Expertenratgeber zur Wertermittlung Erbbaurecht: Verkehrswert und Beleihungswert erfolgreich bestimmen

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Bewertung der folgenden Objektarten: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Logistik- und Industrieimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Sozialimmobilien (Alten- und Pflegeheime)

Wertermittlung Erbbaurecht

Kurzfassung

Die Wertermittlung von Erbbaurechten ist ein entscheidender Prozess, insbesondere für steuerliche Zwecke, da sie Auswirkungen auf die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen hat. Der Wert eines Erbbaurechts wird in verschiedenen Situationen ermittelt, darunter bei Erbschaften, Ablauf der vereinbarten Dauer, Verkauf oder Übertragung sowie für Finanzierungszwecke. Es gibt zwei Hauptmethoden zur Wertermittlung: das Vergleichswertverfahren, das bei ausreichenden Vergleichsobjekten angewendet wird, und das Ertragswertverfahren, das zukünftige Erträge kapitalisiert.

Der Wert setzt sich aus einem Bodenwertanteil und einem Gebäudewertanteil zusammen. Besondere Regelungen gelten für den Bodenwert, wobei angemessene und überhöhte Erbbauzinsen berücksichtigt werden. Bei der Berechnung des Verkehrswerts kommen sowohl das Vergleichswert- als auch das Ertragswertverfahren zum Einsatz.

Das Münchener Verfahren zur Bewertung von Erbbaurechten umfasst mehrere Schritte, darunter die Ermittlung des Beleihungswerts im Volleigentum und Abschläge aufgrund vertraglicher Einschränkungen. Diese Methoden stellen sicher, dass die Wertermittlung präzise und fair erfolgt, was für rechtliche und finanzielle Entscheidungen von großer Bedeutung ist.

Knut Pauly Immobiliengutachter

Ein umfassender Überblick

Die Wertermittlung Erbbaurecht, die Bestimmung des Verkehrswertes eines  Erbbaurechts im Verkehrswertgutachten sowie die Bestimmung des Beleihungswertes eines Erbbaurechts im Beleihungswertgutachten sind wichtige Prozesse, insbesondere für steuerliche Zwecke sowie bei An- und Verkauf oder  der Finanzierung. Sie ist entscheidend für die korrekte Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen und Grundstückskäufen und hat somit erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen.

Wann wird der Wert eines Erbbaurechts ermittelt?

Der Wert eines Erbbaurechts wird in verschiedenen Situationen ermittelt:

  1. Bei Erbschaft oder Schenkung: Für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Bewertung des Erbbaurechts erforderlich im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Wertes .

  2. Bei Ablauf der vereinbarten Dauer: Erbbaurechte werden typischerweise für 50 bis 99 Jahre eingeräumt. Mit Zeitablauf muss eine Wertermittlung erfolgen.

  3. Bei Verkauf oder Übertragung: Wenn das Erbbaurecht veräußert oder übertragen wird, ist eine Bewertung notwendig.

  4. Für Finanzierungszwecke: Banken benötigen eine Wertermittlung des Erbbaurechts für die Beleihungswertermittlung.

  5. Für steuerliche Zwecke: Ab 2023 gibt es neue Bewertungsvorschriften für Erbbaurechte im Bewertungsgesetz (BewG), die für steuerliche Zwecke relevant sind.

  6. Bei Vertragsänderungen: Wenn der Erbbaurechtsvertrag angepasst oder neu verhandelt wird, kann eine Neubewertung erforderlich sein.

Die Bewertung eines Erbbaurechts ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Restlaufzeit des Vertrages, den vereinbarten Erbbauzins und den Wert des unbelasteten Grundstücks

Methoden der Wertermittlung

Grundsätzlich gibt es zwei Hauptverfahren zur Wertermittlung:

  • Vergleichswertverfahren: Dieses Verfahren wird bevorzugt angewendet, wenn ausreichend vergleichbare Grundstücke vorhanden sind. Es wird insbesondere bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet, wenn genügend Vergleichsobjekte am Markt verfügbar sind.

  • Ertragswertverfahren (finanzmathematisches Verfahren): Wenn das Vergleichswertverfahren nicht möglich ist, kommt das Ertragswertverfahren gemäß § 194 BewG zur Anwendung. Dieses Verfahren unterteilt den Wert in einen Bodenwertanteil und einen Gebäudewertanteil. Hierbei werden die zukünftigen Erträge kapitalisiert und auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

Zusammensetzung des Wertes nach dem Ertragswertverfahren

  • Bodenwertanteil:

    • Summe des über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwerts (gemäß § 179 BewG) und der über diesen Zeitraum kapitalisierten Erbbauzinsen.

    • Der Bodenwert wird auf den Bewertungsstichtag abgezinst, um die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu berücksichtigen.

  • Gebäudewertanteil:

    • Entspricht dem Gebäudewert (oder dem anteiligen Gebäudewert), der dem Eigentümer des Erbbaurechts bei Beendigung des Erbbaurechts entschädigungslos zufällt. Dieser Wert wird gemäß Anlage 26 BewG auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

    • Der Gebäudewert berücksichtigt Herstellungskosten und Alterswertminderung.

Ermittlung des Gebäudewertes

  • Ein- und Zweifamilienhäuser (Sachwertverfahren):

    • Der Gebäudewert wird in der Regel durch das Sachwertverfahren ermittelt, bei dem die Herstellungskosten und die Alterswertminderung berücksichtigt werden.

  • Mehrfamilienhäuser (Ertragswertverfahren):

    • Der Gebäudewert wird durch das Ertragswertverfahren ermittelt, wobei Faktoren wie Miete, Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszins berücksichtigt werden. Es basiert auf der kapitalisierten Ertragskraft.

Sonderregeln zum Bodenwert beim Erbbaurecht

  • Angemessener Erbbauzins:

    • Wenn der vertraglich und gesetzlich erzielbare Erbbauzins einer angemessenen Verzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks entspricht, wird der Bodenwertanteil des Erbbaurechts auf null gesetzt.

    • Eine angemessene Verzinsung wird anhand des Bodenwerts und des Liegenschaftszinssatzes berechnet.

  • Überhöhter Erbbauzins:

    • Übersteigt der vertraglich und gesetzlich erzielbare Erbbauzins eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts, entfällt der Bodenwertanteil ebenfalls. Der übersteigende Betrag wird als wertmindernde Belastung betrachtet.

    • Es wird präzisiert, wie genau der überhöhte Teil als wertmindernde Belastung berechnet wird.

  • Kein laufender Erbbauzins:

    • Wenn vertraglich kein laufender Erbbauzins vereinbart ist, wird der Bodenwertanteil auf den Betrag angesetzt, der einer angemessenen Verzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks entspricht.

Berechnung des Verkehrswert Erbbaurechts

  • Variante A: Vergleichswertverfahren

    • Formel: Verkehrswert Erbbaurecht Erbbaurecht = (Verkehrswert Erbbaurecht des unbelasteten bebauten Grundstücks x Vergleichsfaktor) + Zuschläge oder – Abschläge

    • Der Vergleichsfaktor basiert auf Marktanalysen und Gutachterausschüssen.

  • Variante B: Ertragswertverfahren

    • Formel: Verkehrswert Erbbaurecht Erbbaurecht = (Gebäudewertanteil + Bodenwertanteil) x Marktanpassungsfaktor + Zuschläge – Abschläge

    • Der Marktanpassungsfaktor wird durch Gutachterausschüsse ermittelt.

Bewertung von Erbbaurechten nach dem Münchener Verfahren

Das Münchener Verfahren zur Bewertung von Erbbaurechten erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Beleihungswert Erbbaurechtes im Volleigentum:

    • Zunächst wird der Bodenwert des Objektes im Volleigentum nach den Vorschriften der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ermittelt.

  2. Abschläge aufgrund von Einschränkungen aus dem Erbbaurechtsvertrag:

    • Insgesamt werden drei Abschläge vorgenommen, um die Einschränkungen aus dem Erbbaurechtsvertrag zu berücksichtigen:

      • Wegfall des Bodennutzungsrechts bei Ablauf des Erbbaurechts:

        • Der Bodenwert wird über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinst, da das Bodennutzungsrecht nach Ablauf entfällt.

      • Wegfall der Nutzung des Gebäudes, wenn die Restnutzungsdauer (RND) größer ist als die Laufzeit des Erbbaurechts:

        • In diesem Fall wird der Gebäudewert über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinst.

      • Allgemeine Nachteile aus dem Erbbaurecht:

        • Es erfolgt ein prozentualer Abschlag vom Beleihungswert Erbbaurecht im Volleigentum, der in der Regel zwischen 10 % und 50 % des Bodenwertes bzw. 5 % und 15 % des Beleihungswert Erbbaurechtes im Volleigentum liegt.

  3. Ergebnis:

    • Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Beleihungswert Erbbaurecht des erbbauzinsfreien Erbbaurechts.

  4. Erbbauzinsreallast nach BelWertV:

    • Der Barwert der Erbbauzinsreallast wird nur nachrichtlich ausgewiesen, da der Sachverständige nicht die Rangstelle der Erbbauzinsreallast im Verhältnis zur Eintragung der Grundschuld oder Hypothek beurteilen kann. Diese Bewertung erfolgt im Regelfall im Zuge der Beleihungswert Erbbaurechtfestsetzung im Rahmen der Kreditentscheidung.

    • Die Kapitalisierung der Reallast erfolgt mit Zinssätzen, die bei Gericht Verwendung finden könnten und unter Würdigung des Zinsniveaus für langfristige Anlagen zu orientieren sind.

    • Ein maximaler Zinssatz von 5 % sollte dabei nicht überschritten werden.

Verkehrswert Erbbaurecht eines Wohnungserbbaurechts

  • Benötigte Kennzahlen:

    • Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszinssatz, Barwertfaktoren, Bodenwertanteil, Jahresreinertrag.

    • Der Jahresreinertrag berechnet sich aus dem Jahresrohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten.

Gesetzliche Grundlagen und Referenzen

Verkehrswertermittlung Erbbaurecht

Die Verkehrswertermittlung von Erbbaurechten basiert auf der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021. Diese Verordnung sieht zwei Arten des Vergleichswertverfahrens vor:

  1. Unmittelbares Vergleichswertverfahren (§ 49 Abs. 1 Nummer 1 ImmoWertV 2021)

  2. Mittelbares Vergleichswertverfahren (§ 49 Abs. 1 Nummern 2 und 3 ImmoWertV 2021)

Die ImmoWertV 2021 legt in § 48 fest, dass der Verkehrswert des Erbbaurechts im Vergleichswertverfahren nach §§ 49 und 50 oder auf andere geeignete Weise ermittelt werden kann.

Beleihungswertermitlung Erbbaurecht

Die Beleihungswertermittlung bei Erbbaurechten wird durch folgende Gesetze und Verordnungen geregelt:

  1. Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), insbesondere § 212

  2. Pfandbriefgesetz (PfandBG), § 13 Abs. 21

  3. Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 41

In der Praxis hat sich für die Beleihungswertermittlung von Erbbaurechten das sogenannte Münchner Verfahren etabliert, welches auf einer Ausarbeitung von Werth basiert.

Beide Wertermittlungsverfahren berücksichtigen spezifische Faktoren des Erbbaurechts, wie die Restlaufzeit, den Erbbauzins und vertragliche Vereinbarungen, um einen angemessenen Wert zu ermitteln.

Fazit Wertermittlung eines Erbbaurecht

Die Wertermittlung Erbbaurecht und Verkehrswert ErbbaurechtVerkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten ist komplex und erfordert eine genaue Kenntnis der Bewertungsverfahren und gesetzlichen Grundlagen. Sowohl das Vergleichswertverfahren als auch das Ertragswertverfahren haben spezifische Anwendungsbereiche und Besonderheiten. Es empfiehlt sich, bei der Bewertung auf die Gutachterausschüsse und aktuelle Marktanalysen zurückzugreifen.

wesentliche Fragen zum Thema: Wertermittlung von Erbbaurechten

Was ist eine Wertermittlung Erbbaurecht und warum ist sie wichtig?

Die Wertermittlung Erbbaurecht dient der Bestimmung des aktuellen Marktwertes oder Beleihungswertes von Erbbaurechten. Sie ist besonders wichtig für die korrekte Berechnung von Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer. Außerdem spielt sie eine entscheidende Rolle bei Immobilienverkäufen, Kreditvergaben und Beleihungswertgutachten.

Wie wird der Verkehrswert Erbbaurecht berechnet?

Der Verkehrswert Erbbaurecht wird entweder durch das Vergleichswertverfahren (Vergleich mit ähnlichen Grundstücken) oder das Ertragswertverfahren (Kapitalisierung zukünftiger Erträge) ermittelt. Zusätzlich wird im Münchener Verfahren der Wert durch Abschläge wegen Einschränkungen aus dem Erbbaurechtsvertrag angepasst.

Welche Faktoren beeinflussen den Beleihungswert Erbbaurecht?

Der Beleihungswert Erbbaurecht wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Restlaufzeit des Erbbaurechts: Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger der Wert.
  • Höhe des Erbbauzinses: Ein hoher Erbbauzins kann den Beleihungswert mindern.
  • Nutzungsbeschränkungen aus dem Erbbaurechtsvertrag: Diese führen zu Abschlägen im Wert.
  • Zinssatz zur Kapitalisierung von Reallasten: Dieser beeinflusst die Abzinsung zukünftiger Zahlungen.
Welche Rolle spielt das Münchener Verfahren bei der Wertermittlung Erbbaurecht?

Das Münchener Verfahren berücksichtigt besondere Einschränkungen durch den Erbbaurechtsvertrag, wie:

  • Wegfall des Bodennutzungsrechts bei Ablauf des Erbbaurechts.
  • Wegfall der Gebäudenutzung, wenn die Restnutzungsdauer des Gebäudes länger ist als die Laufzeit des Erbbaurechts.
  • Allgemeine Nachteile aus dem Erbbaurecht, wie eingeschränkte Verwertbarkeit.

Durch diese Abschläge wird ein realistischer Beleihungswert des erbbauzinsfreien Erbbaurechts ermittelt.

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