Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)
In Hessen können Immobilienbesitzer ihr Haus schätzen lassen beim Ortsgericht, was eine kostengünstige Alternative zu teuren Verkehrswertgutachten darstellt. Gutachten durch das Ortsgericht sind offiziell anerkannt und bieten eine erste Werteinschätzung, die besonders bei Erbschaften oder rechtlichen Auseinandersetzungen hilfreich sein kann. Allerdings handelt es sich bei den Ortsgerichtsmitgliedern meist um Laien, die durch Abstimmung ernannt werden und keine spezielle Ausbildung in der Immobilienbewertung haben. Dies führt häufig dazu, dass das Ortsgericht das Haus zu niedrig schätzt oder zu hoch schätzt, was finanzielle Risiken birgt.
Die Wertschätzung durch das Ortsgericht basiert auf lokaler Erfahrung, jedoch ohne fundierte Marktdaten oder eine systematische Wertermittlung. Das führt zu Abweichungen von bis zu 30-50 % vom tatsächlichen Verkehrswert. Zudem erkennen Banken und Gerichte diese Schätzungen nicht immer als verbindlich an. Da keine qualifizierte Sachkunde vorausgesetzt wird, besteht das Risiko, auf Grundlage einer unzuverlässigen Schätzung weitreichende finanzielle Entscheidungen zu treffen.
Wer eine rechtssichere und genaue Immobilienbewertung benötigt, sollte deshalb ein qualifiziertes Gutachten durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Betracht ziehen. Ortsgerichtsschätzungen eignen sich jedoch als erste Orientierung oder für behördliche Zwecke. Vor der Entscheidung sollte man die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und bei Unsicherheit lieber auf professionelle Immobiliengutachten setzen.
In Hessen spielen Ortsgerichte eine besondere Rolle bei der Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Sie sind durch das Hessische Ortsgerichtsgesetz (OGerG) als Hilfsbehörden der Justiz eingerichtet und existieren ausschließlich in hessischen Gemeinden. Ihre Aufgaben umfassen verschiedene Aspekte, wobei die Immobilienbewertung eine zentrale Funktion darstellt. In diesem Bericht wird die Bedeutung der Wertschätzung durch das Ortsgericht erläutert, der Ablauf des Bewertungsprozesses dargestellt und die Vor- und Nachteile dieser Bewertungsmethode analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Frage eingegangen, ob es sich bei Ortsgerichtsschätzungen um fundierte Immobilienbewertungen oder lediglich um „Schätzungen durch Laien“ handelt.
Ortsgerichte in Hessen sind Hilfsbehörden der Justiz, die auf Basis des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes agieren. Sie bestehen in allen hessischen Gemeinden und übernehmen vielseitige Aufgaben, darunter:
Ein Ortsgericht besteht aus einem Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen, die als vereidigte Ehrenbeamte fungieren. Für eine rechtsgültige Schätzung müssen mindestens drei Mitglieder des Ortsgerichts anwesend sein. Ihre lokale Sachkenntnis und Erfahrung tragen maßgeblich zu einer realitätsnahen Bewertung bei.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 14 Bewertungen Manuel Bachert2024-11-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Herrn Pauly für die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die fachliche Kompetenz und die professionelle Herangehensweise von Herrn Pauly machen jedes gemeinsame Projekt zu einem Erfolg. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächsten spannenden Projekte und schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit sehr! Gottfried Peter2024-11-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr angenehme und zuverlässige Zusammenarbeit, das umfangreiche Verkehrswertgutachten wurde im vereinbarten Zeitrahmen fertiggestellt. Benjamin Hilling2024-10-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Absolute Top Abwicklung, super netter Kontakt und absolut super Service! Joschy Beber2024-10-08Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly ist ein äußerst freundlicher und vor allem kompetenter Gutachter, der eine detaillierte Bewertung der Immobilie durchgeführt hat. Für die Besichtigung hat er sich sehr viel Zeit genommen. Aus meiner Sicht kann ich sein Unternehmen, ESTIMADO Immobilienbewertungen, uneingeschränkt weiterempfehlen. Tim2024-10-07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die hier angefertigte Bewertung für das Finanzamt ist wirklich tadellos und zuverlässig erstellt worden. Ich bin wirklich sehr zufrieden mit dem gesamten Ablauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur fertigen Bewertung. Danke und viele Grüße Marcel Rübesam2024-10-06Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe einen unabhängigen Sachverständigen für ein gerichtsverwertbares Gutachten benötigt. Die Kontaktaufnahme erfolgte über das Telefon und ich wurde von einem Sachverständigen zu meinem Sachverhalt umfassend beraten (mir war nun klar, dass ich einen DIN 17024 zertifizierten Gutachter benötige) und ich habe ein schriftliches Angebot zugeschickt bekommen. Nachdem ich das Angebot bestätigt hatte wurde ich vom Gutachter innerhalb von 4 Stunden kontaktiert und wir haben den Besichtigungstermin 3 Tage später vereinbart an einem Wochenende. Meine Fragen bei der Begehung waren umfangreich und wurden vom Gutachter direkt vor Ort sehr kompetent beantwortet. Der Preis war fair und die Qualität war auch dementsprechend hoch und insbesondere die gute Nachbetreuung haben dies völlig gerechtfertigt. Mein Anwalt hat mir auch nochmal die Qualität des Gutachtens bestätigt. Melina Schultz2024-09-15Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als jemand, der vor Kurzem die Dienstleistungen von ESTIMADO genutzt hat, würde ich gerne meine außerordentlich positive Erfahrung mitteilen. Herr Pauly erhielt in geschäftlichen Angelegenheiten die Aufgabe, unterschiedliche Immobiliengutachten zu erstellen, die sich hauptsächlich auf den Bereich der Wohnwirtschaft bezogen. Die Kommunikation mit Herrn Pauly verlief von Beginn an ausgezeichnet. Er zeigte große Reaktionsfähigkeit und war bereit, sämtliche Fragen zu beantworten und unsere individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wir fühlten uns während des gesamten Prozesses gut aufgehoben und hatten deutlich spürbare Fachkenntnisse und Erfahrungen. Die Gutachten werden sorgfältig recherchiert, sind gut organisiert und bieten solide Bewertungen. Dadurch haben wir ein großes Vertrauen in ihre Tätigkeit und unsere Entscheidungen. Außerdem war der gesamte Ablauf sehr professionell und effektiv. Herr Pauly hat alle vereinbarten Termine eingehalten. Patrick Lemm2024-08-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Pauly hat mir Feedback zu einem bestehenden Gutachten gegeben und dieses auf mögliche Unstimmigkeiten überprüft. Es wurde sich direkt fachmännisch, professionell und schnell um mein Anliegen gekümmert und das Ergebnis wurde verständlich und ausführlich erklärt.
Eine kontroverse Diskussion entstand, als der Hessische Landtag die Gleichstellung von Ortsgerichtsschätzungen mit qualifizierten Gutachten durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beschlossen hat. Diese Entscheidung führte zu Kritik, da die Ortsgerichtsmitglieder meist Laien sind, die durch Abstimmung ernannt werden und nicht zwangsläufig über eine fundierte Ausbildung in der Immobilienbewertung verfügen.
In Hessen gibt es rund 880 Ortsgerichte, deren Mitglieder aus verschiedenen Berufssparten stammen und keine spezielle Sachkunde im Bereich der Immobilienbewertung nachweisen müssen. Sie werden ernannt, wenn sie „allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten“ sind. Es heißt weiter, dass sie „mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein sollen“, aber nicht müssen.
Kritikpunkt:
Dadurch besteht die Gefahr, dass Immobilienwerte nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen und Entscheidungen mit existenziellen finanziellen Folgen auf Basis einer Schätzung getroffen werden, die fachlich nicht fundiert ist.
Ein besonders kritisches Beispiel liefert das Ortsgericht Frankfurt am Main 6A, welches auf seiner Homepage zitiert:
„Eine Schätzung des Ortsgerichts ist möglicherweise nicht zur Vorlage bei Gericht, Banken und anderen Institutionen ausreichend, da das Ortsgericht lediglich einfach gehaltene Schätzungsurkunden zum Verkehrswert erstellt.“
„Das Ergebnis der Schätzung kann in einem späteren gerichtlichen Verfahren schnell in Zweifel gezogen werden.“
Dieses Zitat verweist auf die begrenzte Verlässlichkeit der Ortsgerichtsschätzungen und bestätigt die Bedenken hinsichtlich der fachlichen Kompetenz und Anerkennung bei rechtlichen und finanziellen Institutionen.
Antragstellung
Wer sein Haus schätzen lassen durch das Ortsgericht möchte, kann als Eigentümer oder Miteigentümer einen Antrag stellen. Sollte ein Dritter (z. B. ein potenzieller Käufer) eine Schätzung wünschen, ist das schriftliche Einverständnis des Eigentümers erforderlich. Der Antrag erfolgt formlos und sollte den Namen und die Kontaktdaten des Antragstellers enthalten.
Datensammlung und -überprüfung
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
Durchführung der Schätzung
Mindestens drei Mitglieder des Ortsgerichts nehmen an der Besichtigung und Bewertung der Immobilie teil. Ihre lokale Sachkenntnis fließt in die Schätzung ein, um einen fairen und genauen Wert zu ermitteln. Hierbei kommt es jedoch häufig zu Abweichungen, sodass das Ortsgericht das Haus zu niedrig schätzt oder auch zu hoch schätzt, was insbesondere bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen zu erheblichen finanziellen Auswirkungen führen kann.
Erstellung des Schätzungsberichts
Nach Abschluss der Schätzung wird ein offizieller Schätzungsbericht erstellt, der alle relevanten Daten und den geschätzten Wert enthält. Dieser Bericht wird sowohl dem Antragsteller als auch den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein qualifiziertes Gutachten, sondern lediglich um eine Schätzung des Verkehrswertes.
Kosteneffizienz
Im Vergleich zu kommerziellen Verkehrswertgutachten sind die Gebühren für Gutachten durch das Ortsgericht deutlich niedriger. Die Kosten orientieren sich an der „Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen“.
Lokale Sachkenntnis und behördliche Anerkennung
Ortsgerichtsmitglieder kennen die lokalen Immobilienverhältnisse und Marktfaktoren genau. Ihre Bewertungen werden zudem von den Finanzbehörden anerkannt und können für juristische oder finanzielle Zwecke genutzt werden.
Fehlende Fachkompetenz und hohe Abweichungen im Ergebnis
Ortsgerichtsmitglieder sind meist Laien und verfügen nicht immer über die notwendige Sachkunde im Bereich der Immobilienbewertung. Dadurch können erhebliche Abweichungen von bis zu 30-50 % zum tatsächlichen Marktwert auftreten. Es gibt viele Fälle, in denen das Ortsgericht das Haus zu niedrig oder zu hoch schätzt, was zu finanziellen Nachteilen führen kann.
Keine rechtliche Verbindlichkeit und Anerkennung
Gerichte, Banken und Institutionen erkennen Ortsgerichtsschätzungen nicht immer als ausreichend an. Sie können in gerichtlichen Verfahren leicht angefochten werden.
Fehlende Transparenz und Datengrundlage
Ortsgerichtsschätzungen sind weniger transparent und detailliert als qualifizierte Gutachten. Eine systematische Wertermittlung gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist nicht vorgesehen.
Unsere Erfahrung mit Ortsgerichtsschätzungen zeigt, dass diese oft nicht den Anforderungen an eine fundierte Immobilienbewertung entsprechen und erhebliche Schwankungen aufweisen können. Ein aktueller Fall aus Wiesbaden verdeutlicht die Problematik: Das Ortsgericht Wiesbaden XI schätzte den Verkehrswert eines Mehrfamilienhauses auf 798.000 €, während eine unabhängige Maklerbewertung basierend auf Marktdaten und Kaufpreissammlungen einen realistischen Wert von 1.030.000 € ergab. Die Differenz von mehr als 230.000 € zeigt, wie stark eine Wertschätzung durch das Ortsgericht vom tatsächlichen Marktwert abweichen kann.
Ein wesentlicher Kritikpunkt war die unzureichende Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsstruktur der Immobilie. Das Ortsgericht klassifizierte das Objekt als Zweifamilienhaus, obwohl baurechtlich und strukturell eine Nutzung als Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten möglich war. Zudem fehlte eine Marktanalyse, eine Überprüfung der Baulasten sowie eine detaillierte Betrachtung der wertrelevanten Ausstattungsmerkmale. Besonders problematisch war der Ansatz veralteter Bewertungsmethoden und fehlerhafter Marktanpassungsfaktoren, was letztlich zu einer unsachgemäßen Abwertung der Immobilie führte.
Dieser Fall unterstreicht, dass Ortsgerichte oft ohne umfassende Marktkenntnisse und ohne detaillierte Wertermittlungsmethoden agieren. Dadurch kommt es nicht selten vor, dass das Ortsgericht ein Haus zu niedrig schätzt oder zu hoch bewertet, was gravierende finanzielle Folgen für Eigentümer haben kann. Während eine Ortsgerichtsbewertung für eine erste Orientierung hilfreich sein kann, ist sie keinesfalls als verbindliches Gutachten für Gerichte oder Banken geeignet. Wer eine verlässliche Immobilienbewertung benötigt, sollte daher auf ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen setzen.
Ortsgerichtsschätzungen in Hessen bieten eine kostengünstige und offiziell anerkannte Möglichkeit zur Wertermittlung von Immobilien. Sie eignen sich insbesondere als Ersteinschätzung oder für behördliche Zwecke.
Jedoch:
Empfehlung:
Landgerichtsbezirk Darmstadt | Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main | Landgerichtsbezirk Fulda | |||
Amtsgericht Bensheim | Ortsgericht Auerbach | Amtsgericht Bad Homburg | Ortsgericht Bad Homburg | Amtsgericht Bad Hersfeld | Ortsgericht Bad Hersfeld |
Ortsgericht Bensheim | Ortsgericht Friedrichsdorf | Ortsgericht Bebra | |||
Ortsgericht Einhausen | Ortsgericht Oberursel | Ortsgericht Breitenbach | |||
Ortsgericht Lautertal | Ortsgericht Schmitten | Ortsgericht Hauneck | |||
Ortsgericht Lorsch | Ortsgericht Steinbach | Ortsgericht Haunetal | |||
Ortsgericht Zwingenberg | Ortsgericht Wehrheim | Ortsgericht Heringen | |||
Amtsgericht Darmstadt | Ortsgericht Arheilgen | Amtsgericht Königstein | Ortsgericht Glashütten | Ortsgericht Kirchheim | |
Ortsgericht Darmstadt | Ortsgericht Kronberg | Ortsgericht Ludwigsau | |||
Ortsgericht Eberstadt | Ortsgericht Königstein | Ortsgericht Nentershausen | |||
Ortsgericht Griesheim | Amtsgericht Frankfurt am Main | Ortsgericht Frankfurt am Main | Ortsgericht Neuenstein | ||
Ortsgericht Messel | Ortsgericht Bergen-Enkheim | Ortsgericht Niederaula | |||
Ortsgericht Nieder-Ramstadt | Ortsgericht Berkersheim | Ortsgericht Philippsthal | |||
Ortsgericht Pfungstadt | Ortsgericht Bockenheim | Ortsgericht Rotenburg | |||
Amtsgericht Dieburg | Ortsgericht Alsbach-Hähnlein | Ortsgericht Bonames | Ortsgericht Schenklengsfeld | ||
Ortsgericht Bickenbach | Ortsgericht Bornheim | Ortsgericht Unterbreizbach | |||
Ortsgericht Dieburg | Ortsgericht Dornbusch | Amtsgericht Fulda | Ortsgericht Bad Salzschlirf | ||
Ortsgericht Groß-Bieberau | Ortsgericht Eckenheim | Ortsgericht Burghaun | |||
Ortsgericht Groß-Zimmern | Ortsgericht Eschersheim | Ortsgericht Dipperz | |||
Ortsgericht Münster | Ortsgericht Fechenheim | Ortsgericht Ebersburg | |||
Ortsgericht Ober-Ramstadt | Ortsgericht Flughafen | Ortsgericht Eichenzell | |||
Ortsgericht Reinheim | Ortsgericht Frankfurter Berg | Ortsgericht Eiterfeld | |||
Ortsgericht Roßdorf | Ortsgericht Gallus | Ortsgericht Flieden | |||
Ortsgericht Seeheim-Jugenheim | Ortsgericht Ginnheim | Ortsgericht Fulda | |||
Amtsgericht Fürth | Ortsgericht Brensbach | Ortsgericht Griesheim | Ortsgericht Großenlüder | ||
Ortsgericht Erbach | Ortsgericht Harheim | Ortsgericht Hofbieber | |||
Ortsgericht Fränkisch-Crumbach | Ortsgericht Hausen | Ortsgericht Hünfeld | |||
Ortsgericht Fürth | Ortsgericht Heddernheim | Ortsgericht Kalbach | |||
Ortsgericht Gorxheimertal | Ortsgericht Höchst | Ortsgericht Künzell | |||
Ortsgericht Grassellenbach | Ortsgericht Innenstadt | Ortsgericht Neuhof | |||
Ortsgericht Heddesbach | Ortsgericht Kalbach-Riedberg | Ortsgericht Nüsttal | |||
Ortsgericht Hirschhorn | Ortsgericht Nied | Ortsgericht Petersberg | |||
Ortsgericht Lindenfels | Ortsgericht Nieder-Erlenbach | Ortsgericht Poppenhausen | |||
Ortsgericht Michelstadt | Ortsgericht Nieder-Eschbach | Ortsgericht Rasdorf | |||
Ortsgericht Mossautal | Ortsgericht Niederrad | Ortsgericht Tann | |||
Ortsgericht Neckarsteinach | Ortsgericht Nordend-West | Ortsgericht Weyhers | |||
Ortsgericht Reichelsheim | Ortsgericht Oberrad | Amtsgericht Hünfeld | Ortsgericht Eiterfeld | ||
Ortsgericht Rothenberg | Ortsgericht Ostend | Ortsgericht Hünfeld | |||
Ortsgericht Sensbachtal | Ortsgericht Praunheim | Ortsgericht Nüsttal | |||
Ortsgericht Wald-Michelbach | Ortsgericht Rödelheim | Landgerichtsbezirk Gießen | |||
Amtsgericht Groß-Gerau | Ortsgericht Biebesheim | Ortsgericht Sachsenhausen | Amtsgericht Alsfeld | Ortsgericht Alsfeld | |
Ortsgericht Bischofsheim | Ortsgericht Schwanheim | Ortsgericht Antrifttal | |||
Ortsgericht Büttelborn | Ortsgericht Seckbach | Ortsgericht Feldatal | |||
Ortsgericht Gernsheim | Ortsgericht Sindlingen | Ortsgericht Gemünden | |||
Ortsgericht Ginsheim-Gustavsburg | Ortsgericht Sossenheim | Ortsgericht Grebenau | |||
Ortsgericht Groß-Gerau | Ortsgericht Unterliederbach | Ortsgericht Homberg | |||
Ortsgericht Kelsterbach | Ortsgericht Westend-Nord | Ortsgericht Kirtorf | |||
Ortsgericht Mörfelden-Walldorf | Ortsgericht Zeilsheim | Ortsgericht Romrod | |||
Ortsgericht Nauheim | Landgerichtsbezirk Hanau | Ortsgericht Schwalmtal | |||
Ortsgericht Raunheim | Amtsgericht Gelnhausen | Ortsgericht Bad Orb | Amtsgericht Büdingen | Ortsgericht Büdingen | |
Ortsgericht Riedstadt | Ortsgericht Bad Soden-Salmünster | Ortsgericht Echzell | |||
Ortsgericht Stockstadt | Ortsgericht Biebergemünd | Ortsgericht Glauburg | |||
Ortsgericht Trebur | Ortsgericht Birstein | Ortsgericht Hirzenhain | |||
Amtsgericht Lampertheim | Ortsgericht Biblis | Ortsgericht Brachttal | Ortsgericht Kefenrod | ||
Ortsgericht Lampertheim | Ortsgericht Freigericht | Ortsgericht Limeshain | |||
Amtsgericht Michelstadt | Ortsgericht Beerfelden | Ortsgericht Gelnhausen | Ortsgericht Nidda | ||
Ortsgericht Erbach | Ortsgericht Gründau | Ortsgericht Ortenberg | |||
Ortsgericht Michelstadt | Ortsgericht Hasselroth | Amtsgericht Friedberg | Ortsgericht Bad Nauheim | ||
Amtsgericht Offenbach | Ortsgericht Dietzenbach | Ortsgericht Linsengericht | Ortsgericht Butzbach | ||
Ortsgericht Dreieich | Ortsgericht Neuberg | Ortsgericht Florstadt | |||
Ortsgericht Hainburg | Ortsgericht Nidderau | Ortsgericht Friedberg | |||
Ortsgericht Heusenstamm | Ortsgericht Ronneburg | Ortsgericht Gedern | |||
Ortsgericht Langen | Ortsgericht Wächtersbach | Ortsgericht Karben | |||
Ortsgericht Mainhausen | Amtsgericht Hanau | Ortsgericht Bruchköbel | Ortsgericht Limeshain | ||
Ortsgericht Mühlheim | Ortsgericht Erlensee | Ortsgericht Niddatal | |||
Ortsgericht Obertshausen | Ortsgericht Großkrotzenburg | Ortsgericht Reichelsheim | |||
Ortsgericht Offenbach | Ortsgericht Hanau | Ortsgericht Rockenberg | |||
Ortsgericht Rodgau | Ortsgericht Hammersbach | Ortsgericht Rosbach | |||
Ortsgericht Rödermark | Ortsgericht Langenselbold | Amtsgericht Gießen | Ortsgericht Allendorf | ||
Ortsgericht Seligenstadt | Ortsgericht Maintal | Ortsgericht Biebertal | |||
Amtsgericht Rüsselsheim | Ortsgericht Flörsheim | Ortsgericht Nidderau | Ortsgericht Buseck | ||
Ortsgericht Hochheim | Ortsgericht Rodenbach | Ortsgericht Fernwald | |||
Ortsgericht Raunheim | Ortsgericht Schöneck | Ortsgericht Gießen | |||
Ortsgericht Rüsselsheim | Landgerichtsbezirk Kassel | Ortsgericht Grünberg | |||
Amtsgericht Seligenstadt | Ortsgericht Hainburg | Amtsgericht Eschwege | Ortsgericht Bad Sooden-Allendorf | Ortsgericht Heuchelheim | |
Ortsgericht Mainhausen | Ortsgericht Berkatal | Ortsgericht Hungen | |||
Ortsgericht Seligenstadt | Ortsgericht Eschwege | Ortsgericht Langsdorf | |||
Ortsgericht Großalmerode | Ortsgericht Lich | ||||
Ortsgericht Hessisch Lichtenau | Ortsgericht Linden | ||||
Ortsgericht Meinhard | Ortsgericht Lollar | ||||
Ortsgericht Meißner | Ortsgericht Pohlheim | ||||
Ortsgericht Ringgau | Ortsgericht Rabenau | ||||
Ortsgericht Sontra | Ortsgericht Reiskirchen | ||||
Ortsgericht Staufenberg | |||||
Ortsgericht Wettenberg |
Eine Wertschätzung durch das Ortsgericht ist eine offiziell anerkannte Schätzung des Immobilienwerts, die von Ortsgerichten in Hessen durchgeführt wird. Sie dient als kostengünstige Alternative zu umfangreichen Verkehrswertgutachten und wird vor allem bei Erbschaften, Schenkungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen genutzt. Allerdings handelt es sich um eine Schätzung und nicht um ein qualifiziertes Gutachten durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte oder vereidigte Sachverständige.
Ja, in Hessen können Sie Ihr Haus schätzen lassen beim Ortsgericht. Der Antrag kann formlos vom Eigentümer oder Miteigentümer gestellt werden. Falls ein Dritter (z. B. ein potenzieller Käufer) eine Schätzung wünscht, ist das schriftliche Einverständnis des Eigentümers erforderlich. Die Kosten sind relativ gering und richten sich nach der Gebührenordnung für Ortsgerichte in Hessen.
Ein Gutachten durch das Ortsgericht basiert auf lokaler Erfahrung und subjektiver Einschätzung der Ortsgerichtsmitglieder, die meist Laien ohne spezielle Ausbildung in der Immobilienbewertung sind. Daher kann es zu Abweichungen von bis zu 30-50 % vom tatsächlichen Marktwert kommen. Es besteht das Risiko, dass das Ortsgericht das Haus zu niedrig schätzt oder zu hoch schätzt, was finanzielle Folgen haben kann.
Wenn das Ortsgericht das Haus zu niedrig schätzt, kann es zu finanziellen Nachteilen kommen, insbesondere bei Erbschaftsangelegenheiten, Schenkungen oder beim Verkauf der Immobilie. Der Eigentümer könnte unter Wert verkaufen oder rechtliche Nachteile bei der Berechnung der Erbschaftssteuer erleiden.
Wenn das Ortsgericht das Haus zu hoch schätzt, kann es zu überhöhten Steuerzahlungen, beispielsweise bei der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer, kommen. Außerdem könnten potenzielle Käufer abgeschreckt werden, wenn der Verkaufspreis über dem tatsächlichen Marktwert liegt.
Nein, Banken und Gerichte erkennen Ortsgerichtsschätzungen nicht immer als ausreichend an, da es sich um einfache Schätzungsurkunden und nicht um qualifizierte Gutachten handelt. Besonders bei Finanzierungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kann das Ergebnis der Schätzung angefochten werden.
Eine Wertschätzung durch das Ortsgericht eignet sich besonders als erste Orientierung oder für behördliche Zwecke, zum Beispiel bei Erbauseinandersetzungen oder Grundbucheinträgen. Sie ist zudem eine kostengünstige Alternative zu umfangreichen Verkehrswertgutachten, insbesondere wenn keine rechtlich verbindliche Bewertung benötigt wird.
Wenn Sie rechtssichere und genaue Immobilienbewertungen benötigen, beispielsweise bei Verkauf, Kauf, Finanzierungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, sollten Sie ein qualifiziertes Gutachten durch einen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einholen. Diese bieten eine fundierte Wertermittlung nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Die Kosten für eine Schätzung durch das Ortsgericht sind im Vergleich zu professionellen Gutachten relativ gering. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Ortsgerichte in Hessen und sind abhängig vom geschätzten Immobilienwert. Beispielsweise können die Kosten bei einem Immobilienwert von 250.000 € etwa 200 € und bei 500.000 € etwa 450 € betragen.
In Hessen gibt es rund 880 Ortsgerichte, die in allen Gemeinden ansässig sind. Sie können beim zuständigen Ortsgericht Ihrer Gemeinde einen Antrag stellen, um Ihr Haus schätzen zu lassen. Eine Liste der Ortsgerichte finden Sie auf der Website Ihrer Kommune oder auf der offiziellen Seite der Justiz Hessen.
Wir als ESTIMADO Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH verfügen über ein Team von Experten, das eine objektive Bewertung des Marktwerts einer Immobilie durch umfangreiche Daten und Analysen sicherstellt.
Durch die Zusammenarbeit mit uns, können Kunden potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen identifizieren und minimieren, da das Unternehmen über fundierte Marktkenntnisse verfügt.
Kunden profitieren von fundierten Informationen und Analysen, die von uns bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien zu treffen
Wir als das ESTIMADO-Team bieten maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, die Investoren dabei helfen, ihr Portfolio entsprechend ihren Anlagezielen und Risikotoleranzen zu optimieren.
Durch die Expertise von uns können Kunden potenzielle Wachstumschancen auf dem Immobilienmarkt erkennen und nutzen, um ihre Investitionen zu erweitern und Renditen zu steigern.
Kunden von uns können in Verhandlungen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien eine stärkere Position einnehmen, da sie auf fundierte Marktanalysen und Expertenwissen zurückgreifen können.
Mit Unterstützung durch unser ESTIMADO Team können Investoren zukünftige Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt vorhersehen und ihre Strategien entsprechend anpassen, um auf dem Markt erfolgreich zu sein.
Unsere Dienstleistungen helfen Investoren, rentablere Investitionsentscheidungen zu treffen und ihre Rendite zu maximieren, indem sie eine genaue Bewertung des Immobilienmarktes bieten.
Unsere Kunden können sich auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der getroffenen Annahmen und Bewertungen verlassen, da das Unternehmen über eine renommierte Expertise in der Immobilienbewertung verfügt.
Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, die individuellen Anforderungen und Ziele der Kunden zu erfüllen, um eine langfristige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.