Hausgeld bei Eigentumswohnungen – Definition, Kosten und worauf Sie achten sollten

Ein fair kalkuliertes Hausgeld ist der Schlüssel zu langfristigem Werterhalt Ihrer Eigentumswohnung – prüfen Sie jetzt, ob Ihre Investition auch auf der Betriebskostenseite überzeugt.

Wer das Hausgeld versteht, trifft bessere Kaufentscheidungen – sichern Sie sich jetzt mehr Transparenz und vermeiden Sie böse Überraschungen bei Ihrer Eigentumswohnung.

Was ist Hausgeld? Definition, Inhalte und Kosten im Überblick

Kurzfassung

Was ist Hausgeld? Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Es deckt alle laufenden Kosten rund um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage ab.

Im Hausgeld enthalten sind u. a. Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Versicherungen, Verwaltung sowie Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. Nicht enthalten sind individuelle Kosten wie Strom, Gas, Grundsteuer oder Renovierungen in der Wohnung.

Das Hausgeld wird jährlich beschlossen, aber in der Regel monatlich gezahlt. Nach Jahresende erfolgt eine Abrechnung, bei der zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge ausgeglichen werden.

Vermieter können einen Teil des Hausgelds auf den Mieter umlegen, etwa Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr. Verwaltungskosten und Rücklagen sind dagegen nicht umlagefähig.

Die Höhe variiert je nach Objekt, Lage und Ausstattung – üblich sind 3,00 € bis 4,50 € pro m² Wohnfläche im Monat. Eine 75 m²-Wohnung verursacht damit etwa 225–337 € Hausgeld monatlich.

Steuerlich absetzbar sind bei Eigennutzung Teile als haushaltsnahe Dienstleistungen, bei Vermietung gilt das Hausgeld größtenteils als Werbungskosten. Ein transparenter Wirtschaftsplan und eine solide Rücklage sind Zeichen einer gut geführten Eigentümergemeinschaft.

Wir von ESTIMADO bewerten Ihr Miteigentum:

Knut Pauly Immobiliengutachter

Was ist Hausgeld? – Bedeutung und Definition

Beim Kauf oder Besitz einer Eigentumswohnung begegnet Ihnen unweigerlich der Begriff Hausgeld. Viele stellen sich die Frage: Hausgeld – was ist das eigentlich? Es handelt sich dabei um regelmäßige Zahlungen, die Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten. Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten, Instandhaltung, Verwaltung und Versicherung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnanlage.

Die Bedeutung des Hausgeldes: Durch diese Umlage stellen alle Eigentümer gemeinsam sicher, dass das Gebäude gepflegt und funktionsfähig bleibt. Das umfasst zum Beispiel die Sauberkeit von Treppenhaus und Hof, die Bezahlung eines Hausmeisters sowie Rücklagen für künftige Reparaturen. Wichtig zu wissen: Die Pflicht zur Hausgeldzahlung besteht für jeden Wohnungseigentümer – unabhängig davon, ob die Wohnung selbst genutzt, vermietet oder leerstehend ist.

Was ist im Hausgeld enthalten – und was nicht?

Grundsätzlich beinhaltet das Hausgeld alle laufenden Kosten, die für Betrieb, Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums anfallen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsflächen

  • Gartenpflege und Außenanlagen

  • Müllentsorgung

  • Hausmeisterdienste

  • Strom, Wasser und Heizung für Gemeinschaftsbereiche

  • Gebäudeversicherungen

  • Wartung und Instandhaltung

  • Instandhaltungsrücklage

Nicht im Hausgeld enthalten sind Kosten, die das Sondereigentum betreffen, also:

  • Strom, Gas und Internet in der Wohnung

  • Grundsteuer

  • Private Versicherungen

  • Renovierungen in der Wohnung

Kurz gesagt: Das Hausgeld deckt gemeinschaftliche Kosten, während private Kosten zusätzlich anfallen.

Hausgeld – monatlich oder jährlich zahlen?

Viele fragen sich: Hausgeld monatlich oder jährlich – wie wird gezahlt? Die Antwort: Das Hausgeld wird jährlich kalkuliert, aber monatlich gezahlt. Die Eigentümerversammlung beschließt einen Wirtschaftsplan mit dem jährlichen Bedarf. Daraus ergibt sich der monatliche Betrag, den jeder Eigentümer zahlt.

Beispiel: Jahresbedarf 3.600 €, zahlbar in zwölf monatlichen Raten à 300 €.

Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung: Wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück – bei Mehrkosten ist eine Nachzahlung fällig.

Hausgeld umlagefähig: Was können Vermieter auf Mieter umlegen?

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, stellt sich die Frage: Kann man das Hausgeld auf den Mieter umlegen? Die Antwort lautet: Teilweise ja – aber nur die umlagefähigen Betriebskosten.

Umlagefähig sind z. B.:

  • Heiz- und Wasserkosten

  • Müllabfuhr

  • Hausmeisterleistungen (soweit betrieblich)

  • Treppenhaus- und Gebäudereinigung

  • Allgemeinstrom

  • Gartenpflege

  • Aufzugskosten

  • Gebäudeversicherungen

Nicht umlagefähig sind:

  • Verwaltungskosten

  • Beiträge zur Instandhaltungsrücklage

  • Reparaturkosten

Etwa 60–70 % des Hausgelds sind in der Praxis umlagefähig. Der Rest ist vom Eigentümer zu tragen.

Wie viel Hausgeld ist normal?

Die Höhe des Hausgelds variiert je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie. Im Schnitt liegt das Hausgeld in Deutschland bei 3,00 € bis 4,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat.

Beispielhafte Hausgeld-Tabelle:

WohnflächeHausgeld monatlichHausgeld jährlich
50 m²150–225 €1.800–2.700 €
75 m²225–337 €2.700–4.050 €
100 m²300–450 €3.600–5.400 €

Als Faustregel gilt: Hausgeld liegt etwa 20–30 % über den Nebenkosten einer vergleichbaren Mietwohnung.

Hausgeld steuerlich absetzbar?

Ist Hausgeld steuerlich absetzbar? – Das kommt auf die Nutzung der Wohnung an:

  • Eigennutzung: Teile des Hausgelds (z. B. Hausmeister, Gartenpflege, Handwerkerarbeiten) können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Vermietung: Die meisten Hausgeldkosten gelten als Werbungskosten und sind absetzbar. Umlagefähige Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden konnten, sowie Verwaltungskosten und Rücklagenanteile (wenn verwendet) mindern die Steuerlast.

Tipp: Lassen Sie sich von der Hausverwaltung jährlich eine Aufstellung geben, welche Teile des Hausgelds steuerlich relevant sind.

Fazit: Hausgeld immer im Blick behalten

Ob Käufer, Eigentümer oder Vermieter – das Hausgeld ist ein zentraler Faktor für die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung. Es sichert den Werterhalt der Immobilie und gewährleistet einen funktionierenden Gebäudebetrieb. Wichtig ist:

  • Verstehen, was im Hausgeld enthalten ist

  • Prüfen, welcher Anteil umlagefähig ist

  • Wissen, wie hoch das Hausgeld durchschnittlich sein sollte

  • Steuerliche Vorteile nutzen, wo möglich

Ein transparent kalkuliertes Hausgeld spricht für eine solide und gut verwaltete Immobilie – ein starkes Argument für jede Kaufentscheidung.

wesentliche Fragen zum Thema: Hausgeld

Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Es deckt Kosten wie Gebäudereinigung, Hausmeister, Versicherungen, Rücklagen und allgemeine Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum ab.

Hausgeld – was ist da alles enthalten?

Im Hausgeld enthalten sind z. B. Kosten für Reinigung, Gartenpflege, Aufzug, Strom für Gemeinschaftsbereiche, Versicherungen, Verwaltung und Instandhaltungsrücklagen. Individuelle Verbrauchskosten wie Strom oder Internet in der Wohnung sind nicht enthalten.

Wie viel Hausgeld ist normal?

Im Durchschnitt liegt das Hausgeld bei 3,00 € bis 4,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Die genaue Höhe hängt von Lage, Ausstattung und Alter der Immobilie ab. Eine 75 m²-Wohnung kann z. B. zwischen 225 € und 337 € monatlich kosten.

Ist das Hausgeld monatlich oder jährlich zu zahlen?

Das Hausgeld wird jährlich kalkuliert, aber in der Regel monatlich im Voraus gezahlt. Grundlage ist der Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft. Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung über zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge.

Was bedeutet „hausgeld umlagefähig“

Umlagefähig bedeutet, dass bestimmte Kostenbestandteile des Hausgelds – wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister – auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Verwaltungskosten oder Rücklagen sind dagegen nicht umlagefähig.

Kann ich das Hausgeld auf den Mieter umlegen?

Ja, aber nur teilweise. Umlagefähig sind Betriebskosten wie Wasser, Heizung, Reinigung oder Aufzug. Nicht umlagefähig sind Verwaltungsgebühren und die Rücklagenbildung. Etwa 60–70 % des Hausgelds können Vermieter in der Regel auf den Mieter umlegen.

Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?

Ja – zumindest teilweise. Eigentümer, die die Wohnung vermieten, können Hausgeldkosten als Werbungskosten absetzen. Selbstnutzer können Teile der Dienstleistungs- oder Handwerkerkosten über die Steuererklärung geltend machen.

Was beinhaltet das Hausgeld nicht?

Nicht enthalten im Hausgeld sind Kosten für den individuellen Wohnbereich wie Strom, Internet, Gas oder die Grundsteuer. Auch private Versicherungen und Renovierungen innerhalb der Wohnung sind kein Bestandteil des Hausgelds.

Wo finde ich die genaue Zusammensetzung des Hausgelds?

Die genaue Aufstellung liefert der Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie die jährliche Hausgeldabrechnung. Diese Dokumente zeigen, wie sich die einzelnen Positionen des Hausgelds zusammensetzen.

Muss ich Hausgeld zahlen, auch wenn die Wohnung leer steht?

Ja. Hausgeld ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Wohnung vermietet, selbst genutzt oder leer steht. Es handelt sich um verpflichtende Kosten für das Gemeinschaftseigentum, die alle Eigentümer anteilig tragen müssen.

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