Das Vergleichswertverfahren bestimmt den Marktwert einer Immobilie anhand der Verkaufspreise ähnlicher Objekte in der gleichen Region. Es ist eine marktorientierte Methode, die Käufern und Verkäufern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bietet. In Deutschland ist es durch das Bewertungsgesetz (§ 182) und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) rechtlich geregelt.
Es gibt zwei Ansätze: Das direkte Verfahren nutzt den Preis eines fast identischen Objekts, während das indirekte Verfahren Durchschnittspreise aus früheren Verkäufen berechnet und Anpassungen vornimmt. Wichtige Einflussfaktoren sind Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und rechtliche Beschränkungen.
Die Berechnung erfolgt durch Datensammlung, Auswahl vergleichbarer Objekte, Preisanpassung und Marktwertbestimmung. Gutachterausschüsse liefern hierfür objektive Verkaufsdaten, besonders für das indirekte Verfahren.
Das Verfahren ist transparent und marktnah, aber abhängig von ausreichenden Vergleichsdaten. Es eignet sich besonders für Standard-Wohnimmobilien, während für Mietobjekte das Ertragswertverfahren und für individuelle Immobilien das Sachwertverfahren besser sein können.
Das Vergleichswertverfahren bleibt eine der zuverlässigsten Methoden zur Immobilienbewertung, erfordert jedoch sorgfältige Datenauswahl und fachkundige Bewertung.