Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)
Eine Scheidung mit Immobilie erfordert eine genaue Bewertung des Immobilienwerts, um den Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen. Entscheidend ist der Scheidung Immobilienbewertung Stichtag, da der Verkehrswert am Tag der Scheidungsantrag-Zustellung zählt.
Ein Immobiliengutachten kann als Kurzgutachten oder als gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten erstellt werden. Die Scheidung Immobilie Alleineigentum bleibt beim Eigentümer, kann aber den Zugewinnausgleich beeinflussen. Falls keine Einigung erfolgt, droht eine Teilungsversteigerung.
Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Art zwischen 1.600 € und 3,5 % des Immobilienwerts. Scheidungskosten steigen durch die Immobilie, da sie den Verfahrenswert beeinflusst. Beide Partner haften für gemeinsame Kredite, selbst wenn einer auszieht.
Eine gerichtliche Wohnungszuweisung ist möglich, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Ein Verkauf, eine Übernahme oder eine Vermietung sind mögliche Lösungen. Eine frühzeitige Einigung kann Streit und hohe Kosten vermeiden.
Der Wert einer Immobilie beeinflusst maßgeblich die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Um eine faire Aufteilung zu gewährleisten, ist eine objektive Wertermittlung durch einen Immobiliensachverständigen erforderlich. Diese Bewertung hilft beiden Parteien, eine fundierte Entscheidung zu treffen und potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Scheidung Immobilienbewertung Stichtag, da der Wert der Immobilie zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs herangezogen wird.
Es gibt zwei hauptsächliche Arten von Immobiliengutachten, die bei einer Scheidung zur Anwendung kommen:
Kurzgutachten:
Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und kostengünstige Einschätzung des Immobilienwertes.
Es eignet sich für Ehepartner, die sich einvernehmlich einigen möchten.
Wichtig: Ein Kurzgutachten ist nicht gerichtstauglich und setzt voraus, dass beide Parteien dem Verfahren zustimmen.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB:
Ein vollumfängliches Gutachten ist erforderlich, wenn keine Einigung erzielt werden kann oder eine gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Es bietet eine detaillierte Analyse der Immobilie und ist vor Gericht verwertbar.
Die Erstellung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen, da umfangreiche Recherchen notwendig sind.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 24 Bewertungen Gepostet auf martin wilitzki2025-09-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Pauly bei einer Besichtigung eines Mehrfamilienhauses mitgenommen, um mir eine Einschätzung, wie gewisse Auffälligkeiten zu bewerten sind, zu geben. Diese Einschätzung war sehr professionell und hilfreich. Ich konnte aufgrund seines Feedbacks ein klares Bild gewinnen. Ich werde weiterhin sehr gerne mit Herrn Paul zusammenarbeiten.Gepostet auf Tobias Krost2025-09-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Terminvereinbarung war total unkompliziert und schnell. Knut Pauly kam persönlich vorbei, war sehr freundlich und hat alles zügig erledigt. Besonders beeindruckt hat mich, dass er das Gutachten sogar übers Wochenende fertiggestellt hat, damit ich es rechtzeitig beim Finanzamt einreichen konnte – obwohl die Abgabefrist schon sehr knapp war. Das Gutachten selbst ist äußerst professionell, detailliert und umfangreich. Absolut empfehlenswert – jederzeit wieder!Gepostet auf Susan Wegner2025-08-25Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super schnelle und kompetente Ausführung - von ESTIMADO, Herrn Pauly- unseres eiligen Immobilien-Gutachtens & zudem netter und sehr freundlicher Kontakt. Herzlichen Dank dafür! Wir empfehlen ESTIMADO uneingeschränkt weiter.Gepostet auf Vira pauly2025-08-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben eine sehr professionelle Immobilienbewertung von Herrn Pauly erhalten! Der Sachverständige Herr Pauly hat sich viel Zeit genommen, die Immobilie gründlich zu besichtigen und alle relevanten Unterlagen in die Marktwertermittlung einzubeziehen. Das Gutachten war verständlich aufbereitet und hilft uns sehr eine gütliche Einigung in unserer Erbschaftsangelegenheit zu finden. Besonders überzeugt hat mich die transparente Kommunikation und die fachliche Kompetenz. Absolute Empfehlung für alle, die eine verlässliche Immobilienbewertung suchen!“Gepostet auf Stefan Eisenacher2025-08-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann diesen Gutachter voll empfehlen, endlich mal ein Mensch, der nicht nur an seine eigene Vorteile denkt Und dazu noch sehr nett und menschlich ist Er hat mich sehr gut beraten und volle Fachkompetenz Wenn ich könnte, würde ich sechs Sterne geben Es ging um ein Wertgutachten für ein Dreifamilienhaus Grüße, Stefan EisenacherGepostet auf Alex Manakas2025-07-03Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr schnelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Kann ich nur weiterempfehlen!Gepostet auf M Bieg2025-06-09Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat uns mit der Erstellung einer Stellungnahme zum Mietwert sehr kompetent, zügig und zuverlässig unterstützt. Wir schätzten besonders die schnelle Reaktionszeit, die transparente Beratung und seine sehr gute Erreichbarkeit. Die Einschätzung war eine große Hilfe für unser weiteres Vorgehen. Wir können ESTIMADO uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Lars Gerlach2025-05-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dank des Gutachtens von Herrn Pauly spare ich nun jährlich viel Steuern. Die Zusammenarbeit wir sehr freundlich, professionell und sympathisch. Kann ich zu 100 % empfehlen.Gepostet auf Engin Röper2025-01-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat für mich ein Restwertgutachten für ein Mehrfamilienhaus erstellt und ich bin rundum zufrieden. Die Abwicklung war professionell, schnell und absolut zuverlässig. Das Gutachten war detailliert und nachvollziehbar, und alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet. Ich kann diesen Service nur weiterempfehlen – hier ist man in besten Händen!”Gepostet auf Little Lord Dunphy2025-01-24Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe die Dienste von Herrn Pauly in Anspruch genommen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Kontakt an war er äußerst professionell, kompetent und sehr zuverlässig. Die Immobilienbewertung wurde detailliert und präzise durchgeführt, und alle relevanten Faktoren wurden umfassend berücksichtigt. Die erstellte Gutachten war klar strukturiert und wurde zeitnah geliefert. Ich fühlte mich während des gesamten Prozesses bestens beraten und betreut.
Ein Sachverständiger bewertet die Immobilie anhand verschiedener Kriterien:
Größe und Zustand des Hauses
Lage und Marktwert in der Region
Ausstattung und baulicher Zustand
Vorhandene Mängel oder Sanierungsbedarf
Auf Basis dieser Faktoren wird der Verkehrswert ermittelt, welcher als Grundlage für den Zugewinnausgleich dient. Die Scheidung Immobilienbewertung Stichtag spielt hierbei eine zentrale Rolle, da der genaue Bewertungszeitpunkt über die Höhe des Zugewinnausgleichs entscheidet.
Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen. Diese können jedoch individuell im Rahmen der Scheidungsvereinbarung geregelt werden.
Die Kosten sind abhängig vom Umfang des Gutachtens:
Kurzgutachten: ca. 1.600,- bis 1.800,- EUR zzgl. MwSt.
Verkehrswertgutachten: zwischen 0,5 % und 3,5 % des Immobilienwertes
Größere Objekte (z. B. Mehrfamilienhäuser): ab 2.000,- bis 2.500,- EUR zzgl. MwSt.
Eine zentrale Frage im Scheidungsverfahren ist der Umgang mit gemeinsam bewohnten Häusern oder Eigentumswohnungen. Die Regelung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zugewinnausgleich, finanzielle Belastungen sowie die Nutzung der Immobilie während und nach der Scheidung.
Die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsam bewohnte Haus wird gesetzlich als Ehewohnung bezeichnet. Unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer ist, dürfen beide Ehepartner die Wohnung grundsätzlich gleichermaßen nutzen. Das Gericht trifft jedoch nur dann eine Entscheidung darüber, wenn die Auflösung der Ehewohnung als Folgesache ins Scheidungsverfahren einbezogen wird. Eine einvernehmliche Lösung ist daher oft kostengünstiger.
Immobilienbesitz kann sich auf zwei Weisen auf die Scheidungskosten auswirken:
Der Verfahrenswert erhöht sich durch den Immobilienbesitz, da das Vermögen der Ehegatten berücksichtigt wird. Je nach Gericht werden 2-5 % des Immobilienwertes hinzugerechnet, was sich auf Anwalts- und Gerichtskosten auswirkt.
Die Auflösung der Ehewohnung als Folgesache erhöht den Arbeitsaufwand des Gerichts, was ebenfalls die Kosten steigen lässt.
Wenn die Ehe in einer Zugewinngemeinschaft bestand, wird der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen. Eine Immobilie, die während der Ehe erworben wurde, erhöht den Zugewinn und kann somit Einfluss auf die Ausgleichszahlungen haben.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn die Scheidung Immobilie Alleineigentum betrifft. Gehört die Immobilie nur einem Ehepartner und stellt sie den Hauptbestandteil seines Vermögens dar, ist die Zustimmung des anderen Partners zum Verkauf erforderlich (§ 1365 Abs. 1 BGB).
Finanzielle Belastungen wie Hypotheken oder Kredite bleiben auch nach einer Trennung bestehen. Beide Partner bleiben Gesamtschuldner, sofern sie den Kredit gemeinsam aufgenommen haben.
Während des Trennungsjahres behalten beide Partner grundsätzlich das Recht zur Nutzung der Ehewohnung. Das Gericht kann jedoch auf Antrag eine Zuweisung der Wohnung an einen Ehepartner vornehmen, wenn eine unbillige Härte vorliegt – etwa durch häusliche Gewalt oder das Wohl gemeinsamer Kinder.
Nach der Scheidung entfällt der besondere Schutz der Ehewohnung. Die Eigentumsverhältnisse werden bedeutsamer, und es bestehen verschiedene Optionen für den Umgang mit der Immobilie Scheidung:
Übernahme der Ehewohnung durch einen der Ehepartner mit Einigung über einen Kaufpreis.
Verkauf oder Vermietung der Immobilie zur Aufteilung des Erlöses.
Teilung der Immobilie durch eine notarielle Teilungserklärung.
Versteigerung, falls keine Einigung erzielt wird.
Eigene Nutzung der Immobilie, wobei das Familiengericht eine Zuweisung vornehmen kann.
Übertragung der Wohnung auf gemeinsame Kinder, sofern beide Ehepartner zustimmen.
Die Immobilienbewertung ist ein essenzieller Bestandteil einer fairen Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. Immobilienbesitz beeinflusst nicht nur den Zugewinnausgleich, sondern auch die Scheidungskosten und die Nutzungsmöglichkeiten nach der Trennung. Besonders wichtig ist der Scheidung Immobilienbewertung Stichtag, da er den maßgeblichen Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs bestimmt. Eine einvernehmliche Regelung ist oft der beste Weg, um hohe Kosten und lange Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Immobilie kann verkauft, einem Partner übertragen oder weiterhin gemeinsam genutzt werden. Die Entscheidung hängt von den Eigentumsverhältnissen und finanziellen Möglichkeiten ab.
Eine Immobilienbewertung erfolgt durch einen Sachverständigen, der den Verkehrswert anhand von Zustand, Lage, Marktwert und baulichen Besonderheiten bestimmt.
Ein Kurzgutachten kostet ca. 1.600 – 1.800 EUR zzgl. MwSt., während ein gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten 0,5 % – 3,5 % des Immobilienwerts betragen kann.
Falls die Immobilie während der Ehe erworben wurde, fließt ihr Wert in den Zugewinnausgleich ein. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen Ehepartner eine Ausgleichszahlung leisten.
Falls eine Scheidung Immobilie Alleineigentum betrifft, bleibt der Eigentümer grundsätzlich Alleinbesitzer. Allerdings kann der Wert der Immobilie den Zugewinnausgleich beeinflussen.
Der Scheidung Immobilienbewertung Stichtag ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, da ab diesem Zeitpunkt der Zugewinnausgleich berechnet wird.
Ja, sofern eine Einigung über die Auszahlung des anderen Ehepartners erzielt wird oder eine gerichtliche Regelung erfolgt.
In diesem Fall kann eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden, wobei die Immobilie versteigert wird und der Erlös aufgeteilt wird.
Ja, sofern beide Partner den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben haben, bleiben sie gesamtschuldnerisch haftbar.
Wenn das Familiengericht eine Wohnungszuweisung vornimmt, kann einer der Ehepartner das alleinige Nutzungsrecht erhalten, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
Wir als ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH verfügen über ein Team von Experten, das eine objektive Bewertung des Marktwerts einer Immobilie durch umfangreiche Daten und Analysen sicherstellt.
Durch die Zusammenarbeit mit uns, können Kunden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen identifizieren und minimieren, da das Unternehmen über fundierte Marktkenntnisse verfügt.
Kunden profitieren von fundierten Informationen und Analysen, die von uns bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien zu treffen
Wir als das ESTIMADO-Team bieten maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, die Investoren dabei helfen, ihr Portfolio entsprechend ihren Anlagezielen und Risikotoleranzen zu optimieren.
Durch die Expertise von uns können Kunden potenzielle Wachstumschancen auf dem Immobilienmarkt erkennen und nutzen, um ihre Investitionen zu erweitern und Renditen zu steigern.
Kunden von uns können in Verhandlungen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien eine stärkere Position einnehmen, da sie auf fundierte Marktanalysen und Expertenwissen zurückgreifen können.
Mit Unterstützung durch unser ESTIMADO Team können Investoren zukünftige Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt vorhersehen und ihre Strategien entsprechend anpassen, um auf dem Markt erfolgreich zu sein.
Unsere Dienstleistungen helfen Investoren, rentablere Investitionsentscheidungen zu treffen und ihre Rendite zu maximieren, indem sie eine genaue Bewertung des Immobilienmarktes bieten.
Unsere Kunden können sich auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der getroffenen Annahmen und Bewertungen verlassen, da das Unternehmen über eine renommierte Expertise in der Immobilienbewertung verfügt.
Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, die individuellen Anforderungen und Ziele der Kunden zu erfüllen, um eine langfristige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.