage und Anzahl der Wohnungen.

Hinweis: Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde geprüft und genehmigt werden, bevor er im Grundbuch eingetragen werden kann.

Miteigentumsanteile (MEA)

Die Miteigentumsanteile (MEA) werden im Aufteilungsplan festgelegt und geben an, wie viel Prozent des Gemeinschaftseigentums einer Wohneinheit zugeordnet werden.

  • Diese Anteile werden üblicherweise in 1000stel ausgedrückt.
  • Beispiel: Hat eine Wohnung 100 m² von insgesamt 1000 m² Wohnfläche, entspricht dies 10 % Miteigentumsanteil.

2. Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass die einzelnen Wohneinheiten baulich voneinander getrennt und unabhängig bewohnbar sind.

  • Ohne diese Bescheinigung ist keine Eintragung ins Grundbuch möglich.
  • Sie stellt sicher, dass jede Wohneinheit eine abgeschlossene Einheit bildet (z. B. durch eigene Eingänge, Wände, Decken).

3. Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung legt Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer fest und kann das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergänzen oder modifizieren. Sie enthält u. a.:

  • Hausordnung und Nutzungsregeln (z. B. zur Tierhaltung oder zu Ruhezeiten).
  • Sondernutzungsrechte (z. B. für Gärten oder Stellplätze).
  • Kostenverteilung und Nebenkostenabrechnung.
  • Regeln zur Stimmrechtsverteilung (nach Kopf- oder Wertprinzip).
  • Bestellung und Aufgaben des Verwalters.
  • Regelungen zur Instandhaltung und Sanierung von Gemeinschaftseigentum.

Gut zu wissen: Weichen die Regelungen der Gemeinschaftsordnung vom WEG oder der Teilungserklärung ab, so gilt im Zweifel die Gemeinschaftsordnung, sofern kein Eigentümer unangemessen benachteiligt wird.

Wer erstellt eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung kann von jedem Eigentümer erstellt werden, der die Vorgaben des WEG einhält. Häufig übernehmen jedoch Bauträger, Architekten oder Immobiliensachverständige diese Aufgabe.

Notarielle Beglaubigung

Damit die Teilungserklärung wirksam und rechtlich verbindlich ist, muss sie notariell beglaubigt werden. Erst danach kann sie beim Grundbuchamt eingereicht werden.

Achtung: Ohne notarielle Beurkundung ist die Teilungserklärung nicht rechtsgültig.

Wie viel kostet eine Teilungserklärung?

Die Kosten einer Teilungserklärung setzen sich zusammen aus:

  1. Notarkosten (Beglaubigung und Beurkundung)

    • Beglaubigung: Bestätigung der Unterschrift des Eigentümers (ca. 75–150 Euro)
    • Beurkundung: Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit gemäß GNotKG abhängig vom Immobilienwert.
  2. Abgeschlossenheitsbescheinigung

    • Ausstellung durch das Bauamt (ca. 100–500 Euro).
  3. Eintragung ins Grundbuch

    • Abhängig vom Verkehrswert der Immobilie.

Gesamtkosten: In der Regel bewegen sich die Gesamtkosten im vierstelligen Bereich.

Kann eine Teilungserklärung geändert werden?

Ja, Änderungen sind möglich, jedoch nur mit:

  • Zustimmung aller Eigentümer
  • Notarieller Beglaubigung der Änderung
  • Eintragung der Änderung im Grundbuch

Beispiele für Änderungen:

  • Zusammenlegung oder Aufteilung von Wohnungen
  • Änderungen bei Sondernutzungsrechten (z. B. Stellplätze oder Gartenanteile)

Tipp: Kleine Änderungen, die nur bestimmte Eigentümer betreffen (z. B. Tausch von Kellerabteilen), können schriftlich vereinbart werden.

Fazit: Darauf sollten Wohnungskäufer achten

Eine Teilungserklärung ist dauerhaft gültig und legt verbindlich Rechte und Pflichten fest. Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Käufer daher:

  • Die gesamte Teilungserklärung gründlich lesen.
  • Besonders auf Sonderregelungen zur Kostenverteilung und Stimmrechten achten.
  • Öffnungsklauseln prüfen, da diese nachträgliche Änderungen durch Mehrheitsbeschluss ermöglichen.

Weiterführende Informationen und Muster zum Download

 

wesentliche Fragen zum Thema: Teilungserklärung Wohnung

Was ist eine Teilungserklärung und warum ist sie wichtig?

Eine Teilungserklärung ist ein notariell beglaubigtes Dokument, das eine Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt und die Eigentumsverhältnisse rechtlich festlegt. Sie ermöglicht die Erstellung von Wohnungsgrundbüchern, wodurch Eigentumswohnungen verkauft werden können. Ohne Teilungserklärung ist es nicht möglich, Einzelwohnungen rechtlich selbstständig zu veräußern.

Was beinhaltet eine Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung besteht aus drei wesentlichen Bestandteilen:

  • Aufteilungsplan: Zeigt die räumliche Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bestätigt, dass jede Wohneinheit baulich abgeschlossen und unabhängig bewohnbar ist.
  • Gemeinschaftsordnung: Regelt Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft sowie Kostenverteilung und Stimmrechte.
Was kostet eine Teilungserklärung?

Die Kosten einer Teilungserklärung setzen sich aus Notarkosten, Gebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundbuchkosten zusammen.

  • Notarkosten: Zwischen 75 und 150 Euro für die Beglaubigung, höhere Kosten bei vollständiger Beurkundung.
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: Je nach Kommune 100 bis 500 Euro.
  • Grundbuchkosten: Abhängig vom Verkehrswert der Immobilie.
    Insgesamt bewegen sich die Gesamtkosten im vierstelligen Bereich.
Wer erstellt eine Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung kann vom Eigentümer selbst erstellt werden, jedoch wird meist die Hilfe von Architekten, Sachverständigen oder Notaren in Anspruch genommen. Wichtig ist, dass die Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) eingehalten werden und die Teilungserklärung notariell beglaubigt wird, um rechtlich wirksam zu sein.

Kann eine Teilungserklärung geändert werden?

Ja, eine Teilungserklärung kann geändert werden, aber nur mit Zustimmung aller Eigentümer und einer notariellen Beurkundung der Änderungen. Änderungen werden erforderlich bei:

  • Zusammenlegung oder Aufteilung von Wohneinheiten
  • Änderung von Sondernutzungsrechten (z. B. Parkplätze, Gartenanteile)
  • Anpassungen in der Gemeinschaftsordnung

Tipp: Kleinere Änderungen, die nur bestimmte Eigentümer betreffen, können schriftlich vereinbart werden.

 

Was sind Miteigentumsanteile (MEA) und wie werden sie berechnet?

Miteigentumsanteile (MEA) geben an, wie viel Prozent des Gemeinschaftseigentums einer Wohneinheit zugeordnet wird. Sie werden in 1000stel ausgedrückt und berechnen sich anhand der Wohnfläche der jeweiligen Einheit.

  • Beispiel: Hat eine Wohnung 100 m² von insgesamt 1000 m² Wohnfläche, entspricht dies 100/1000 oder 10 % Miteigentumsanteil.
    Diese Anteile beeinflussen die Stimmrechte und die Verteilung der Kosten für Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Wann wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um die Teilung einer Immobilie in rechtlich eigenständige Wohneinheiten beim Grundbuchamt einzutragen. Sie bestätigt, dass jede Wohneinheit baulich abgeschlossen und unabhängig nutzbar ist.

  • Beispiele: Eigener Zugang, abgeschlossene Räume, eigene sanitäre Anlagen.
    Ohne diese Bescheinigung kann kein Wohnungsgrundbuch erstellt und keine Eigentumswohnung verkauft werden.
Was ist eine Gemeinschaftsordnung und warum ist sie wichtig?

Die Gemeinschaftsordnung ist Teil der Teilungserklärung und regelt Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer. Sie legt fest:

  • Hausordnung und Nutzungsrechte (z. B. zu Haustieren oder Renovierungen)
  • Kostenverteilung und Nebenkostenabrechnung
  • Stimmrechte nach Kopfprinzip oder Wertprinzip
  • Regeln zur Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Hinweis: Weicht die Gemeinschaftsordnung von der Teilungserklärung oder dem WEG ab, gilt im Zweifel die Gemeinschaftsordnung, solange kein Eigentümer unangemessen benachteiligt wird.

Welche rechtlichen Fallstricke gibt es bei einer Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung kann durch Öffnungsklauseln vom Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abweichen. Dadurch können nachträgliche Änderungen per Mehrheitsbeschluss beschlossen werden, was zu folgenden Fallstricken führen kann:

  • Kostenverteilung auf alle Eigentümer bei Sondernutzungen
  • Änderungen der Stimmrechte (nach Kopf- oder Wertprinzip)
  • Verpflichtung zur Übernahme von Wohngeldrückständen beim Kauf einer Wohnung
  • Sonderregelungen zur Instandhaltung (z. B. Fenster oder Balkone)

Tipp: Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte die Teilungserklärung genau geprüft und bei Unklarheiten rechtlicher Rat eingeholt werden.

Wo finde ich eine Muster-Teilungserklärung?

Eine Muster-Teilungserklärung bietet eine Orientierungshilfe beim Erstellen oder Prüfen einer eigenen Teilungserklärung. wohnungseigentumsrecht.net und andere Fachportale bieten kostenlose Muster zum Download an.

  • Hinweis: Ein Muster sollte immer individuell angepasst und rechtlich überprüft werden, um den spezifischen Anforderungen der Immobilie und der Eigentümergemeinschaft zu entsprechen.
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