Sondereigentum bezieht sich auf den individuellen Anteil einer Person an einer Immobilie, der ausschliesslich ihr gehört und von ihr allein genutzt werden darf. Das umfasst Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern (Wohneigentümergemeinschaften) sowie einzelne Räume oder Bereiche.
Im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum, das von allen Miteigentümern gemeinsam genutzt wird, ist Sondereigentum ausschliesslich eines einzelnen Eigentümers vorbehalten. Dieser hat das Recht sein Sondereigentum nach eigenen Vorstellungen zu nutzen und zu veräussern.
Allerdings trägt der Eigentümer die Verantwortung für die Instandhaltung seines Sondereigentums und muss eventuelle Reparaturen aus eigener Tasche finanzieren. Gleichzeitig ist er verpflichtet sicherzustellen, dass die Nutzung des Sondereigentums nicht zu Lasten der Gemeinschaft geht.
Die Begründung des Sondereigentums erfolgt durch die Teilungserklärung, in der alle Rechte und Pflichten festgelegt sind. Eigentümer können ihr Sondereigentum auch als Sicherheit für Kredite verwenden, ähnlich wie bei Einfamilienhäusern.
Die Nutzung des Sondereigentums durch den Eigentümer ist zwar erlaubt, unterliegt jedoch den in der Teilungserklärung festgelegten Regeln und Vorschriften.