Nutzungsdauer Gutachten für Immobilien

Ein Gutachten zur Nutzungsdauer von Immobilien ist ein unverzichtbares Instrument für Investoren und private Eigentümer, um dem Finanzamt eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen, was zu einer Erhöhung des Abschreibungssatzes führen kann.

Unser Gutachter, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institution zertifiziert ist, erstellt diesen Bericht auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten und einer detaillierten Begehung vor Ort.

Unser qualifizierter Experte arbeitet gemäß den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums und ist befähigt, Gutachten über die Nutzungsdauer für Wohngebäude sowie für kommerziell und gemischt genutzte Immobilien, einschließlich Betreiberimmobilien, Hotels, Lager- und Produktionshallen, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Einzelhandelsobjekte, zu verfassen.

Nutzungsdauergutachten für Immobilien / Nutzungsdauer gutachten für Immobilien

Knut Pauly

WAVO World Recognised Valuer
(WAVO WRV)

Immobiliengutachter
von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert

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Innovation und Expertise in der Immobilienbewertung

Verfahren im Bereich Nutzungsdauer Gutachten für Immobilien

Um die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie zu bestimmen, bedienen wir uns der in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verankerten Methode, die weithin als Standard in der Immobilienbewertung gilt.

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ergibt sich aus der Differenz zwischen der normgerechten Gesamtnutzungsdauer des Objekts und seiner bisherigen Nutzungszeit.

Renovierungen, Modernisierungen oder umfassende Sanierungen können die verbleibende Nutzungsdauer verlängern und müssen bei der Feststellung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt werden.

Beleihungswertgutachten
Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten Restnutzungsdauergutachten
 

Ein Dokument des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023) stellt klar, dass die Methoden oder Ansätze der ImmoWertV und deren Anhänge nicht ausschließlich zu verwenden, um eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zu belegen. 

Unser Immobiliensachverständige, der von einer nach DIN EN ISOIEC 17024 zertifizierten Organisation anerkannt ist, berücksichtigt daher auch wichtige Aspekte wie technischen Verschleiß, wirtschaftliche Verluste und rechtliche Beschränkungen der Nutzung der zu bewertenden Immobilie. 

Laut dem Urteil IX R 1423 des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 2024 gilt die fachkundige Festlegung der tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 6 Abs. 6 ImmoWertV 2010 (jetzt § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021) als geschätzte Methode, die ohne gesetzliche Grundlage für steuerliche Bewertungen nicht ausgeschlossen werden darf (siehe Urteil IX R 1423 des Bundesfinanzhofs, Absatz 24).

Nutzungsdauer Gutachten jährliche Afa erhöhen

 Auch wenn die gesetzlich vorgegebenen allgemeingültigen Nutzungsdauern und Abschreibungsraten existieren, gibt es großes Potenzial zur wirtschaftlichen Optimierung mit einem Nutzungsdauer Gutachten. 
 
Zu Ihrem steuerlichen Vorteil können Sie eine verkürzte Abschreibungsdauer beantragen, falls die verbleibende Nutzungszeit Ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilien sowie Mischobjekte tatsächlich kürzer ist als gesetzlich vorgesehen. 
 
Dies betrifft ebenso Betreiberimmobilien wie Hotels, Lager- und Produktionshallen, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Einzelhandelsgebäude.
 
Es liegt in Ihrer Verantwortung als Besitzer, diese kürzere effektive Nutzungsdauer nachzuweisen. Hierbei sind unsere Gutachten zur Nutzungsdauer von unschätzbarem Wert, da sie von einem Immobilienexperten erstellt werden, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist.
 
Profitieren Sie von dieser einmaligen Gelegenheit für steuerliche Vorteile!

Kostenlose Ersteinschätzung

  • erste Einschätzung der tatsächlichen Nutzungsdauer im Rahmen unserer telefonischen Beratung

  • markt- und steuergerechte Einschätzung statt “worst case” des Finanzamtes

Immobiliengutachter von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert

zertifizierter Gutachter

  • unser Immobiliengutachter ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert
Wettbewerbsanalyse

Höhere jährliche Abschreibung
- Steuervorteil

  • durch ein marktgerechtes Nutzungsdauergutachten für Immobilien 

Merkmale unseres Nutzungsdauer Gutachtens
 
Unser erstklassiges Gutachten zur Nutzungsdauer Ihrer Immobilien ist die perfekte Lösung für all diejenigen, die auf der Suche nach einem fundierten Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer  sind.
 
Mit einer Vielzahl erstklassiger Eigenschaften hebt sich unser Angebot zu Nutzungsdauer Gutachten von anderen ab und wird zur unverzichtbaren Wahl. 
 
Unser Gutachten entspricht vollumfänglich den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums, die im Rundschreiben vom 22.02.2023 definiert sind, und bietet dadurch höchste Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit für alle involvierten Parteien. 
 
Die Bewertung wird von unserem erfahrenen Immobiliensachverständigen durchgeführt, der von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Institution zertifiziert wurde. Diese Zertifizierung ist ein Beweis der hohen Fachkenntnisse unseres Experten, der Ihnen die Sicherheit gibt, dass jede Analyse auf einem soliden Fundament basiert. 
 
Ein weiteres herausragendes Merkmal unseres Services sind die kurzen Bearbeitungs- und Lieferzeiten, die es Ihnen ermöglichen, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren und rasch Entscheidungen zu treffen. 
 
Unser Dienstleistungsangebot umfasst nicht nur Wohnimmobilien, sondern richtet sich auch an gewerblich und gemischt genutzte Objekte, darunter Spezialimmobilien wie Hotels, Lager- und Produktionshallen, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Einzelhandelsflächen. 
 
Im Rahmen unserer umfassenden Vorgehensweise erfolgt immer eine detaillierte Besichtigung der Objekte, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Merkmale und Besonderheiten in die Bewertung einfließen. Vertrauen Sie auf unser Know-how im Bereich der Nutzungsdaueranalysen und entscheiden Sie sich für ein Gutachten, das Ihre Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern übertreffen wird.
 
Einzureichende Unterlagen für ein Nutzungsdauer Gutachten
Um ein umfassendes und aussagekräftiges Nutzungsdauer Gutachten für Immobilien zu erstellen, ist es unerlässlich, dass alle relevanten Informationen sorgfältig und vollständig zur Verfügung gestellt werden, damit unser von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Immobiliengutachter höchste Qualität und Zuverlässigkeit gewährleisten kann.
 
Beginnen wir mit der Objektadresse: Diese dient als Ausgangspunkt jeder Begutachtung und ermöglicht eine präzise Zuordnung der Wohnimmobilien sowie gewerblich und gemischt genutzten Objekte, einschließlich Betreiberimmobilien, Hotelimmobilien, Lagerhallen, Produktionshallen, Wohn- und Geschäftshäusern und ermöglicht einen Vergleich mit ähnlichen Objekten in der Umgebung.
 
Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle, da er nicht nur den energetischen Zustand des Gebäudes widerspiegelt, sondern auch Hinweise die Nachhaltigkeit der Bauweise gibt.
 
Grundrisse und Flächenberechnungen sind unerlässlich, um eine genaue Vorstellung von der Raumaufteilung und der Nutzfläche zu erhalten, was wiederum Einfluss auf die Bewertung der Immobilie haben kann.
 
Schließlich sind Modernisierungsaufstellungen der letzten 20 Jahre von großem Wert, da sie Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um den Wert und die Effizienz der Immobilie zu erhalten oder zu steigern.
 
Diese Unterlagen tragen dazu bei die Nutzungsdauer  Ihrer Immobilie präzise einschätzen zu können. Es ist daher von größter Wichtigkeit, all diese Informationen gewissenhaft zusammenzustellen, um ein solides Fundament für ein verlässliches und überzeugendes Gutachten zu schaffen.

Kontakt

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ESTIMADO Gesellschaft für
Immobilienbewertungen mbH
Rheingoldstraße 5
65203 Wiesbaden
Deutschland

Warum Nutzungsdauer einer Immobilie prüfen?

In der Regel können jedes Jahr 2,0 Prozent des Gebäudewertanteils von vermieteten oder geschäftlich genutzten Gebäuden gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Diese Absetzung für Abnutzung, auch bekannt als AfA, wird unter der Prämisse angewendet, dass die übliche Lebensdauer von Bauwerken etwa 50 Jahre beträgt, wobei das Baujahr und die Einordnung als Betriebsvermögen entscheidende Rollen spielen. 

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Nutzungsdauer, darunter technische Abnutzung, wirtschaftliche Wertminderung und rechtliche Rahmenbedingungen, die die Verwendung einschränken können. Ein detailliertes Gutachten zur Lebensdauer von Immobilien kann wertvolle Erkenntnisse liefern, insbesondere wenn es von einem von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierten Immobiliengutachter erstellt wird. 

Dies ist besonders wichtig für Wohngebäude sowie für gewerblich oder gemischt genutzte Immobilien, einschließlich Betreiberimmobilien, Hotels, Lagerhallen, Produktionsgebäude und Wohn- und Geschäftshäuser. Sollte ein Gebäude vor dem im EStG festgelegten AfA-Zeitraum aus objektiven Gründen technisch oder wirtschaftlich abgenutzt sein, kann eine höhere jährliche Abschreibung in Erwägung gezogen werden.

 
Wann lohnt sich ein Nutzungsdauer Gutachten für Immobilien
Die Entscheidung, ein Nutzungsdauer Gutachten erstellen zu lassen, richtet sich primär nach dem Baujahr und dem Zustand der jeweiligen Immobilie.
 
Ein solches Nutzungsdauer Gutachten für Immobilien ist besonders wichtig für Wohnimmobilien sowie gewerblich und gemischt genutzte Objekte, einschließlich Betreiberimmobilien wie Hotelimmobilien, Lagerhallen und Produktionshallen.
 
Insbesondere Bauten, die über drei Jahrzehnte alt und nicht grundlegend renoviert sind, bieten die größten Aussichten auf eine reduzierte Nutzungsdauer.
 
Bei gewerblichen Immobilien, wie Lagerhallen und Produktionshallen oder Einzelhandelsimmobilien, kann sich eine Begutachtung bereits für Objekte lohnen, die zwischen zehn und zwanzig Jahre alt sind.
 
Es empfiehlt sich, solch ein Gutachten von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierter Immobiliengutachter erstellen zu lassen, um eine professionelle und zuverlässige Einschätzung zu gewährleisten.
 
Wie beeinflusst eine höhere jährliche Abschreibung meine Cash-Flow?

Die Gebäudeabschreibung verkörpert den jährlich absetzbaren Betrag, der in der Steuererklärung als Ausgaben angegeben werden kann. Üblicherweise basiert sie auf einem festgelegten Prozentsatz des Immobilienwertes.

Durch diesen steuerlichen Ansatz wird es ermöglicht, die Steuerbelastung zu mindern, ohne dass tatsächliche Ausgaben anfallen, was folglich den Netto-Cashflow unter gleichbleibenden Bedingungen verbessert.

Diese Wertminderung erlaubt Investoren, den theoretischen Wertverlust durch die Abnutzung eines Gebäudes über dessen Lebensdauer steuerlich geltend zu machen. Ein Nutzungsdauergutachten für Immobilien, sei es für Wohnimmobilien sowie gewerblich und gemischt genutzte Objekte, ist wichtig, um den Wertverlust genau zu bestimmen.

Ist eine Immobilienbesichtigung notwendig?

Obwohl es keine spezifischen gesetzlichen oder gerichtlichen Verpflichtungen für die Durchführung von Außen- und Innenbesichtigungen für Nutzungsdauer Gutachten gibt, ist diese dennoch von größter Bedeutung.

Eine Besichtigung vor Ort ist essenziell für die Erstellung von Immobiliengutachten, da sie viele Details ans Licht bringt, die in schriftlichen Unterlagen nicht erkennbar sind.

Zunächst bietet sie einen umfassenden Überblick über die Lage des Objekts, einschließlich der näheren Umgebung, der Infrastruktur und der Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen wie Bildungseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlicher Verkehrsmittel.

Diese Faktoren sind maßgeblich für die Nutzungsdauer einer Immobilie, da sie die Attraktivität für potenzielle Käufer oder Mieter erheblich steigern.

Zudem können bei einer Besichtigung eventuelle Schwächen oder Besonderheiten der Immobilie erkannt werden, die oft in Dokumenten übersehen werden, wie der Zustand des Dachs und der Fassade, Hinweise auf Feuchtigkeit oder Schimmel sowie die Qualität von Innenausstattung und Materialien.

Ein erfahrener Sachverständiger kann während der Besichtigung auch Umwelteinflüsse wie Geräuschpegel oder Luftqualität sowie den Sonneneinfall bewerten. All diese Aspekte sind entscheidend für eine realistische und marktkonforme Bewertung der Lebensdauer.

Daher ist es aus Sicht unserer erfahrenen Immobiliengutachter unerlässlich, eine Besichtigung durchzuführen, um ein fundiertes und präzises Gutachten zu erstellen.

Wir haben festgestellt, dass die Erwähnung eines Besichtigungstermins im Gutachten dazu beitragen kann, Nachfragen seitens der Finanzbehörden zu verringern und die Annahme des Gutachtens zu erleichtern.

Was kostet ein Nutzungsdauer Gutachten?

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Größe der Wohn- und Nutzfläche. Eine detaillierte Aufstellung unserer derzeitigen Gebühren ist in unserer Honorar- und Leistungsübersicht zu finden.

Nutzungsdauer Gutachten für Bestandshalter

Auch für langfristige Bestandshalter hat eine verkürzte Abschreibungsdauer Vorteile, insbesondere wenn ein Nutzungsdauer Gutachten für Immobilien erstellt wurde.

Es ist zwar richtig, dass in diesem Fall die Wohnimmobilie oder auch gewerblich und gemischt genutzte Objekte, wie Hotelimmobilien, Lagerhallen oder Produktionshallen, früher (z. B. nach 30 Jahren Nutzungsdauer) schon vollständig abgeschrieben sind.

Allerdings haben Sie in diesen 30 Jahren ein entsprechend höheres Netto-Einkommen gehabt, aus dem zum Beispiel Rücklagen für weitere Investitionen oder Immobilienkäufe entstehen können, etwa in Einzelhandelsimmobilien oder Wohn- und Geschäftshäusern.

Der umgekehrte Fall ist viel ärgerlicher: Sollten Sie wider Erwarten die Eigentumswohnung, das Mehrfamilienhaus oder die Gewerbehalle doch schon nach zehn Jahren verkaufen, wurde ein Großteil des Abschreibungspotenzials „verschenkt“.

 
Wann ist eine Nutzungsdauer Gutachten nicht relevant?
Grundsätzlich ist die Anfertigung eines Gutachtens zur Nutzungsdauer nur dann sinnvoll, wenn Sie die Abschreibung für Abnutzung (AfA) des Gebäudes auch steuerlich geltend machen können. Dies trifft beispielsweise nicht zu bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder bei einer Immobilie, die durch Schenkung oder Erbschaft übergegangen ist und bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert im Besitz der Familie verweilt.
 
Technische Nutzungsdauer

Die technische Lebensdauer bezeichnet die theoretisch mögliche Gebrauchsdauer eines Investitionsobjekts aus ingenieurtechnischer Perspektive. Zum Beispiel stellt sich die Frage, wann ein Bauwerk oder ein Auto technisch nicht mehr funktionsfähig ist. Diese Lebensdauer bildet die Obergrenze bei der Ermittlung der Dauer für steuerliche Abschreibungen (AfA). 

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Lebensdauer von Bauwerken erheblich. Dazu gehören die Qualität der verwendeten Materialien und die Art der Bauausführung, etwa durch Präzision beim Bau und Montage. Außerdem spielen natürliche Elemente eine Rolle, wie etwa der Einfluss von Wind, Regen, Luftfeuchtigkeit und Sonneneinstrahlung. 

Auch menschliche Faktoren, wie die Abnutzung durch regelmäßigen Gebrauch, sind entscheidend. Beziehungen zwischen Baukomponenten sind ebenfalls wichtig, beispielsweise durch schützende Farbanstriche auf Holz können positive Effekte erzielt werden, während Kontaktkorrosion zwischen verschiedenen Metallen negative Folgen haben kann. 

Die regelmäßige Pflege und Wartung, wie Reinigung, Konservierung, Schmierung oder Reparaturen, sind unerlässlich. 

Wirtschaftliche Nutzungsdauer
Die wirtschaftliche Abwertung eines Gebäudes wird durch die Einschätzung der Dauer seiner rentablen Nutzung bestimmt. Solange ein Gebäude seinem Besitzer einen finanziellen Ertrag bringt, sei es durch eigene gewerbliche Nutzung oder durch Vermietung, bleibt es wirtschaftlich sinnvoll.
 
Wenn jedoch die Kosten für Instandhaltung und Betrieb die erzielten Einnahmen übersteigen, endet die rentabel nutzbare Periode für einen klug kalkulierenden Eigentümer. Die Unterhaltung eines Gebäudes lohnt sich nur, wenn die Erlöse die Ausgaben übertreffen.
 
Dieses Prinzip gilt auch beim Verkauf: Ein Objekt, dessen Nutzungsvorteile geringer sind als die Erhaltungskosten, findet keinen Käufer, der bereit ist, dafür zu zahlen. Ein solcher Kaufpreis tendiert gegen Null oder wird negativ, wenn Abrisskosten anfallen, um das Grundstück anderweitig nutzbar zu machen.
 
Selbst wenn ein potenzieller Käufer einen individuellen Nutzen sieht, wird er dafür nicht bereit sein, einen höheren Preis zu zahlen.
Rechtliche Nutzungsbeschränkungen
Die rechtlichen Gegebenheiten (z. B. zeitlich befristete Mietverträge oder bestehende Abbruchverfügungen) können als Teilbereich der wirtschaftlichen Nutzbarkeit zugerechnet werden.
 
Sind Gebäude beispielsweise in ihrer Substanz und ihrem Aufbau auf einem speziellen Nutzungszweck ausgerichtet, kann die wirtschaftliche Nutzungsdauer durch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung (z. B. Mietvertrag) begrenzt sein (vgl. Abschnitt 2.2, Urteil des FG Köln vom 23.01.2001 – 8 K 6294/95).
Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG kann ein Steuerpflichtiger eine höhere Abschreibung geltend machen, sofern er nachweisen kann, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesetzliche Nutzungsdauer.

Diese Regelung ist besonders relevant für Nutzungsdauergutachten für Immobilien, die sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich und gemischt genutzte Objekte umfassen, darunter Betreiberimmobilien, Hotelimmobilien und Lagerhallen.

Lange Zeit wurde angenommen, dass für diesen Nachweis ein aufwändiges und kostspieliges Bausubstanzgutachten erforderlich sei. Bereits 1971 entschied der Bundesfinanzhof (Urteil v. 28.09.1971 – VIII R 7368), dass eine absolute Sicherheit bei der Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nicht gewährleistet werden kann. Es wurde festgestellt, dass nur die größtmögliche Wahrscheinlichkeit und nicht die absolute Gewissheit gefordert werden kann.

Das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, hat in seinem Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 2519) entschieden, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer einer vermieteten Immobilie, wie beispielsweise Wohn- und Geschäftshäusern, auch mit einfacheren und kostengünstigeren Methoden nachgewiesen werden kann. Dabei kann sich der Steuerpflichtige jeder geeigneten Darlegungsmethode bedienen, um den notwendigen Nachweis zu erbringen.

Ein Bausubstanzgutachten ist in diesem Urteil ausdrücklich als nicht erforderlich bezeichnet worden. Seit diesem Urteil ist klar, dass ein Gutachten mit standardisierten Merkmalen als Nachweis für eine kürzere Restnutzungsdauer ausreicht.

In einem späteren Urteil vom 23.03.2022 (Az. 6 K 29320) hat das Finanzgericht Köln weiter ausgeführt, dass der Nachweis über die maßgeblichen Faktoren wie technischen Verschleiß, wirtschaftliche Verwertung oder rechtliche Nutzungsbeschränkungen Aufschluss geben muss. Eine ähnliche Entscheidung traf das Finanzgericht Münster am 27.01.2022 (Az. 1 K 174118 E).

Im BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurden die Urteile der verschiedenen Gerichte zur Anwendung für die Finanzverwaltung zusammengefasst. Wichtige Punkte sind dabei, wer die Gutachten erstellen darf und welche Art von Gutachten erforderlich ist. Künftig werden Restnutzungsdauergutachten nur noch anerkannt, wenn sie von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachter für die Wertermittlung von Grundstücken erstellt werden. Dies betrifft insbesondere Einzelhandelsimmobilien und Produktionshallen.

Zudem darf die ermittelte Restnutzungsdauer nicht lediglich aus einem Verkehrswertgutachten übernommen werden. Der Hauptzweck des Gutachtens muss klar auf den Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer des Objektes ausgerichtet sein.

Zuletzt hat der Bundesfinanzhof im Urteil IX R 14/23 vom 23.01.2024 folgende höchstrichterliche Entscheidungen getroffen:

  1. Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (teilweise entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2023- IV C 3- S 2196/22/10006: 005).
  2. Der schlichte Verweis des Steuerpflichtigen auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung genügt nicht, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG darzulegen und nachzuweisen.
  3. Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 6 Abs. 6 ImmoWertV 2010 (inzwischen § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021) ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode (Brandis/Heuermann/Brandis, § 7 EStG Rz 522; Graw, juris PraxisReport Steuerrecht 5/2022, Anm. 3), die ohne eine gesetzliche Anordnung für steuerrechtliche Schätzungen nicht ausgeschlossen werden kann (Absatz 24 des Urteils IX R 14/23 des Bundesfinanzhofes).
  4. Begründet der Steuerpflichtige die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer mit einer wirtschaftlichen Abnutzung oder einer auf rechtlichen Gegebenheiten beruhenden früheren Entwertung, bedarf es keiner sachverständigen Feststellungen zum technischen Verschleiß des Gebäudes, da die kürzere wirtschaftliche oder rechtliche Nutzungsdauer entweder nur bedingt oder zumeist gar nicht vom technischen Gebäudezustand abhängig ist (Absatz 26 des Urteils IX R 14/23 des Bundesfinanzhofes).
Unsere Leistungen

Nutzungsdauer Gutachten

  • gesetzeskonform

  • zertifiziert

  • anerkannt

  • Nutzungsdauer Gebäude

Reduzieren Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen und maximieren Sie Ihren jährlichen Geldfluss! Indem Sie eine kürzere Lebensdauer Ihrer Investitionen belegen, können Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag signifikant erhöhen. Profitieren Sie von unserer unverbindlichen Ersteinschätzung, um Ihr Potenzial für zusätzlichen Cashflow zu entdecken.

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Wertindikation

Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung zur Nutzungsdauer Ihrer Immobilie. 

Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt.

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Bestandsaufnahme

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Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.

Gutachterliche Stellungnahme
  • analysiert individuelle Fragestellungen zur Aufteilung Kaufpreis

Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung.

Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.

Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.

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