Unsere Gutachter sind spezialisiert auf die fundierte steuerliche Wertermittlung von Immobilien und kombinieren tiefgehendes Fachwissen mit jahrelanger Erfahrung, um den realistischen Marktwert präzise zu ermitteln. Durch unsere qualifizierten Gutachten bieten wir eine belastbare Grundlage für Einsprüche gegen überhöhte Steuerbewertungen und helfen so aktiv dabei, die Steuerlast zu optimieren.
Der Steuerwert einer Immobilie ist entscheidend für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert anhand des Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahrens. Seit 2023 führen neue Regelungen oft zu höheren Bewertungen, was die Steuerlast erhöhen kann.
Steuerpflichtige können jedoch mit einem Sachverständigengutachten einen niedrigeren Marktwert nachweisen und dadurch ihre Steuerlast senken. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten wird von der Finanzverwaltung geprüft und kann als Nachweis dienen.
Auch die Grundsteuer wird ab 2025 auf Basis neuer Bewertungsmodelle berechnet, was Grundstückseigentümer direkt betrifft. Bundesländer können dabei eigene Berechnungsmethoden anwenden, die zu unterschiedlichen Steuerlasten führen.
Wer einen zu hohen Steuerwert durch das Finanzamt erhält, kann Einspruch einlegen und eine Neubewertung beantragen. Eine strategische Steuerplanung, inklusive Nutzung von Freibeträgen und frühzeitiger Übertragung, hilft dabei, steuerliche Belastungen zu optimieren.
Die steuerliche Wertermittlung sollte immer kritisch überprüft werden, um mögliche Einsparungen zu realisieren. Ein fundiertes Gutachten kann hier erhebliche Vorteile bieten und steuerliche Nachteile vermeiden.

Der Steuerwert einer Immobilie beschreibt den Wert, der für die Berechnung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer herangezogen wird. Diese steuerliche Wertermittlung erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG), das verschiedene Methoden zur Ermittlung des Immobilienwerts vorschreibt. Das Finanzamt ist für die Feststellung des Steuerwerts verantwortlich und nutzt dabei das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.
Der Steuerwert einer Immobilie ist ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen. Je nach persönlichem Freibetrag kann eine höhere Bewertung dazu führen, dass Steuerpflicht entsteht. Die geltenden Freibeträge lauten:
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
Kinder: 400.000 Euro
Enkelkinder: 200.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
Unverheiratete Partner und Freunde: 20.000 Euro
Da Immobilien oft einen hohen Wert haben, überschreiten sie schnell diese Freibeträge. Daher lohnt es sich, die steuerliche Wertermittlung genau zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten.
Die Höhe der anfallenden Steuer bei der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung wird durch ein vereinfachtes Bewertungsverfahren der Finanzverwaltung festgesetzt. Da das steuerliche Massenbewertungsverfahren oft pauschale Werte ansetzt und Objektbezüge vernachlässigt, kann es zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage kommen.
Ein Steuerpflichtiger kann jedoch durch ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass der tatsächliche Marktwert niedriger ist. Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren Wert ausweisen, was die Steuerlast erheblich reduzieren kann. Hierbei sind folgende Aspekte wichtig:
Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden.
Die Finanzverwaltung prüft das Gutachten auf Plausibilität.
Enthält das Gutachten Fehler oder ist es nicht nachvollziehbar, kann es abgelehnt werden.
Ein qualifiziertes Marktwert- oder Verkehrswertgutachten kann die Steuerlast minimieren.
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Die Änderungen im Bewertungsgesetz betreffen insbesondere die Berechnungsmethoden des Ertrags- und Sachwertverfahrens. Die wichtigsten Anpassungen:
Ertragswertverfahren: Die Bewirtschaftungskosten werden detaillierter erfasst, anstatt pauschale Werte anzusetzen. Dies kann zu einer höheren Bewertung führen.
Sachwertverfahren: Einführung eines Regionalfaktors und Anhebung der Nutzungsdauer von 70 auf 80 Jahre für bestimmte Gebäudetypen. Dadurch steigen die ermittelten Werte.
Vergleichswertverfahren: Anpassung der Berechnungsgrundlagen an die tatsächlichen Marktgegebenheiten.
Diese Änderungen können dazu führen, dass Immobilien höher bewertet werden, was wiederum höhere Steuerlasten nach sich zieht.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 auf neue Bewertungsgrundlagen umgestellt.
Grundstücke müssen neu bewertet werden, um die veralteten Einheitswerte zu ersetzen.
Das Standardmodell basiert auf Bodenrichtwerten, Gebäudealter und Mietpreisstufen.
Bundesländer können alternative Bewertungsmodelle einführen.
Die Steuerlast für Grundstückseigentümer kann sich durch die Neubewertung verändern.
Die steuerliche Immobilienbewertung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da die Bewertung die Höhe der Grundsteuer bestimmt.
Beim Vergleichswertverfahren werden Immobilienpreise ähnlicher Objekte in der Umgebung als Grundlage genutzt. Entscheidende Faktoren sind:
Lage
Grundstücksgröße
Ausstattung
Baujahr
Anwendungsbereich: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser.
Dieses Verfahren wird bei renditeorientierten Immobilien wie Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien genutzt. Es basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen und der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Änderungen seit 2023:
Detailliertere Erfassung von Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Mietausfallkosten.
Potenziell höhere Werte aufgrund der Berücksichtigung realistischer Betriebskosten.
Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudewert anhand der Baukosten und des Bodenwerts ermittelt. Besonders für eigengenutzte Immobilien wird dieses Verfahren angewandt.
Neuerungen ab 2023:
Einführung eines Regionalfaktors, der je nach Standort zu einer Erhöhung des Steuerwerts führt.
Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 70 auf 80 Jahre, wodurch Immobilien oft höher bewertet werden.
Ein zu hoher Steuerwert Immobilie kann durch Einspruch oder ein unabhängiges Gutachten angefochten werden.
Rechtliche Optionen:
Einspruch innerhalb eines Monats nach Bescheid einlegen.
Ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen als Gegenbeweis einreichen.
Vergleichbare Verkaufsfälle als Referenz nutzen.
Kosten eines Gutachtens:
Ab 2.000 Euro, je nach Umfang der Bewertung.
Lohnt sich besonders bei Immobilien mit hohem Steuerwert.
Der Steuerwert einer Immobilie ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung von Schenkungs-, Erbschafts- und Grundsteuer. Durch die gesetzlichen Änderungen seit 2023 können Immobilienwerte steigen, was zu höheren Steuerforderungen führt. Wer seinen Steuerwert kennt, kann gezielt Freibeträge nutzen, Einspruch einlegen oder durch ein professionelles Gutachten eine Reduzierung erreichen. Eine frühzeitige Planung kann helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren und das Immobilienvermögen strategisch zu übertragen.
Der Steuerwert einer Immobilie ist der Wert, den das Finanzamt zur Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer heranzieht. Er wird anhand gesetzlicher Bewertungsverfahren wie dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren ermittelt.
Die Berechnung erfolgt durch das Finanzamt auf Basis von Vergleichswerten, Ertragswerten oder Sachwerten. Seit 2023 wurden einige Berechnungsgrundlagen angepasst, was oft zu höheren Bewertungen führt.
Er bestimmt die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Ein zu hoher Steuerwert kann zu einer unnötig hohen Steuerlast führen.
Ja, der Steuerwert kann mit einem qualifizierten Gutachten eines von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert Gutachters oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angefochten werden. Ein solches Gutachten kann oft einen niedrigeren Marktwert nachweisen und die Steuerlast reduzieren.
Es gibt drei gängige Verfahren:
Vergleichswertverfahren: Basierend auf ähnlichen Immobilienverkäufen in der Umgebung.
Ertragswertverfahren: Wird bei vermieteten Immobilien angewendet und basiert auf den Erträgen.
Sachwertverfahren: Bewertet Baukosten und Bodenwert für eigengenutzte Immobilien.
Die Grundsteuer wird ab 2025 auf Basis neuer Bewertungsmodelle berechnet. Grundstückseigentümer müssen sich darauf einstellen, dass sich ihre Steuerlast je nach Bundesland und Bewertungsmodell ändert.
Die Höhe der anfallenden Steuer bei der Übertragung von Grundbesitz im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung wird durch ein vereinfachtes Bewertungsverfahren der Finanzverwaltung festgesetzt. Da das steuerliche Massenbewertungsverfahren oft pauschale Werte ansetzt und Objektbezüge vernachlässigt, kann es zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage kommen.
Ein Steuerpflichtiger kann jedoch durch ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass der tatsächliche Marktwert niedriger ist. Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren Wert ausweisen, was die Steuerlast erheblich reduzieren kann. Hierbei sind folgende Aspekte wichtig:
Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden.
Die Finanzverwaltung prüft das Gutachten auf Plausibilität.
Enthält das Gutachten Fehler oder ist es nicht nachvollziehbar, kann es abgelehnt werden.
Ein qualifiziertes Marktwert- oder Verkehrswertgutachten kann die Steuerlast minimieren.

Wir als ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH verfügen über ein Team von Experten, das eine objektive Bewertung des Marktwerts einer Immobilie durch umfangreiche Daten und Analysen sicherstellt.

Durch die Zusammenarbeit mit uns, können Kunden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen identifizieren und minimieren, da das Unternehmen über fundierte Marktkenntnisse verfügt.

Kunden profitieren von fundierten Informationen und Analysen, die von uns bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien zu treffen

Wir als das ESTIMADO-Team bieten maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, die Investoren dabei helfen, ihr Portfolio entsprechend ihren Anlagezielen und Risikotoleranzen zu optimieren.

Durch die Expertise von uns können Kunden potenzielle Wachstumschancen auf dem Immobilienmarkt erkennen und nutzen, um ihre Investitionen zu erweitern und Renditen zu steigern.

Kunden von uns können in Verhandlungen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien eine stärkere Position einnehmen, da sie auf fundierte Marktanalysen und Expertenwissen zurückgreifen können.

Mit Unterstützung durch unser ESTIMADO Team können Investoren zukünftige Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt vorhersehen und ihre Strategien entsprechend anpassen, um auf dem Markt erfolgreich zu sein.

Unsere Dienstleistungen helfen Investoren, rentablere Investitionsentscheidungen zu treffen und ihre Rendite zu maximieren, indem sie eine genaue Bewertung des Immobilienmarktes bieten.

Unsere Kunden können sich auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der getroffenen Annahmen und Bewertungen verlassen, da das Unternehmen über eine renommierte Expertise in der Immobilienbewertung verfügt.

Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, die individuellen Anforderungen und Ziele der Kunden zu erfüllen, um eine langfristige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.