Die Löschung der Grundschuld ist für Immobilieneigentümer wichtig, sobald ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Ohne eine aktive Löschung bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, was rechtliche und finanzielle Folgen haben kann. Eine lastenfreie Immobilie erhöht die Verkaufschancen und verbessert die Kreditwürdigkeit.
Um die Löschung der Grundschuld durchzuführen, ist eine Löschungsbewilligung von der Bank erforderlich, die nach vollständiger Tilgung des Kredits kostenlos ausgestellt werden muss. Anschließend muss die Bewilligung notariell beglaubigt und beim Grundbuchamt eingereicht werden. Die Kosten für die Löschung der Grundschuld betragen in der Regel 0,2 % bis 0,4 % der eingetragenen Grundschuld, und die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
Alternativ kann die Grundschuld als Sicherheit für zukünftige Kredite bestehen bleiben oder durch Zession (Abtretung der Grundschuld) auf einen neuen Gläubiger übertragen werden. Dies spart Kosten und erleichtert eine erneute Finanzierung.
Die Entscheidung zur Löschung der Grundschuld hängt von individuellen Plänen ab – sie ist sinnvoll, wenn keine weiteren Finanzierungen geplant sind oder ein Immobilienverkauf bevorsteht. Wer flexibel bleiben möchte, kann die Grundschuld bestehen lassen oder abtreten. Eine Beratung durch einen Notar oder Finanzexperten hilft, die beste Lösung zu finden.