Die Wertermittlung von Erbbaurechten ist ein entscheidender Prozess, insbesondere für steuerliche Zwecke, da sie Auswirkungen auf die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen hat. Der Wert eines Erbbaurechts wird in verschiedenen Situationen ermittelt, darunter bei Erbschaften, Ablauf der vereinbarten Dauer, Verkauf oder Übertragung sowie für Finanzierungszwecke. Es gibt zwei Hauptmethoden zur Wertermittlung: das Vergleichswertverfahren, das bei ausreichenden Vergleichsobjekten angewendet wird, und das Ertragswertverfahren, das zukünftige Erträge kapitalisiert.
Der Wert setzt sich aus einem Bodenwertanteil und einem Gebäudewertanteil zusammen. Besondere Regelungen gelten für den Bodenwert, wobei angemessene und überhöhte Erbbauzinsen berücksichtigt werden. Bei der Berechnung des Verkehrswerts kommen sowohl das Vergleichswert- als auch das Ertragswertverfahren zum Einsatz.
Das Münchener Verfahren zur Bewertung von Erbbaurechten umfasst mehrere Schritte, darunter die Ermittlung des Beleihungswerts im Volleigentum und Abschläge aufgrund vertraglicher Einschränkungen. Diese Methoden stellen sicher, dass die Wertermittlung präzise und fair erfolgt, was für rechtliche und finanzielle Entscheidungen von großer Bedeutung ist.