Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)
Eine Scheidung mit Immobilie erfordert eine genaue Bewertung des Immobilienwerts, um den Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen. Entscheidend ist der Scheidung Immobilienbewertung Stichtag, da der Verkehrswert am Tag der Scheidungsantrag-Zustellung zählt.
Ein Immobiliengutachten kann als Kurzgutachten oder als gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten erstellt werden. Die Scheidung Immobilie Alleineigentum bleibt beim Eigentümer, kann aber den Zugewinnausgleich beeinflussen. Falls keine Einigung erfolgt, droht eine Teilungsversteigerung.
Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Art zwischen 1.600 € und 3,5 % des Immobilienwerts. Scheidungskosten steigen durch die Immobilie, da sie den Verfahrenswert beeinflusst. Beide Partner haften für gemeinsame Kredite, selbst wenn einer auszieht.
Eine gerichtliche Wohnungszuweisung ist möglich, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Ein Verkauf, eine Übernahme oder eine Vermietung sind mögliche Lösungen. Eine frühzeitige Einigung kann Streit und hohe Kosten vermeiden.
Der Wert einer Immobilie beeinflusst maßgeblich die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Um eine faire Aufteilung zu gewährleisten, ist eine objektive Wertermittlung durch einen Immobiliensachverständigen erforderlich. Diese Bewertung hilft beiden Parteien, eine fundierte Entscheidung zu treffen und potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Scheidung Immobilienbewertung Stichtag, da der Wert der Immobilie zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs herangezogen wird.
Es gibt zwei hauptsächliche Arten von Immobiliengutachten, die bei einer Scheidung zur Anwendung kommen:
Kurzgutachten:
Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und kostengünstige Einschätzung des Immobilienwertes.
Es eignet sich für Ehepartner, die sich einvernehmlich einigen möchten.
Wichtig: Ein Kurzgutachten ist nicht gerichtstauglich und setzt voraus, dass beide Parteien dem Verfahren zustimmen.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB:
Ein vollumfängliches Gutachten ist erforderlich, wenn keine Einigung erzielt werden kann oder eine gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Es bietet eine detaillierte Analyse der Immobilie und ist vor Gericht verwertbar.
Die Erstellung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen, da umfangreiche Recherchen notwendig sind.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 14 Bewertungen Manuel Bachert2024-11-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Herrn Pauly für die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die fachliche Kompetenz und die professionelle Herangehensweise von Herrn Pauly machen jedes gemeinsame Projekt zu einem Erfolg. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächsten spannenden Projekte und schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit sehr! Gottfried Peter2024-11-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr angenehme und zuverlässige Zusammenarbeit, das umfangreiche Verkehrswertgutachten wurde im vereinbarten Zeitrahmen fertiggestellt. Benjamin Hilling2024-10-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Absolute Top Abwicklung, super netter Kontakt und absolut super Service! Joschy Beber2024-10-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly ist ein äußerst freundlicher und vor allem kompetenter Gutachter, der eine detaillierte Bewertung der Immobilie durchgeführt hat. Für die Besichtigung hat er sich sehr viel Zeit genommen. Aus meiner Sicht kann ich sein Unternehmen, ESTIMADO Immobilienbewertungen, uneingeschränkt weiterempfehlen. Tim2024-10-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die hier angefertigte Bewertung für das Finanzamt ist wirklich tadellos und zuverlässig erstellt worden. Ich bin wirklich sehr zufrieden mit dem gesamten Ablauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur fertigen Bewertung. Danke und viele Grüße Marcel Rübesam2024-10-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe einen unabhängigen Sachverständigen für ein gerichtsverwertbares Gutachten benötigt. Die Kontaktaufnahme erfolgte über das Telefon und ich wurde von einem Sachverständigen zu meinem Sachverhalt umfassend beraten (mir war nun klar, dass ich einen DIN 17024 zertifizierten Gutachter benötige) und ich habe ein schriftliches Angebot zugeschickt bekommen. Nachdem ich das Angebot bestätigt hatte wurde ich vom Gutachter innerhalb von 4 Stunden kontaktiert und wir haben den Besichtigungstermin 3 Tage später vereinbart an einem Wochenende. Meine Fragen bei der Begehung waren umfangreich und wurden vom Gutachter direkt vor Ort sehr kompetent beantwortet. Der Preis war fair und die Qualität war auch dementsprechend hoch und insbesondere die gute Nachbetreuung haben dies völlig gerechtfertigt. Mein Anwalt hat mir auch nochmal die Qualität des Gutachtens bestätigt. Melina Schultz2024-09-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als jemand, der vor Kurzem die Dienstleistungen von ESTIMADO genutzt hat, würde ich gerne meine außerordentlich positive Erfahrung mitteilen. Herr Pauly erhielt in geschäftlichen Angelegenheiten die Aufgabe, unterschiedliche Immobiliengutachten zu erstellen, die sich hauptsächlich auf den Bereich der Wohnwirtschaft bezogen. Die Kommunikation mit Herrn Pauly verlief von Beginn an ausgezeichnet. Er zeigte große Reaktionsfähigkeit und war bereit, sämtliche Fragen zu beantworten und unsere individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wir fühlten uns während des gesamten Prozesses gut aufgehoben und hatten deutlich spürbare Fachkenntnisse und Erfahrungen. Die Gutachten werden sorgfältig recherchiert, sind gut organisiert und bieten solide Bewertungen. Dadurch haben wir ein großes Vertrauen in ihre Tätigkeit und unsere Entscheidungen. Außerdem war der gesamte Ablauf sehr professionell und effektiv. Herr Pauly hat alle vereinbarten Termine eingehalten. Patrick Lemm2024-08-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat mir Feedback zu einem bestehenden Gutachten gegeben und dieses auf mögliche Unstimmigkeiten überprüft. Es wurde sich direkt fachmännisch, professionell und schnell um mein Anliegen gekümmert und das Ergebnis wurde verständlich und ausführlich erklärt.
Ein Sachverständiger bewertet die Immobilie anhand verschiedener Kriterien:
Größe und Zustand des Hauses
Lage und Marktwert in der Region
Ausstattung und baulicher Zustand
Vorhandene Mängel oder Sanierungsbedarf
Auf Basis dieser Faktoren wird der Verkehrswert ermittelt, welcher als Grundlage für den Zugewinnausgleich dient. Die Scheidung Immobilienbewertung Stichtag spielt hierbei eine zentrale Rolle, da der genaue Bewertungszeitpunkt über die Höhe des Zugewinnausgleichs entscheidet.
Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen. Diese können jedoch individuell im Rahmen der Scheidungsvereinbarung geregelt werden.
Die Kosten sind abhängig vom Umfang des Gutachtens:
Kurzgutachten: ca. 1.600,- bis 1.800,- EUR zzgl. MwSt.
Verkehrswertgutachten: zwischen 0,5 % und 3,5 % des Immobilienwertes
Größere Objekte (z. B. Mehrfamilienhäuser): ab 2.000,- bis 2.500,- EUR zzgl. MwSt.
Eine zentrale Frage im Scheidungsverfahren ist der Umgang mit gemeinsam bewohnten Häusern oder Eigentumswohnungen. Die Regelung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zugewinnausgleich, finanzielle Belastungen sowie die Nutzung der Immobilie während und nach der Scheidung.
Die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsam bewohnte Haus wird gesetzlich als Ehewohnung bezeichnet. Unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer ist, dürfen beide Ehepartner die Wohnung grundsätzlich gleichermaßen nutzen. Das Gericht trifft jedoch nur dann eine Entscheidung darüber, wenn die Auflösung der Ehewohnung als Folgesache ins Scheidungsverfahren einbezogen wird. Eine einvernehmliche Lösung ist daher oft kostengünstiger.
Immobilienbesitz kann sich auf zwei Weisen auf die Scheidungskosten auswirken:
Der Verfahrenswert erhöht sich durch den Immobilienbesitz, da das Vermögen der Ehegatten berücksichtigt wird. Je nach Gericht werden 2-5 % des Immobilienwertes hinzugerechnet, was sich auf Anwalts- und Gerichtskosten auswirkt.
Die Auflösung der Ehewohnung als Folgesache erhöht den Arbeitsaufwand des Gerichts, was ebenfalls die Kosten steigen lässt.
Wenn die Ehe in einer Zugewinngemeinschaft bestand, wird der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen. Eine Immobilie, die während der Ehe erworben wurde, erhöht den Zugewinn und kann somit Einfluss auf die Ausgleichszahlungen haben.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn die Scheidung Immobilie Alleineigentum betrifft. Gehört die Immobilie nur einem Ehepartner und stellt sie den Hauptbestandteil seines Vermögens dar, ist die Zustimmung des anderen Partners zum Verkauf erforderlich (§ 1365 Abs. 1 BGB).
Finanzielle Belastungen wie Hypotheken oder Kredite bleiben auch nach einer Trennung bestehen. Beide Partner bleiben Gesamtschuldner, sofern sie den Kredit gemeinsam aufgenommen haben.
Während des Trennungsjahres behalten beide Partner grundsätzlich das Recht zur Nutzung der Ehewohnung. Das Gericht kann jedoch auf Antrag eine Zuweisung der Wohnung an einen Ehepartner vornehmen, wenn eine unbillige Härte vorliegt – etwa durch häusliche Gewalt oder das Wohl gemeinsamer Kinder.
Nach der Scheidung entfällt der besondere Schutz der Ehewohnung. Die Eigentumsverhältnisse werden bedeutsamer, und es bestehen verschiedene Optionen für den Umgang mit der Immobilie Scheidung:
Übernahme der Ehewohnung durch einen der Ehepartner mit Einigung über einen Kaufpreis.
Verkauf oder Vermietung der Immobilie zur Aufteilung des Erlöses.
Teilung der Immobilie durch eine notarielle Teilungserklärung.
Versteigerung, falls keine Einigung erzielt wird.
Eigene Nutzung der Immobilie, wobei das Familiengericht eine Zuweisung vornehmen kann.
Übertragung der Wohnung auf gemeinsame Kinder, sofern beide Ehepartner zustimmen.
Die Immobilienbewertung ist ein essenzieller Bestandteil einer fairen Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. Immobilienbesitz beeinflusst nicht nur den Zugewinnausgleich, sondern auch die Scheidungskosten und die Nutzungsmöglichkeiten nach der Trennung. Besonders wichtig ist der Scheidung Immobilienbewertung Stichtag, da er den maßgeblichen Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs bestimmt. Eine einvernehmliche Regelung ist oft der beste Weg, um hohe Kosten und lange Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Immobilie kann verkauft, einem Partner übertragen oder weiterhin gemeinsam genutzt werden. Die Entscheidung hängt von den Eigentumsverhältnissen und finanziellen Möglichkeiten ab.
Eine Immobilienbewertung erfolgt durch einen Sachverständigen, der den Verkehrswert anhand von Zustand, Lage, Marktwert und baulichen Besonderheiten bestimmt.
Ein Kurzgutachten kostet ca. 1.600 – 1.800 EUR zzgl. MwSt., während ein gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten 0,5 % – 3,5 % des Immobilienwerts betragen kann.
Falls die Immobilie während der Ehe erworben wurde, fließt ihr Wert in den Zugewinnausgleich ein. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen Ehepartner eine Ausgleichszahlung leisten.
Falls eine Scheidung Immobilie Alleineigentum betrifft, bleibt der Eigentümer grundsätzlich Alleinbesitzer. Allerdings kann der Wert der Immobilie den Zugewinnausgleich beeinflussen.
Der Scheidung Immobilienbewertung Stichtag ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags, da ab diesem Zeitpunkt der Zugewinnausgleich berechnet wird.
Ja, sofern eine Einigung über die Auszahlung des anderen Ehepartners erzielt wird oder eine gerichtliche Regelung erfolgt.
In diesem Fall kann eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden, wobei die Immobilie versteigert wird und der Erlös aufgeteilt wird.
Ja, sofern beide Partner den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben haben, bleiben sie gesamtschuldnerisch haftbar.
Wenn das Familiengericht eine Wohnungszuweisung vornimmt, kann einer der Ehepartner das alleinige Nutzungsrecht erhalten, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
Wir als ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH verfügen über ein Team von Experten, das eine objektive Bewertung des Marktwerts einer Immobilie durch umfangreiche Daten und Analysen sicherstellt.
Durch die Zusammenarbeit mit uns, können Kunden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen identifizieren und minimieren, da das Unternehmen über fundierte Marktkenntnisse verfügt.
Kunden profitieren von fundierten Informationen und Analysen, die von uns bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien zu treffen
Wir als das ESTIMADO-Team bieten maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, die Investoren dabei helfen, ihr Portfolio entsprechend ihren Anlagezielen und Risikotoleranzen zu optimieren.
Durch die Expertise von uns können Kunden potenzielle Wachstumschancen auf dem Immobilienmarkt erkennen und nutzen, um ihre Investitionen zu erweitern und Renditen zu steigern.
Kunden von uns können in Verhandlungen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien eine stärkere Position einnehmen, da sie auf fundierte Marktanalysen und Expertenwissen zurückgreifen können.
Mit Unterstützung durch unser ESTIMADO Team können Investoren zukünftige Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt vorhersehen und ihre Strategien entsprechend anpassen, um auf dem Markt erfolgreich zu sein.
Unsere Dienstleistungen helfen Investoren, rentablere Investitionsentscheidungen zu treffen und ihre Rendite zu maximieren, indem sie eine genaue Bewertung des Immobilienmarktes bieten.
Unsere Kunden können sich auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der getroffenen Annahmen und Bewertungen verlassen, da das Unternehmen über eine renommierte Expertise in der Immobilienbewertung verfügt.
Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, die individuellen Anforderungen und Ziele der Kunden zu erfüllen, um eine langfristige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.