Alterswert­minderung von Immobilien

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)

Alterswertminderung - Immobilie

Kurzfassung

Die Alterswertminderung von Immobilien beschreibt den altersbedingten Wertverlust eines Gebäudes, der durch natürliche Abnutzung und Alterungsprozesse entsteht. In der Immobilienbewertung ist dies vor allem für folgende zwei Verfahren relevant:

  • Sachwertverfahren:
    Hier wird der Wertverlust anhand der baulichen Substanz und der Restnutzungsdauer ermittelt. Das lineare Abschreibungsmodell, bei dem der prozentuale Wertverlust durch das Verhältnis von (Gesamtnutzungsdauer – Restnutzungsdauer) zur Gesamtnutzungsdauer berechnet wird, ist weit verbreitet. Alternative Modelle wie die Abschreibung nach Ross und Vogels berücksichtigen unterschiedliche Dynamiken im Wertverlust und liefern entsprechend angepasste Ergebnisse.

  • Ertragswertverfahren:
    Bei diesem Ansatz fließt die Alterswertminderung indirekt in die Bewertung ein, da sie die zukünftigen Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen) und damit die Rendite einer Immobilie beeinflusst.

Zusätzlich können Modernisierungsmaßnahmen, wie energetische Sanierungen oder der Einsatz moderner Technologien, die wirtschaftliche Nutzungsdauer verlängern und den Abschreibungsfaktor senken. Die Berechnungen basieren auf gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 38 der ImmoWertV, der das Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer festlegt.

Knut Pauly Immobiliengutachter

Grundlagen der Alterswertminderung von Immobilien

Die Alterswertminderung von Immobilien beschreibt den jährlichen, altersbedingten Wertverlust eines Gebäudes. Dieser entsteht durch natürliche Abnutzung, Verschleiß und die fortschreitende Alterung der Bausubstanz. Die Bewertung des Wertverlusts ist entscheidend für die Wertermittlung, da sie nicht nur den aktuellen Marktwert, sondern auch die zukünftige Wirtschaftlichkeit einer Immobilie beeinflusst.

Je nach Bewertungsmethode wird der Wertverlust unterschiedlich ermittelt:

  • Im Alterswertminderung Sachwertverfahren steht der bauliche Zustand und die Restnutzungsdauer im Vordergrund.
  • Im Alterswertminderungs Ertragswertverfahren fließen zukünftige Einnahmen, wie etwa Mieteinnahmen, und damit indirekt auch der Wertverlust ein.

Alterswertminderung im Sachwertverfahren

Lineare Alterswertminderung beim Haus

Die lineare Alterswertminderung beschreibt einen gleichmäßig verlaufenden Wertverlust eines Objektes über die Jahre. Ausgangspunkt sind dabei die Gebäudeherstellungskosten, die zu Beginn zu 100 % vorhanden sind. Für Bestandsimmobilien, also nicht für Neubauten, wird das Verhältnis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer herangezogen. Die Berechnung erfolgt in einem Vomhundertsatz der ursprünglichen Herstellungskosten.

Die Formel lautet:

Beispiel:

  • Gebäudeherstellungskosten: 200.000 Euro
  • Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre
  • Alter der Immobilie: 20 Jahre
  • Restnutzungsdauer: 80 – 20 = 60 Jahre

Berechnung:

Das bedeutet:

  • Alterswertminderung in Euro: 200.000 Euro × 0,25 = 50.000 Euro
  • Restwert des Gebäudes: 200.000 – 50.000 = 150.000 Euro

Bei der linearen Abschreibung reduziert sich der Wert der baulichen Anlage nach 20 Jahren um 25 % der Herstellungskosten.

Alternative Abschreibungsverfahren im Sachwertverfahren

Alterswertminderung nach Ross

Die Abschreibung nach Ross berücksichtigt, dass in den ersten Jahren meist ein geringerer Wertverlust stattfindet als in späteren Jahren. Obwohl dieses dynamische Modell eine bessere Abbildung der realen Marktbedingungen ermöglichen könnte, wurde es durch Vorgaben der ImmoWertV weniger verbreitet.

Die Berechnungsformel lautet:

 

Beispiel (bei denselben Werten wie oben):

  • Alter: 20 Jahre
  • Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre

Berechnung:

Daraus ergeben sich:

  • Alterswertminderung in Euro: 200.000 Euro × 0,15625 = 31.250 Euro
  • Restwert des Gebäudes: 200.000 – 31.250 = 168.750 Euro

Alterswertminderung nach Vogels

Das Verfahren nach Vogels basiert auf empirisch ermittelten Kaufpreisen. Hier verbleibt nach Ablauf der Gesamtnutzungsdauer ein Restwert von ca. 20 %, da in der Praxis stets Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dies reflektiert, dass kein Gebäude ohne Pflege vollständig verfallen würde.

Die Formel lautet:

Alterswertminderung nach Vogels

Beispiel:
Für eine 20 Jahre alte Immobilie mit einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren ergibt sich:

  • Alterswertminderung ca. 27,5 %, was einem Wertverlust von 55.000 Euro entspricht.
  • Restwert: 200.000 – 55.000 = 145.000 Euro

Vorschriften zur Berechnung

Die Berechnung der Alterswertminderung basiert auf gesetzlichen Grundlagen, insbesondere aus § 38 der ImmoWertV. Der Alterswertminderungsfaktor wird hier als Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der Immobilie definiert.

Alterswertminderungs Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren fließt der altersbedingte Wertverlust durch die Alterswertminderung indirekt in die Bewertung ein. Hier steht nicht der materielle Zustand des Gebäudes, sondern der zukünftige wirtschaftliche Nutzen (z. B. Mieteinnahmen) im Mittelpunkt. Eine geringere Restnutzungsdauer führt zu höheren Abschreibungsraten und wirkt sich somit auf den Ertragswert aus. Diese Methode wird vor allem bei renditeorientierten Investitionsentscheidungen eingesetzt, da sie den dynamischen Aspekt der Ertragsentwicklung einer Immobilie berücksichtigt.

Einfluss von Modernisierungen auf die Alterswertminderung

Unabhängig vom gewählten Bewertungsverfahren kann durch gezielte Modernisierungen der altersbedingte Wertverlust einer Immobilie reduziert werden. Energetische Sanierungen, die Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Einsatz moderner Baumaterialien verlängern die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Dies führt zu einer niedrigeren Alterswertminderung und wirkt sich positiv sowohl im Alterswertminderung Sachwertverfahren als auch im Alterswertminderung Ertragswertverfahren aus.

Fazit

Die Alterswertminderung von Immobilien ist ein wesentlicher Faktor, der bei der Immobilienbewertung berücksichtigt werden muss.

  • Im Sachwertverfahren wird der Wertverlust anhand der baulichen Substanz und der verbleibenden Restnutzungsdauer ermittelt. Hier bieten Modelle wie die lineare Abschreibung, die Abschreibung nach Ross oder nach Vogels unterschiedliche Perspektiven – wobei die lineare Methode aufgrund ihrer Einfachheit weit verbreitet ist.
  • Im Ertragswertverfahren wirkt sich der altersbedingte Wertverlust auf zukünftige Einnahmen und damit auf die Gesamtrendite einer Immobilie aus.

Ein fundiertes Verständnis dieser Methoden und die Berücksichtigung von Modernisierungen ermöglichen eine realistische und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie. Ob Sie sich für das lineare Modell oder alternative Ansätze wie Ross und Vogels entscheiden – die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der § 38 der ImmoWertV, sichern eine nachvollziehbare und standardisierte Berechnung der Alterswertminderung.

Verantwortung und Zuständigkeiten

Die Verantwortung für die Beantragung und Erstellung des Energieausweises liegt grundsätzlich beim Eigentümer – ob als Vermieter oder Verkäufer.

  • Pflicht:
    • Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung oder beim Vertragsabschluss vorgelegt werden.
    • Bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen ist häufig der Bauherr gefordert, den Ausweis zu erstellen.
  • Bedeutung für Käufer und Mieter:
    • Bereits in der Besichtigungsphase sollten Sie den Energieausweis einsehen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Die Erstellung eines Energieausweises erfordert spezielles Fachwissen und darf ausschließlich von qualifizierten Experten durchgeführt werden. Dazu zählen:

  • Zertifizierte Energieberater
  • Architekten und Bauingenieure
  • Bestimmte Handwerksmeister

Die Wahl eines kompetenten Ausstellers beeinflusst nicht nur die Kosten, sondern auch die Genauigkeit und Aussagekraft des Berichts.

Berechnung der Energieeffizienz

Die Ermittlung der Energieeffizienz erfolgt durch die Analyse verschiedener Faktoren:

  • Heizenergiebedarf
  • Primärenergiebedarf
  • Bauweise und Dämmung
  • Eingesetzte Heiz- und Kühlsysteme

Die Ergebnisse werden in Effizienzklassen von A+ (höchste Effizienz) bis H (geringere Effizienz) eingeteilt. Alle anfallenden Kosten für diese Berechnungen sind in den Gesamtkosten des Energieausweises enthalten.

Energieausweis: Online erstellen vs. Experten beauftragen

Online-Erstellung:

  • Vorteile:
    • Zeitersparnis: Schnelle und automatisierte Prozesse.
    • Kosteneffizienz: Oft geringere Gebühren, da keine persönlichen Beratungskosten anfallen.
    • Flexibilität: Jederzeit und von überall aus durchführbar.
  • Nachteile:
    • Begrenzte Fachberatung: Weniger individuelle Expertise und Beratung.
    • Qualitätsvariabilität: Unterschiede in der Genauigkeit und Aussagekraft je nach Plattform.

Erstellung durch einen Experten:

  • Vorteile:
    • Fachliche Kompetenz: Detaillierte, maßgeschneiderte Analyse und Beratung.
    • Zuverlässigkeit: Präzisere Ergebnisse, die alle spezifischen Eigenschaften der Immobilie berücksichtigen.
    • Modernisierungsberatung: Konkrete Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Nachteile:
    • Höhere Kosten: Expertenhonorare können die Gesamtkosten erhöhen.
    • Längerer Prozess: Vor-Ort-Termine und ausführliche Beratungen können mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Gesetzliche Anforderungen und Pflicht zur Vorlage

Die rechtliche Grundlage für den Energieausweis wurde bereits 2002 mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) geschaffen und im Mai 2021 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter verschärft.

  • Verpflichtung:
    • Für bewohnte Immobilien ist die Ausstellung eines aktuellen Energieausweises Pflicht – vor allem bei Verkauf oder Vermietung.
    • Der Ausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung bzw. beim Vertragsabschluss vorliegen.
  •  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Grundlage für den Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet seit Mai 2021 die rechtliche Basis für den Energieausweis in Deutschland. Es vereint die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und definiert die Anforderungen an die energetische Bewertung von Gebäuden sowie die Ausstellung des Energieausweises.

Energieausweis – Ab welchem Baujahr ist er erforderlich?

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises hängt maßgeblich vom Baujahr der Immobilie ab:

  • Gebäude vor dem 1. November 1977:
    Bei Verkauf oder Vermietung muss in der Regel ein Energieausweis vorgelegt werden.

  • Ausnahmen:
    Bestimmte Immobilien – etwa denkmalgeschützte Gebäude oder solche mit sehr geringer Nutzfläche – können von dieser Pflicht befreit sein.

  • Neuere Gebäude:
    Hier spielen zusätzlich Kriterien wie die Größe und die Nutzung des Gebäudes eine Rolle bei der Ausweisverpflichtung.

Ausnahmen und Sonderregelungen beim Energieausweis

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben existieren diverse Sonderregelungen, die den Umfang der Ausweispflicht modifizieren können. Es ist wichtig, die jeweiligen Bedingungen genau zu kennen, um die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen:

  • Denkmalgeschützte Gebäude:

    • Voraussetzung: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz und bleiben dessen charakteristische Eigenschaften erhalten, kann es von der Ausweispflicht befreit werden.
    • Sonderregelung: Da der Energieausweis häufig nicht mit den Erhaltungszielen eines Denkmals vereinbar ist, kann die Pflicht zugunsten des Denkmalschutzes aufgehoben werden – nach Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde.
  • Gebäude mit geringer Nutzfläche:

    • Voraussetzung: Kleine Immobilien, beispielsweise mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m², können unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht ausgenommen werden.
    • Sonderregelung: Hier ist zu beachten, welche Flächenmessungen und Definitionen in der aktuellen Gesetzgebung zugrunde gelegt werden.
  • Gewerbe- und Industriegebäude:

    • Voraussetzung: Aufgrund der speziellen Nutzung und Größe können für diese Gebäude abweichende Regelungen gelten.
    • Sonderregelung: Oft unterliegen gewerbliche und industrielle Immobilien eigenen Anforderungen an den Energieausweis.
  • Ländliche Gebäude:

    • Voraussetzung: Immobilien in ländlichen Regionen, insbesondere solche ohne Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz, können unter bestimmten Bedingungen befreit sein.
    • Sonderregelung: Aspekte wie alternative Energiequellen oder eine autarke Energieversorgung fließen hierbei in die Bewertung ein.

Hinweis: Die genauen Ausnahmen und Sonderregelungen können je nach Bundesland und spezifischer Gesetzeslage variieren. In Deutschland sind die zentralen Vorgaben für den Energieausweis im GEG festgelegt.

Empfehlungen zur Modernisierung der Immobilie

Eine energetische Modernisierung verbessert nicht nur den Wohnkomfort, sondern trägt auch erheblich zur Steigerung der Energieeffizienz bei. Zur Förderung solcher Maßnahmen stellt der Staat diverse finanzielle Unterstützungen bereit. Im Folgenden werden die wichtigsten Förderprogramme vorgestellt:

Staatliche Förderungen zur Modernisierung

Die Bundesregierung unterstützt Eigentümer und Bauherren mit Programmen, die darauf abzielen, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten im Baubereich:

  • Einzelmaßnahmen:
    Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für spezifische energetische Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fensteraustausch oder die Optimierung der Heizungsanlage.

  • Effizienzhaus-Programme:
    Umfassende Förderungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Je nach angestrebtem Standard sind attraktive Zuschüsse oder Darlehen erhältlich.

  • Wohneigentumsprogramm:
    Unterstützung bei der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum – hier stehen besonders günstige Kreditkonditionen im Vordergrund.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Auch das BAFA stellt finanzielle Anreize für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bereit:

  • Heizungsoptimierung:
    Zuschüsse zur Umrüstung auf effizientere Heizsysteme können hierbei beantragt werden.

  • Förderung erneuerbarer Energien:
    Das BAFA unterstützt den Einbau von Anlagen zur Solarthermie oder Biomasseheizungen, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

wesentliche Fragen zum Thema: Alterswertminderung Immobilie

Was versteht man unter der Alterswertminderung einer Immobilie?

Die Alterswertminderung beschreibt den altersbedingten Wertverlust einer Immobilie, der durch natürliche Abnutzung, Verschleiß und Alterungsprozesse entsteht. Sie wird in Prozent der ursprünglichen Bau- oder Herstellungskosten angegeben und berücksichtigt die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes.

Wie wird die lineare Alterswertminderung berechnet?

Bei der linearen Alterswertminderung erfolgt die Abschreibung gleichmäßig über die Gesamtnutzungsdauer. Die Formel lautet:

lineare Alterswertminderung

Beispiel: Bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren und einer Restnutzungsdauer von 60 Jahren beträgt der Abschlagsfaktor 25 %.

Was unterscheidet das Sachwertverfahren vom Ertragswertverfahren bei der Alterswertminderung?

Im Sachwertverfahren wird der Wertverlust vor allem anhand der baulichen Substanz und der Restnutzungsdauer direkt ermittelt. Im Ertragswertverfahren hingegen fließt die Alterswertminderung indirekt in die Bewertung ein, da sie zukünftige Erträge (z. B. Mieteinnahmen) und damit die Rendite beeinflusst.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Berechnung der Alterswertminderung bei Immobilien?

Die Berechnung der Alterswertminderung stützt sich auf gesetzliche Vorgaben, insbesondere auf § 38 der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Hier wird der Alterswertminderungsfaktor als Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer definiert.

Wie beeinflussen Modernisierungsmaßnahmen die Alterswertminderung einer Immobilie?

Modernisierungen, wie energetische Sanierungen oder der Einsatz moderner Baumaterialien, verlängern die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie. Dadurch sinkt der jährliche Abschreibungsfaktor, was zu einer geringeren Alterswertminderung und einem höheren Restwert führt.

Was ist die Alterswertminderung nach Ross und wie unterscheidet sie sich von der linearen Methode?

Die Alterswertminderung nach Ross berücksichtigt, dass in den ersten Jahren eines Gebäudes ein geringerer Wertverlust entsteht als in späteren Jahren. Im Gegensatz zur gleichmäßigen linearen Abschreibung wird hier ein dynamischerer Ansatz verwendet, der den realen Zustand der Immobilie besser abbilden kann. Aufgrund von Vorgaben der ImmoWertV wird diese Methode jedoch seltener angewendet.

Wie funktioniert die Alterswertminderung nach Vogels?

Die Methode nach Vogels basiert auf empirisch ermittelten Kaufpreisen und sieht vor, dass nach Ablauf der Gesamtnutzungsdauer ein Restwert von ca. 20 % verbleibt. Dies spiegelt wider, dass auch ältere Gebäude durch regelmäßige Instandhaltungen einen gewissen Wert behalten. Die Berechnungsformel lautet:

Alterswertminderung nach Vogels

Wie können Immobilienbesitzer die Auswirkungen der Alterswertminderung minimieren?

Immobilienbesitzer können die Alterswertminderung optimieren, indem sie regelmäßig in Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen investieren. Energetische Sanierungen, die Modernisierung von Heizungssystemen und der Einsatz aktueller Baumaterialien verlängern die Restnutzungsdauer und verringern so den jährlichen Wertverlust.

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