Erbschaftssteuer: Immobilien erben (Haus, Grundstück), Steuern für Bruder, Geschwister & Nicht-Verwandte berechnen

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien kann erhebliche finanzielle Folgen haben, insbesondere für nicht verwandte Erben und Geschwister. ESTIMADO bietet eine wertvolle Orientierungshilfe, um die Steuerbelastung besser zu verstehen und gezielt zu managen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Erbschaftssteuer zu berechnen und Steuerfallen zu vermeiden.

Erbschaftssteuer in Deutschland

Kurzfassung

Die Erbschaftssteuer fällt in Deutschland auf Vermögensübertragungen nach einem Todesfall an. Sie betrifft Bargeld, Immobilien, Grundstücke und Wertpapiere und wird nach Steuerklassen und Freibeträgen berechnet.

Der Verwandtschaftsgrad bestimmt die Steuerlast: Ehegatten und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen, während nicht verwandte Erben die höchsten Steuersätze zahlen. Ein nicht verwandter Erbe eines Grundstücks muss beispielsweise mit einer Steuerlast von bis zu 30 % rechnen.

Eine selbstgenutzte Immobilie kann für Ehegatten und Kinder steuerfrei bleiben, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Neffen und Nichten hingegen müssen die Erbschaftssteuer in voller Höhe zahlen.

Die Erbschaftssteuer auf Geschwister fällt unter Steuerklasse II mit einem niedrigen Freibetrag von nur 20.000 €. Das bedeutet, dass ein Bruder oder eine Schwester schnell hohe Steuerzahlungen leisten muss.

Um die Erbschaftssteuer zu berechnen, wird der Verkehrswert der geerbten Immobilie oder des Vermögens ermittelt und mit dem jeweiligen Steuersatz verrechnet. Frühzeitige Steuerplanung kann helfen, die Steuerlast durch Schenkungen oder gezielte Nachlassplanung zu minimieren.

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Knut Pauly Immobiliengutachter

Erbschaftssteuer in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden

Die Erbschaftssteuer ist eine Abgabe, die in Deutschland auf den Übergang von Vermögen beim Tod einer Person erhoben wird . Sie betrifft eine Vielzahl von Vermögenswerten, darunter Bargeld, Immobilien, Wertpapiere und andere Besitztümer, die Teil des Nachlasses des Verstorbenen sind . Es ist wichtig zu verstehen, dass die Erbschaftssteuer eng mit der Schenkungssteuer verbunden ist, welche für Vermögensübertragungen zu Lebzeiten anfällt . Der steuerliche Anspruch entsteht grundsätzlich mit dem Todestag des Erblassers . Als Erbe ist man verpflichtet, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme formlos beim zuständigen Finanzamt zu melden . Diese Frist unterstreicht die Notwendigkeit, nach einem Erbfall zeitnah zu handeln, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.  

Ein grundlegendes Prinzip des deutschen Erbschaftsteuergesetzes ist die Bedeutung des Verwandtschaftsgrades zwischen dem Erblasser und dem Erben für die Höhe der Steuerlast . Je näher das verwandtschaftliche Verhältnis ist, desto geringer fällt in der Regel die Steuer aus und desto höher sind die steuerlichen Freibeträge . Das Gesetz unterscheidet hierbei im Wesentlichen drei Steuerklassen (Steuerklassen I, II, III), die den Grad der Verwandtschaft widerspiegeln . Personen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, sehen sich in der Regel den höchsten Steuersätzen und den niedrigsten Freibeträgen gegenüber .  

Dieser umfassende Leitfaden wird sich detailliert mit den folgenden Schlüsselbegriffen auseinandersetzen, um Ihnen ein klares Verständnis der Erbschaftssteuer in Deutschland zu ermöglichen: Erbschaftssteuer nicht verwandt, Erbschaftssteuer Grundstück, Erbschaftssteuer bei selbstgenutzter Immobilie, Erbe Haus Steuer, Erbschaftssteuer Bruder, Erbschaftssteuer Geschwister Immobilie, Erbschaftssteuer selbst bewohnte Immobilie Ehegatte, Erbschaftssteuer selbst bewohnte Immobilie Neffe, Erbschaftssteuer selbst bewohnte Immobilie Nichte, Erbschaftssteuer berechnen.

Steuerklassen und Freibeträge: Die Basis der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer in Deutschland basiert auf einem System von drei Steuerklassen, die das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben berücksichtigen .  

Steuerklasse I umfasst die engsten Familienangehörigen: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkelkinder sowie Eltern und Großeltern .  

Steuerklasse II beinhaltet Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten .  

Steuerklasse III fasst alle übrigen Erben zusammen, einschließlich nicht verwandter Personen und nicht eingetragener Lebenspartner . Die Unterscheidung zwischen Nichten/Neffen in der Steuerklasse II und entfernteren Verwandten in der Steuerklasse III verdeutlicht die fein abgestufte Betrachtung der direkten familiären Bindung.  

Die Höhe der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer ist ebenfalls nach Steuerklassen und dem jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis gestaffelt . Diese Freibeträge stellen Beträge dar, bis zu deren Höhe keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Freibeträge sind pro Person und pro Erbfall zu verstehen . Die deutlich höheren Freibeträge für Ehegatten und direkte Nachkommen unterstreichen die Absicht des Gesetzgebers, die finanzielle Absicherung der unmittelbaren Familie nach einem Todesfall zu gewährleisten.  

Die aktuellen Freibeträge gestalten sich wie folgt :  

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder, Enkelkinder (wenn Eltern verstorben): 400.000 €
  • Enkelkinder (wenn Eltern leben): 200.000 €
  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten: 20.000 €
  • Alle übrigen Personen: 20.000 €

Immobilien und die Erbschaftssteuer: Was Sie wissen müssen

Geerbte Immobilien unterliegen grundsätzlich der Erbschaftssteuer . Die Besteuerungsgrundlage bildet dabei der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers . Das zuständige Finanzamt ermittelt diesen Verkehrswert in der Regel auf Basis des Bewertungsgesetzes (BewG) . Hierbei können verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Anwendung kommen, wie beispielsweise das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren .  

 

Es ist wichtig zu wissen, dass die Bewertung durch das Finanzamt unter Umständen zu hoch ausfallen kann. In diesem Fall hat der Erbe das Recht, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren, marktgerechten Wert nachzuweisen . Zudem sieht das Gesetz eine Steuervergünstigung in Form eines Abschlags von 10% auf den Wert vermieteter Wohnimmobilien vor . Die seit dem Jahr 2023 geltenden Änderungen in den Bewertungsrichtlinien können in einigen Fällen zu einer höheren Steuerbelastung führen . Die Komplexität der Immobilienbewertung und die Möglichkeit einer Überbewertung durch das Finanzamt verdeutlichen die Notwendigkeit, sich mit den Bewertungsmethoden auseinanderzusetzen und das Recht auf Einspruch zu kennen. Die Steuererleichterung für vermietete Immobilien könnte als Anreiz zur Erhaltung von Mietwohnraum interpretiert werden.  

 

Auch geerbte Grundstücke unterliegen der Erbschaftssteuer . Die Bewertung von unbebauten Grundstücken erfolgt in der Regel auf Basis des Bodenwertes, der sich aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße ergibt . Die allgemeinen steuerlichen Freibeträge gelten auch für den Wert des geerbten Grundstücks . So ist beispielsweise die steuerfreie Übertragung von Grundstücken an Ehegatten und Kinder im Rahmen ihrer jeweiligen Freibeträge möglich . Die gesonderte Erwähnung der Grundstücksbewertung unterstreicht, dass auch unbebautes Land der Erbschaftssteuer unterliegt und dessen Wert nach spezifischen Kriterien ermittelt wird.  

Sonderfall Selbstgenutzte Immobilie: Steuerliche Vorteile und Bedingungen

Eine besondere Regelung im Erbschaftsteuergesetz betrifft die selbstgenutzte Immobilie, das sogenannte Familienheim. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche steuerliche Vorteile realisiert werden.

Für den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner ist die Erbschaft eines selbstgenutzten Familienheims vollständig von der Erbschaftssteuer befreit, und zwar unabhängig von der Größe oder dem Wert der Immobilie . Die Bedingung hierfür ist, dass der Verstorbene bis zu seinem Tod in der Immobilie gewohnt hat (oder aus zwingenden Gründen daran gehindert war) und der überlebende Partner unverzüglich einzieht und dort für mindestens zehn Jahre selbst wohnt . Die Steuerbefreiung bleibt sogar bestehen, wenn der überlebende Ehegatte innerhalb dieser Zehnjahresfrist in ein Pflegeheim umziehen muss . Diese bedingungslose Steuerbefreiung für überlebende Ehegatten, die das Familienheim erben, zeigt eine deutliche sozialpolitische Intention, die Wohnsicherheit des hinterbliebenen Partners zu gewährleisten.  

Auch Kinder (und Enkelkinder, wenn deren Eltern bereits verstorben sind) können ein selbstgenutztes Familienheim steuerfrei erben . Die Voraussetzungen sind ähnlich: Der Erblasser muss bis zum Tod selbst in der Immobilie gewohnt haben (oder verhindert gewesen sein), und das Kind muss unverzüglich (oft als innerhalb von sechs Monaten interpretiert) einziehen und dort mindestens zehn Jahre leben . Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Die Steuerbefreiung für Kinder ist auf eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern begrenzt . Jede darüberhinausgehende Fläche ist anteilig steuerpflichtig . Die Größenbeschränkung für Kinder deutet auf einen Kompromiss zwischen der Unterstützung des Wohnbedarfs der nächsten Generation und der Vermeidung von Steuerumgehung bei sehr großen Immobilien hin. Die Anforderung des unverzüglichen Einzugs, oft innerhalb von sechs Monaten, betont die Notwendigkeit schnellen Handelns, um den Steuervorteil zu sichern .  

Für andere Erben, wie beispielsweise Nichten und Neffen, gilt keine spezielle Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien . Diese Erben müssen die Erbschaftssteuer auf den vollen Verkehrswert der Immobilie entrichten, wobei ihnen jedoch ihre jeweiligen persönlichen Freibeträge zustehen . Das Fehlen einer Sonderregelung für nicht direkt verwandte Erben, die selbstgenutzte Immobilien erben, unterstreicht die Priorisierung der unmittelbaren Familie im Erbschaftsteuerrecht.

Erbschaftssteuer für Geschwister: Bruder und Schwester im Fokus

Geschwister (Brüder und Schwestern) werden im Erbschaftsteuergesetz der Steuerklasse II zugeordnet . Der steuerliche Freibetrag für Geschwister ist mit 20.000 € pro Person vergleichsweise niedrig . Ein besonderer Versorgungsfreibetrag steht Geschwistern nicht zu . Der geringe Freibetrag für Geschwister, obwohl sie oft eine enge familiäre Beziehung pflegen, verdeutlicht die Fokussierung des Steuergesetzes auf die direkte Linie der Verwandtschaft. Dies führt häufig zu einer höheren Steuerbelastung für Geschwister im Vergleich zu Ehegatten oder Kindern.  

Übersteigt der Wert der geerbten Immobilie den Freibetrag von 20.000 €, so ist der Restbetrag nach den Steuersätzen der Steuerklasse II zu versteuern . Die Steuersätze in der Steuerklasse II bewegen sich zwischen 15% und 43%, abhängig vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs . Beispielsweise beträgt der Steuersatz für einen steuerpflichtigen Erwerb bis 75.000 € 15%; für Beträge zwischen 75.000 € und 300.000 € sind es 20%, und so weiter . Die progressive Natur der Steuersätze in der Steuerklasse II bedeutet, dass bei einer wertvollen geerbten Immobilie ein beträchtlicher Teil des Erbes als Steuer an den Staat abgeführt werden muss.  

Erbschaftssteuer berechnen: Eine Anleitung mit Beispielen

Die Berechnung der Erbschaftssteuer erfolgt in mehreren Schritten .  

  1. Zunächst muss der Gesamtwert des Erbes ermittelt werden, einschließlich des Verkehrswertes von Immobilien .  
  2. Anschließend wird die Steuerklasse des Erben basierend auf dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen bestimmt .  
  3. Für die entsprechende Steuerklasse wird der anwendbare Freibetrag ermittelt .  
  4. Der Freibetrag wird vom Gesamtwert des Erbes abgezogen, um den steuerpflichtigen Betrag zu erhalten .  
  5. In der Erbschaftsteuertabelle wird der passende Steuersatz für die Steuerklasse des Erben und den steuerpflichtigen Betrag gefunden .  
  6. Der steuerpflichtige Betrag wird mit dem Steuersatz multipliziert, um die zu zahlende Erbschaftssteuer zu berechnen .  
  7. Eventuelle Abzüge, wie beispielsweise für Bestattungskosten oder die Erbfallkostenpauschale, können berücksichtigt werden .  

Beispielrechnungen für verschiedene Szenarien:

  • Nicht verwandter Erbe erbt ein Grundstück: Angenommen, eine nicht verwandte Person erbt ein Grundstück im Wert von 300.000 €. Da sie zur Steuerklasse III gehört, beträgt ihr Freibetrag 20.000 €. Der steuerpflichtige Betrag beläuft sich somit auf 280.000 €. Der Steuersatz für diesen Betrag in der Steuerklasse III beträgt 30% (für steuerpflichtige Erwerbe bis 300.000 €) . Die zu zahlende Erbschaftssteuer beträgt somit 84.000 €.  
  • Bruder erbt ein Haus: Ein Bruder erbt ein Haus im Wert von 400.000 €. Als Bruder gehört er zur Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 €. Der steuerpflichtige Betrag beträgt 380.000 €. Nach der Tabelle beträgt der Steuersatz 15% für die ersten 75.000 €, 20% für die nächsten 225.000 € und 25% für die restlichen 80.000 €. Die Erbschaftssteuer beträgt somit (75.000 * 0,15) + (225.000 * 0,20) + (80.000 * 0,25) = 11.250 € + 45.000 € + 20.000 € = 76.250 €.  
  • Ehegatte erbt eine selbstgenutzte Immobilie: Erbt ein Ehegatte ein selbstgenutztes Haus im Wert von 600.000 €, so fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an, da die Übertragung eines Familienheims an den Ehegatten steuerfrei ist, sofern die Bedingungen erfüllt sind . Selbst ohne die Steuerbefreiung würde der Freibetrag von 500.000 € den steuerpflichtigen Betrag auf 100.000 € reduzieren, was zu einer vergleichsweise geringen Steuer führen würde.  
  • Neffe/Nichte erbt eine selbstgenutzte Immobilie: Erbt ein Neffe oder eine Nichte ein selbstgenutztes Haus im Wert von 400.000 €, so gehören sie zur Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 €. Der steuerpflichtige Betrag beträgt 380.000 €. Die Berechnung der Steuer erfolgt analog zum Beispiel des Bruders und beträgt ebenfalls 76.250 €.

 

Weitere wichtige Aspekte der Erbschaftssteuer

Neben den grundlegenden Freibeträgen können Ehegatten und Kinder zusätzliche Versorgungsfreibeträge geltend machen, die ihre Steuerlast weiter mindern . Der Versorgungsfreibetrag für überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner beträgt 256.000 € . Kinder bis zum 27. Lebensjahr erhalten einen altersabhängigen Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € . Diese zusätzlichen Freibeträge erkennen die potenzielle finanzielle Abhängigkeit der unmittelbaren Familie vom Verstorbenen an und bieten weitere steuerliche Entlastung.  

Des Weiteren gibt es Steuerbefreiungen für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände . Erben der Steuerklasse I können Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 € und andere bewegliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Autos) bis zu einem Wert von 12.000 € steuerfrei erben . Für Erben der Steuerklassen II und III gilt ein kombinierter Freibetrag von 12.000 € für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände . Ausgenommen von diesen Befreiungen sind Bargeld, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen . Diese Regelungen berücksichtigen, dass nahe Angehörige oft persönliche Gegenstände von ideellem und praktischem Wert erben.  

Es ist unerlässlich, die Meldepflicht beim Finanzamt zu beachten . Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme dem Finanzamt zu melden . Dies gilt unabhängig vom Wert des Erbes und davon, ob voraussichtlich Erbschaftssteuer anfällt . Das Finanzamt fordert den Erben in der Regel anschließend zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auf . Diese Meldepflicht unterstreicht die aktive Rolle des Staates bei der Erfassung und Besteuerung von geerbtem Vermögen.  

Fazit: Erbschaftssteuer verstehen und planen

Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist ein komplexes Thema, bei dem der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, die Steuerklasse und die anwendbaren Freibeträge eine entscheidende Rolle spielen. Es gibt spezielle Regelungen für selbstgenutzte Immobilien und für die Erbschaft durch Geschwister, die jeweils eigene Bedingungen und steuerliche Auswirkungen haben. Die korrekte Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, ist für die Berechnung der Steuer unerlässlich. Zudem ist die Einhaltung der Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt von großer Bedeutung.

Um die Steuerlast optimal zu gestalten, empfiehlt es sich, frühzeitig über Möglichkeiten der Steuerplanung nachzudenken. Hierzu gehört beispielsweise die Überlegung, Vermögen bereits zu Lebzeiten im Rahmen der Schenkungssteuer zu übertragen, um die Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen zu können . In bestimmten Fällen kann für Geschwister die Erwachsenenadoption eine steuerliche Optimierung darstellen . Eine genaue Bewertung von Immobilien, gegebenenfalls durch einen Sachverständigen, kann ebenfalls Steuern sparen . Es sollten zudem alle möglichen Freibeträge für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände ausgeschöpft werden. Bei der Vererbung von selbstgenutzten Immobilien ist es wichtig, die zehnjährige Haltefrist zu beachten, um die Steuerbefreiung zu erhalten . In komplexen Fällen oder für eine individuelle Planung ist die Beratung durch einen Steuerberater oder einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt ratsam . Eine vorausschauende Nachfolgeplanung kann somit dazu beitragen, die Erbschaftssteuerlast erheblich zu mindern.  

wesentliche Fragen zum Thema: Erbschaftssteuer in Deutschland

Wer muss in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jeder Erbe Erbschaftssteuer zahlen, dessen Erbe den jeweiligen Freibetrag übersteigt . Die Steuerpflicht kann auch bestehen, wenn der Erblasser oder Erbe in Deutschland gemeldet ist oder Inlandsvermögen (z.B. Immobilien in Deutschland) vererbt wird .

Welche Fristen gelten für die Erbschaftssteuererklärung?

Erben sind verpflichtet, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme dem Finanzamt zu melden . Die Erbschaftssteuererklärung muss erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert

Gibt es eine Verjährungsfrist für die Erbschaftssteuer?

Die Frist für die Verjährung der Erbschaftssteuer beträgt in Deutschland vier Jahre .

Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftssteuer?

Es gibt drei Steuerklassen (I, II, III), die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser richten . Steuerklasse I umfasst die engsten Verwandten, Steuerklasse II entferntere Verwandte und Steuerklasse III alle übrigen Erben .

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Jahr 2024?

Die Freibeträge im Jahr 2024 sind: Ehegatten/Lebenspartner 500.000 €, Kinder/Stiefkinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 €, Geschwister/Nichten/Neffen/Stiefeltern/Schwiegereltern/Schwiegerkinder/geschiedene Ehegatten 20.000 €, alle übrigen Personen 20.000 € .

Wie hoch ist der Freibetrag für nicht verwandte Erben bei der Erbschaftssteuer?

Nicht verwandte Erben haben einen Freibetrag von 20.000 € .

Wie wird der Wert einer Immobilie für die Erbschaftssteuer ermittelt?

Der Wert einer Immobilie für die Erbschaftssteuer wird in der Regel nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ermittelt . Das Finanzamt verwendet hierfür in der Regel das Bewertungsgesetz (BewG) .

Gibt es eine Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien bei der Erbschaftssteuer?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Ehegatten/Lebenspartner und Kinder ein selbstgenutztes Familienheim steuerfrei erben . Ehegatten/Lebenspartner müssen unverzüglich einziehen und mindestens zehn Jahre selbst dort wohnen . Für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 qm, ebenfalls mit der Bedingung des unverzüglichen Einzugs und zehnjährigen Selbstnutzung . Für andere Erben wie Nichten und Neffen gilt diese Steuerbefreiung in der Regel nicht .

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Geschwister auf eine geerbte Immobilie?

Geschwister gehören zur Steuerklasse II und haben einen Freibetrag von 20.000 € . Der Steuersatz in Steuerklasse II liegt zwischen 15% und 43%, abhängig vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs

Wie wird die Erbschaftssteuer für nicht verwandte Erben einer Immobilie berechnet?

Nicht verwandte Erben gehören zur Steuerklasse III mit einem Freibetrag von 20.000 € . Der Steuersatz in Steuerklasse III beträgt 30% bis 50%, abhängig vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs .

Welche Möglichkeiten gibt es, die Erbschaftssteuer zu sparen?

Es gibt verschiedene Strategien zur Steueroptimierung, wie z.B. Schenkungen zu Lebzeiten, Nutzung von Freibeträgen, Aufteilung des Erbes, Nießbrauchrecht, und bei selbstgenutzten Immobilien die Einhaltung der Zehnjahresfrist .

Gibt es aktuelle Pläne für eine Reform der Erbschaftssteuer in Deutschland?

Ja, es gibt eine laufende Debatte über eine mögliche Reform der Erbschaftssteuer, wobei verschiedene politische Parteien unterschiedliche Vorschläge haben, z.B. zur Erhöhung von Freibeträgen, zur Änderung der Besteuerung von Betriebsvermögen oder zur Einführung einer Vermögenssteuer.

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